Beiträge von nachfrager

    Hallo,


    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe eine EV abgegeben, bei meinem Arbeitgeber8Öffentlicher Dienst) und bei meiner Bank liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor.
    Wenn ich nun ein normales Konto führe, friert die Bank jedes Mal meine Gehaltszahlungen und Spesenabrechnungen ein.
    Ich muß dann immer wieder zum Amtsgericht, die Freigabe der Gelder beantragen. Mein Einkommen ist nicht konstant, die Spesenzahlungen unregelmäßig. Das bedeutet, ich müßte das immer wieder machen.
    Fakt ist aber, daß ich nur diese Einnahmen habe! Und da der Beschluß ja bei meinem Arbeitgeber vorliegt, wird bereits dort alles den rechtlichen Vorschriften entsprechend bearbeitet. Das heißt, ich bekomme bereits vom Arbeitgeber nur exakt den mir zustehenden pfändungsfreien Betrag überwiesen! Und die Bank sieht natürlich genau, daß gar keine anderen Einnahmen auf meinem Konto eingehen.
    Ich arbeite sehr viel und hart, daß aber bedeutet, daß ich gar nicht die Zeit habe, gar mehrmals im Monat zu den Öffnungszeiten des gerichtes dort zu erscheinen, um entsprechende Freigabebeschlüsse zu erwirken. Und wenn die "Aufbewahrungsfrist" bei der Bank verstreicht, ohne, daß ich einen Gerichtsbeschluß vorlege, ist das ganze Geld weg!


    Nun dachte ich, daß das Pfändungskonto genau diesees Problem lösen würde. Weit gefehlt!!!


    Nun sagt meine Bank, beim Pfändungskonto gelten die vorgegebenen gestaffelten Freibeträge. Ich bin Single ohne Unterhaltspflichten, also reden wir hier über etwa 1000 Euro.
    Die in den Pfändungstabellen angegebenen gesetzlichen! Freibeträge, gestaffelt nach Einkommenshöhe, interessieren meine Bank nicht.
    Und ein Freigabebeschluß, wie bei dem normalen Konto sei beim Pfändungskonto nicht vorgesehen.


    Klasse!
    Bedeutet also, daß dann alles oberhalb der ca. 1000 Euro weg ist. Obwohl mir laut Pfändungstabellen des Staates deutlich mehr zusteht!


    Was läuft hier falsch?
    Weiß jemand Rat für mich?
    Danke schon mal im Voraus!


    Mit freundlcihen Grüßen


    nachfrager

    Hallo,
    ich brauche dringend Hilfe zu einer Frage zu meinem P-Konto.
    Ich habe Schulden, die ich im Moment nicht auf dei Schnelle abtragen kann. War deshalb zu einer bEratung bei einer Schuldnerberatung. Das wird wohl auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen. Ist aber noch "in Arbeit". Ich arbeite Vollzeit und verdine recht gut. Allerdings arbeite ich auch sehr hart dafür, inklusive Wochenendarbeit, Überstunden, usw.
    Ich habe eine eidesstattliche versicherung abgegeben und ein P-Konto eingerichtet.
    Gegen mich liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor.
    Diesen Beschluß hat der Gläubiger bei meinem Arbeitgeber vorgelegt und seitdem überweist mir der Arbeitgeber dann nur noch den mir zustehenden Teil meines gehaltes laut den aktuellen Tabellen zur Pfändungsfreigrenze.
    Das klappt hervorragend und ist für mich auch kein Problem. Das Problem ist meine Bank. Der Gläubiger hat dort auch den Beschluß vorgelegt. Das P-Konto hat einen Freibetrag in Höhe von etwa 985 Euro. Ich bin Single und nicht unterhaltspflichtig. Ich habe nun vom zuständigen Amtsgericht den endgültigen Pfändungsbeschuß erhalten. Dieser ermittelt anhand miener drei letzten Gehaltsabrechnungen die Höhe meines Pfändungsfreibetrages und hält sich dabei auch an die Tabellen. Der Freibetrag wird ausdrücklich im Beschluß erwähnt und ausgewiesen.
    Die Bank allerdings interessiert das gar nicht.
    Sie gibt nur die 985 Euro frei. Die Begründung ist ganz lapidar: Wir machen das so.
    DerBeschluß würde nicht eingegeben. Mein Verweis, daß das ein offizieller Gerichtsbeschluß ist, interessiert die nicht. Sie empfehlen mir kalt lächelnd doch zu klagen...
    Ich habe die ausstellende Gerichtsbehörde um Rat ersucht. Dort erklärt mir dann ein Rechtspfleger, ihm sei bekannt, daß "die Banken" das manchmal so machen...
    Keine Rede davon, daß "Papa Staat" diese Mißachtung seiner Gerichtsbeschlüsse nicht dulden würde, oder ähnliches. Wer weiß Rat?
    Was kann ich machen.
    Ich arbeite gerne und wirklich hart. aber wenn Vater Staat mir zur Belohnung dafür einen kleinen Teil des höheren Einkommens als Belohnung und Motivation beläßt mit Gesetzeskraft, dann finde ich das unverschämt und unglaublich, daß ein Unternehmen, nämlich eine Bank sich so einfach darüber hinwegsetzt.
    Danke für Eure Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    nachfrager

