Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe eine EV abgegeben, bei meinem Arbeitgeber8Öffentlicher Dienst) und bei meiner Bank liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor.
Wenn ich nun ein normales Konto führe, friert die Bank jedes Mal meine Gehaltszahlungen und Spesenabrechnungen ein.
Ich muß dann immer wieder zum Amtsgericht, die Freigabe der Gelder beantragen. Mein Einkommen ist nicht konstant, die Spesenzahlungen unregelmäßig. Das bedeutet, ich müßte das immer wieder machen.
Fakt ist aber, daß ich nur diese Einnahmen habe! Und da der Beschluß ja bei meinem Arbeitgeber vorliegt, wird bereits dort alles den rechtlichen Vorschriften entsprechend bearbeitet. Das heißt, ich bekomme bereits vom Arbeitgeber nur exakt den mir zustehenden pfändungsfreien Betrag überwiesen! Und die Bank sieht natürlich genau, daß gar keine anderen Einnahmen auf meinem Konto eingehen.
Ich arbeite sehr viel und hart, daß aber bedeutet, daß ich gar nicht die Zeit habe, gar mehrmals im Monat zu den Öffnungszeiten des gerichtes dort zu erscheinen, um entsprechende Freigabebeschlüsse zu erwirken. Und wenn die "Aufbewahrungsfrist" bei der Bank verstreicht, ohne, daß ich einen Gerichtsbeschluß vorlege, ist das ganze Geld weg!
Nun dachte ich, daß das Pfändungskonto genau diesees Problem lösen würde. Weit gefehlt!!!
Nun sagt meine Bank, beim Pfändungskonto gelten die vorgegebenen gestaffelten Freibeträge. Ich bin Single ohne Unterhaltspflichten, also reden wir hier über etwa 1000 Euro.
Die in den Pfändungstabellen angegebenen gesetzlichen! Freibeträge, gestaffelt nach Einkommenshöhe, interessieren meine Bank nicht.
Und ein Freigabebeschluß, wie bei dem normalen Konto sei beim Pfändungskonto nicht vorgesehen.
Klasse!
Bedeutet also, daß dann alles oberhalb der ca. 1000 Euro weg ist. Obwohl mir laut Pfändungstabellen des Staates deutlich mehr zusteht!
Was läuft hier falsch?
Weiß jemand Rat für mich?
Danke schon mal im Voraus!
Mit freundlcihen Grüßen
nachfrager