Hallo,
mein Sohn ist 100% Schwerbehindert (Merkzeichen G, H,B) und hat Pflegestufe 3. Kennt jemand Urteile, Gesetze oder Härtefälle über behindertengerechte Wohnung und die angemessenen Mietkosten?
MfG
Hallo,
mein Sohn ist 100% Schwerbehindert (Merkzeichen G, H,B) und hat Pflegestufe 3. Kennt jemand Urteile, Gesetze oder Härtefälle über behindertengerechte Wohnung und die angemessenen Mietkosten?
MfG
Zur Frage mit der Schwerbinderung und dem zusätzlichen Mietraum: Pro Person werden 15m² als angemessen berechnet. Also einfach 15m² hinzufügen.
Das wird warscheinlich genau das sein was ich schon bekomme.
Zu der Geschichte mit dem BG und Partner. Du zitierst den Text richtig, jedoch trifft bei dir der Punkt Abs. 3a Nr. 3 bei dir zu. In deinem Haushalt sind Kinder zu versorgen. Dabei ist es unerheblich ob es gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Beziehungen sind. Somit bilden Alleinerzihende immer eine BG mit ihrem Freund, wenn sie zusammenziehen. Zu beachten ist das kleine Wort ODER hinter Punkt 3. Das heißt, einer der 4 Punkte muss vorliegen, nicht alle 4.
Das ist ja mistig das dieses Gesetz nicht greift, nur weil ich Kinder habe.
Dann kann ich mir ja eigentlich nur noch überlegen, ob ich die neue Wohnung für mich alleine anmiete. ( und die Kids endlich mal jeder ein eigenes Zimmer bekommen was ja auch nicht zu verachten ist...)
Weil von insgesamt 2000 Euro können wir so nicht Leben, mein Freund hat ja auch ein Auto mit dem er zur Arbeit fahren muss... Dann wohl besser getrennt leben bis ich aus Hartz4 rauskomme
Troztzdem danke soweit für deine Hilfe.
Hallo,
ich habe nach langer suche eine Wohnung gefunden die von der Quadratmeterzahl sowie vom Mietpreis her die Vorgaben meiner Sachbearbeiterin nicht übersteigt.
Bin momentan nicht in einer Beschäftigung sondern komplett ALG 2 Empfängerin mit 1 Kind im Schulalter.
Wenn die Kosten der neuen Unterkunft niedriger ist als die der jetzigen, wäre es möglich das die Arge den Umzug bezahlt.
Ich habe jetzt keine Küche in meiner jetzigen Wohnung, hab nur einen Herd, Kühlschrank und Mikorwelle.
Mein Geschirr steht auf nem kleinen Beistelltischchen.
Ich habe auch keine Küchenschränke und keine Spüle<--wasche meine Geschirr im Bad ab.
In meiner neuen Wohnung is auch keine Küche vorhanden kann ich Geld für ne Küche beantragen?
Soweit ich weiss werden keine einmaligen Beihilfen mehr gewährt, und ob eine Küche zur Grundaustattung gehört kann ich Dir leider auch nicht sagen. Im Zweifel würde ich einfach mal bei der Arge anrufen und Fragen.
Eine Frage an Dich: Wie hast du das so lange ausgehalten? Hast du im Fall der Fälle keine Freunde, Bekannten, Verwandten... oder so die Dir helfen können eine Küche zu besorgen?
hau deinem beknackten SB den §7 SGB2 um die Ohren. Da heißt es nämlich unter Anderem:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Danke & Gruss
Hallo, Danke für Dein Posting. Das ist doch schonmal etwas aufschlussreicher.
Nun ein paar Fragen:
Ich nehme mal an das die Arge von einer angemessenen Wohnung für 4 Personen, also 90m2 ausgeht ? Bei der Mietspiegelberechnung kamen wir tatsächlich auf 7,77Eu/m² kalt. Ist das auch der Satz den die Arge für 90m² zahlen muss, oder haben die "eigene" Mietspiegel?
Ich habe gesehen das es ein Gerichtsurteil für Schwerbehinderte in Bezug auf den Wohnraum gibt. Da mein Sohn dieses tatsächlich ist (100% gehbehindert), ob und wie kann man so etwas geltend machen? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a400d79c04.php
Kann man sonst welche schwerwiegenden sozialen Umstände geltend machen, wie z.b. Lebensbedrohliche chronische Erkrankungen, Pflegestufe des Sohnes, o.ä.?
Wie sind die Mietkosten in Deine Berechnung einzufügen?
Gruss
Hallo ihr lieben,
Ich bin alleinerziehend, habe 2 Kids (4+7), mein Schatz und ich würden gerne zusammenziehen, aber haben Angst das wir dann so wenig Geld bekommen. Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Hier mal ein paar Fakten:
Ich bekomme 1150 Euro ALG2, 308 Kindergeld 125 UVG, 66,90 Kostenaufwändige Ernährung und für meinen Sohn einen Mietzuschlag weil er schwerbehindert ist. Die Kids sind nicht von meinem jetzigen Freund.
Mein Schatz verdient Brutto 1200 Euro, netto ca 900 Euro.
Laut der regionalen Mietstufe darf unsre Wohnung für 4 Personen 590 Euro kalt kosten, zu den Nebenkosten habe ich nichts gefunden.
Diverse Alg-2 Rechner spucken Werte zwischen 400 bis 1000 Euro aus, die ich (oder wir) dann noch an Arbeitslosengeld bekommen würde. Wie läuft das finanziell tatsächlich ?