Beiträge von Aline89

    du den Antrag denn nun abgeben können?


    Geh zur Maßnahme hin. Ab dem Tag, wo du den Antrag abgegeben hast, kriegst du auch Hartz 4, sofern du grundsätzlich einen Anspruch darauf hast.


    Die Miete für die Wohnung müssen sie mind. 3 Monate übernehmen, du bist aber in dieser Zeit verpflichtet, dir eine angemessene Wohnung zu suchen. Bzw. bei bestehendem Mietvertrag kannst du die Differenz zum Miethöchstsatz selbst tragen - wieviel das bei dir ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Da musst du einfach nachfragen.


    Mir hat übrigens nie jemand was gesagt, von wegen Sofortmaßnahme... :confused: Ich bin seit 1.11. arbeitslos, habe einen erweiterten Sek1 und sonst nix (Mittlere Reife + Zugangsberechtigung zur Sek2). Ich müsste in eine Maßnahme, wenn ich am 1.Februar immer noch arbeitslos sein sollte, was aber nicht der Fall sein wird.

    ist die Gründung der eigenen Familie. Wenn du vorhast, mit deinem Freund und deinem Kind zusammenzuleben, dürft ihr euch eine Wohnung suchen, die höchstens 75m² groß sein darf. Ihr bekommt auf jeden Fall Geld vom Amt. Wohnung, Regelsätze und Erstausstattung stehen euch zu.


    Das alles müsst ihr bei der Arge beantragen. Du kannst aber vielleicht erst kurz vor der Geburt deines Kindes ausziehen, das habe ich schon öfter gehört.

    er kann in eine eigene Wohnung ziehen,. solange er kein Arbeitslosengeld 2 bezieht. Auch einen umzug zuück ins Elternhaus kann niemand mehr verlangen dann.

    Das ist kein Härtefall. Das nennt sich Generationenkonflikt. Ich habe aus einem anderen Grund eine eigene Wohnung, was mir aber meine Sachbearbeiterin gestern erzählte, zog mir fast den Boden unter den Füßen weg. Nur wegen Streit mit den Eltern ausziehen... Na ja, wir haben alle Streit mit den Eltern - die einen mehr, die anderen weniger. Ihr seid alle erwachsen und solltet damit auskommen können.


    Bafög für Auswärtswohnende kriegst du, wenn dein Schulweg mehr als zwei Stunden am Tag dauert (Hin- und Rückfahrt zusammen, keine Wartezeiten usw....) Natürlich wird das Einkommen deiner Mutter angerechnet, und es interessiert dort idR auch keinen, ob deine Mutter Schulden hat - woher auch immer. Ebenso müsstest du das FB 2 (ich glaube, das ist das für die Eltern...) auch von deinem Vater ausfüllen lassen.


    Aber mach dir keine allzugroßen Hoffnungen... Ich denke nicht, dass DAS als Härtefall angesehen wird.

    ist die Übernahme der Kaution nciht gewährleistet. Je nachdem, wo ihr wohnt, kann es gut sein, dass ihr keine Zustimmung bekommt. Ihr könnt den Vertrag trotzdem unterschreiben, müsst dann halt nur die Differenz selber trgen, ebenso die Umzugskosten und die Kaution.

    musst du nicht.


    Ich bin Ausbildungsabbrecherin. Hatte mir 7 Monate vor meinem Abbruch eine Wohnung gemietet. Die darf ich behalten. Das liegt daran, dass du einen eigenen Hausstand gegründet hast, wo du noch nicht hilfebedürftig warst. Dann können sie dich nicht verpflichten, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzuziehen.


    Hoffe konnte dir helfen!

    Da steht dir nichts zu. Es gibt nur die Erstausstattung, alles andere musst du aus den laufenden Leistungen zusammensparen. Anders wäre es, wenn du gar kene Möbel hättest, aber so ist es ja nicht.

    Hallo,


    ich fange am 1.12. an zu arbeiten. Dafür muss ich umziehen. Es ist ein Teilzeitjob. Ich verdiene dort (vorerst) nur 421 € Brutto. Dass das zum Leben nicht reicht, ist klar.


    Nun meine Frage:


    Ich habe eine tolle Wohnung in Aussicht. 3ZKB, 51m²... Sie ist von der Kaltmiete her 2 € zu teuer und von der Fläche her ja 6m² zu groß.
    Muss ich mich noch an die Bedingungen halten, welche die ARGE aufstellt oder dürfte ich diese Wohnung nehmen? :confused:

    Da muss ich dich berichtigen, denn du würdest ja sicher keine Einzeltickets, sondern ein Monatsticket bekommen. Mit viel Glück sogar mit Sonderermäßigung für Schüler bzw. Azubis.


    Du wirst keine Wohnung bekommen, da eine Stunde Schulweg am Tag laut Amt zumutbar sind. Soll heißen - du darfst mit deiner Mutter nach Lübeck ziehen oder du musst selbst nebenbei arbeiten gehen, aber dafür (also einen Job, mit dem du dein Leben finanzieren kannst), denke ich, wird die Zeit nicht reichen.

    Generell haben Berufsfachschüler Bafög-Anspruch, vor allem, wenn die Klasse einen Berufsabschluss vermittelt.


    Bist du auf einer Privatschule oder was ist mit der Schule, die du machst? Erkundige dich doch mal bei deiner Schule, ob dein Bildungsgang Bafög-förderungsfähig ist, also laut meinen Infos müsstest du BaföG bekommen. Eine andere Hilfe... hmm. Schwierig.

    immer wieder verwunderlich, wie Leute, welche die Situation an sich - und mich - überhaupt nicht kennen, meinen zu wissen, dass ich nur die Zähne zusammenbeißen bräuchte.


    Ich kann diese Ausbildung nicht schaffen. Ich habe vor kurzem aufgrund Krankheit drei Wochen gefehlt. Sonst habe ich 80h pro Woche nur für die Schule gearbeitet. Trotzdem habe ich keine guten Leistungen erbracht. Das musste nun irgendwann zu dem Schluss führen, dass es keinen Sinn macht, weiter in dieser Ausbildung zu verbleiben.


    Ich habe damit übrigens niemandem einen Ausbildungsplatz weggenommen, es ist eine schulische Ausbildung, die ich gemacht habe, und wir hatten sogar 9 Schüler zu wenig.


    Wie es mit beruflichen Möglichkeiten aussieht, keine Ahnung, aber ich habe gelesen, dass man nicht zurück zu den Eltern muss, sofern man die Wohnung vor der Bedürftigkeit schon hatte.


    Berichtigt mich, wenn ich falsch liege :-)


    Meine Frage mit den Umzugskosten hätt ich aber gern noch beantwortet.