Beiträge von Gerald K. Friedrich


    Hallo miteinander !


    So weit mir bekannt ist, darf man nur einen 400€ (MiniJob) angemeldet haben. Bei mehreren gleichzeitig ausgeführten Minijob's wird das ganze Sozialversicherungspflichtig.


    Siehe:http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/2__mehrere__minijobs/InhaltsNav.html?__nnn=true :rolleyes:


    Als Arbeitgeber sollte man sich daher immer eine Erklärung vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen in welcher eindeutig geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer nur einen MiniJob in Anspruch nimmt.


    Gruss
    Gerald

    Hallo,


    ich habe hier eine verzwickte Frage zu zusätzliche Einnahmen aus einer Eigentumsvorbehaltungsrechtsveräusserung. (Man was für ein Wort)


    Fall:
    Ich hatte von meiner Mutter ein Darlehen, während ich noch Beschäftigt war, über 300 € erhalten.
    Es wurde eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen, mit dem Passus, dass bis zur restlichen Bezahlung, ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten dem Darlehensgeber eingeräumt wurde.
    Nun bin ich seit Juli Arbeitslos und bei der AA gemeldet und muss aber zus. Aufstocken beim JobCenter.


    Nun hat meine Mutter mich aufgefordert, dass ich das Darlehen sofort zurückzahlen soll. Dies hatte für mich bedeutet, dass ich die Teile welche ich Erworben hatte, verkaufen musste.
    Ich führte das Geld der Rückzahlung des Darlehens zu und lies mir dies auch bestätigen.


    Nun möchte mir das JobCenter den Verkaufserlös auf die Leistung anrechnen.


    Obwohl ich ja nicht von mir aus verkaufen wollte, sondern dies unter dem ausgeübten Eigentumsvorbehaltungsrecht des Darlehngebers, mir aufgezwungen wurde.
    Durch meine Arbeitslosigkeit hätte ich die Raten auch nicht mehr bezahlen können.


    Darf der Betrag angerechnet werden ?


    Gruss
    Gerald