    Hallo an Alle!
    Hier meine Frage:
    Nach mehrjährigem ALG-II-Bezug habe ich zum 01.06.2010 eine Arbeitsstelle angetreten.
    Das Jobcenter war zu jedem Zeitpunkt über Arbeitsvertrag/Arbeitsbeginn informiert.
    Mein aktueller Leistungsbescheid lief bis zum 31.07.2010.
    Ich habe daher am 31.05.2010 ganz normal die Leistungen für den Monat Juni erhalten.
    Anders hätte ich ja auch nicht meinen Lebensunterhalt, Miete, usw. bestreiten können.
    Mein erstes Gehalt erhielt ich am 30.06.2010.
    Jetzt habe ich ein Schreiben des Jobcenters erhalten, in dem der ursprüngliche Leistungsbescheid aufgehoben wird.
    Das sehe ich auch ein, denn jetzt habe ich ja ein eigenes Einkommen.
    Allerdings wird der Bescheid nicht nur für den Monat Juli aufgehoben, oder ab dem 30.06., sondern vom 01.06.2010 an, also für den kompletten Monat Juni.
    Daher habe ich nach Ansicht des Jo0bcenters im Juni zu unrecht Leistungen bezogen.
    Daraus resultiert nun eine Rückforderung der kompletten Leistungen(also Lebensunterhalt, Wohnraum, Zuschuß zur Rentenversicherung) für den Monat Juni.
    Ich dachte, es zähle das Zzuflußprinzip, oder?
    Bis zum 29.06.2010 hatte ich doch keine Einnahmen, war also doch bedürftig, oder?
    Außerdem dachte ich, ein Bescheid könne nur zum Datum der Veränderung aufgehoben werden, in meinem Falle also zum 30.06.2010, und nicht rückwirkend, oder?
    Faktisch würde das doch in Fall bedeuten, daß eine Gehaltszahlung am 01.07.2010 keine Rückforderung bedeutet hätte, wohingegen die Zahlung am 30.06.2010, also ein einziger! Tag Unterschied, nun eine Rückforderung von , in meinem Falle, etwa 700 Euro bedeuten soll.
    Das erscheint mir weder logisch, noch angemessen, noch gerecht.
    Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?
    Ist das wirklich gesetzeskonform in unserem Rechtsstaat???
    Ich danke schon jetzt für Euer Interesse und hoffe auf Eure Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    nachfrager

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...
    Es geht um folgendes Problem:
    Ich beziehe ALG II und da ist man für jede Ersparnis dankbar.
    Wegen einer Erkrankung, die ich seit Jahren habe, habe ich regelmäßig Arztbesuche, auch mehrmals pro Quartal.
    Da kommt mit Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnarzt und jetzt einem längeren Krankenhausaufenthalt ganz schön was zusammen.
    Dadurch ereiche ich natürlich regelmäßig die Belastungs/Zuzahlungsgrenze von 2% des Jahreseinkommens.
    Nun habe ich von meiner Krankenkasse ein Formular angefordert über den Nachweis einer bestehenden chronischen Erkrankungen, denn damit könnte die Zuzahlung auf 1% begrenzt werden.
    Das Formulat ist offensichtlich genormt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
    Ich habe das Formular vom ASrzt bereits ausfüllen lassen.
    Er hat die Diagnose eingetragen, und, wie erforderlich bescheinigt, daß die Erkrankung schon länger als ein Jahr besteht, daß ich regelmäßig in Behandlung bin, daß ein Ende nicht absehbar ist, und daß eine kontinuierlich Arzneitherapie erforderlich ist, ohne die eine Verschlimmerung, bzw Gefährdung bis hin zu lebensbedrohenden Komplikationen eintreten kann.
    Mehr verlangt das Formular nicht.
    Nun habe ich voller Erwartung das Formular bei meiner Kasse eingereicht.
    Aber ein junger Sachbearbeiter erklärte mir, der Antrag werde wahrscheinlich abgelehnt(eine endgültige Entscheidung steht noch aus).
    Es müsse eine schwerweigende chronische Erkrankung sein.
    Ich wies dann auf die Kriterien des Formulars hin, und daß mein Arzt alle geforderten Kriterien des Formulars bestätigt und bescheinigt.
    Auf meine Nachfrage, ob es denn eine Liste gebe,wo man nachschauen könnte, welche Erkrankungen anerkannt würden und welche nicht, wußte der Sachbearbeiter keine Antwort.
    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
    Gibt es eine Quelle, wo man nachlesen kann, was für Erkrankungen anerkannt werden, und welche nicht?
    Das kann dochnicht im willkürlichen Ermessen einer einzelnen Krankenkasse liegen.
    Das ist doch sicher einheitlich festgelegt, oder nicht?
    Ich würde mich über entsprechende Hilfe/Auskünfte sehr freuen...
    Danke.
    Liebe grüße
    nachfrager

    Hallo,
    ich bin neu hier, und bräuchte Eure Hilfe.
    Ich habe bis zum Frühjahr ALG II bezogen.
    Dabei wurde mir ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für Ernährung gewährt.
    Die entsprechende Bescheinigung meines Arztes wurde vorgelegt, und es gab nie ein Problem.
    Seit dem Frühjahr bin ich krankheitsbedingt nicht mehr beim Jobcenter, sondern beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt.
    Finanziell änderte sich zunächst nichts. Ich erhielt auch dort den Mehrbedarf, nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung.
    Seit September nun erhalte ich den Mehrbedarf nicht mehr.
    Auf Nachfrage erklärt mir meine Sachbearbeiterin, diesen krankheitsbedingten Mehrbedarf gäbe es nicht mehr.
    Kann mir hier jemand helfen:
    Wurde die Liste der anerkannten Erkrankungen geändert?
    Gibt es bei Hilfe zum Lebensunterhalt prinzipiell gar keinen krankheitsbedingten Mehrbedarf mehr?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Grüße an Alle


    nachfrager