Alles anzeigenHallo Sams1!
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Ich kann daher gut verstehen wenn bei den vielen Arbeitslosen die wir zudem haben jemand auch nicht gewillt ist mehrere 400 € Jobs auszuführen, denn die Zielsetzung von HARTZ IV wird damit auch nicht erfüllt, die da lautet wenn eben möglich die ALG II Bezieher in Versicherungspflichtige und Leistungsbezug unabhängige Arbeitsverhältnisse zu bringen!
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Gruß
Hallo miteinander !
So weit mir bekannt ist, darf man nur einen 400€ (MiniJob) angemeldet haben. Bei mehreren gleichzeitig ausgeführten Minijob's wird das ganze Sozialversicherungspflichtig.
Als Arbeitgeber sollte man sich daher immer eine Erklärung vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen in welcher eindeutig geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer nur einen MiniJob in Anspruch nimmt.
Gruss
Gerald