Beiträge von Boxbeutel 2

    Hallo Leute,


    ich habe da ml eine Frage,
    Bekannte von uns ( Verheiratet, 3 Kinder, Hartz 4 Empfänger ) bekommen ihre Leistungen Getrennt Bewilligt.


    Das bedeutet, Sie und die 3 Kinder bekommen Leistung als Alleinerziehende mit Miete und der Ehemann bekommt Leistung als Einzelperson OHNE Miete.


    Wie gesagt, sie sind Verheiratet und Leben im gemeinsamen Haushalt, keine getrennte Wohnung.


    Wir-Ich bin auch Verheiratet, haben 2 Kinder und Bekommen Leistung als BG.


    Wie ist SOWAS möglich ?


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    bei einem 400€ Job darf NUR so viele Stunden Gearbeitet werden, bis die 400€ zusammen sind.
    Wenn ich recht weis sind es auch NUR 20 std/Woche.


    Sollte es Regelmäßig darüber Raus gehen müste man es als Sozialversicherungs Pflichtigen Mini Job Umschreiben.
    Das heist Festanstellung bei weniger als 35 Std/Woche und somit nicht vollen Lohn Aber mehr als 400€.


    Beim 400€ spielt es keine Rolle ob Krank oder Urlaub, Keine Arbeitsstunden = kein Lohn, so auch bei weniger als die 20 Std.


    Nur die meisten AG werden so einen Mini Job nicht anbieten, da dadurch mehr kosten entstehen, wie Sozialabgaben, Steuern, Kassenbeiträge usw.
    Da ist es einfacher nur die 400€ plus Schwarzgeld zu zahlen.


    Gruß

    Hallo,


    ich kenne diese Situation, war bei mir genauso. Nur war ich bei ner Leihfirma Beschäftigt.


    Die zeit bis zum Ersten Lohn und dann die Aufstockung kann schon mal bis zu 2 Monate duaern.
    Auch wenn dan Jeden Monat gearbeitet wird dauert es noch mal 2-3 Wochen nach Lohneingang.


    Der kommentar meines SB war nur: " Regelmaßig zu Spät ist auch irgendwann REGELMÄßIG "


    Ich habe mich dann beim Dienststellenleiter Schriftlich über den SB beschwert, hat keine 2 Wochen gedauet und es lief dann viel Schneller. Bearbeitung nach Lohnabrechnung nur noch 1 Woche.


    Diese Langwierigen Bearbeitungszeiten bei einer Aufstockung sind mit ein Grund warum ich sage,
    lieber NUR Hartz 4, als Leihsklave mit Aufstockung oder Dieckt Raus aus dem Hartz 4, dies wird aber UNMÖGLICH sein.


    Gruß und Gduld

    Hallo,


    das kann ich nur bestätigen, Es Ändert sich im moment nichts


    Sollte man aber Länger als 3 Monate durchgehend Krankgeschrieben sein, besteht die Gefahr das das Amt einen zum Sozialamt Abschiebt,das heist alles Neu Beantragen.


    Das bedeutet zwischendurch mal ne weile die Krankmeldung weglassen. So war es bei mir, seit März 2010 Krank-Arbeitsunfähig.


    Gruß

    Hallo,


    habe heute noch mal mit der SB Telefoniert, war Heute richtig gut drauf.


    Sie meinte nur es kann Irgendeiner aus dem Netz sin, es muss nur MIETBESCHEINIGUNG draufstehen.


    Die Anlage KDU darf es nicht sein, da sie Teil des Gesammt Antrages ist und nur dafür verwendet werden darf.


    Naja, habe so einen Eingereicht und wurde bewilligt, jetzt können wir die Wohnung zusagen.
    Hoffe das wir sie auch bekommen.


    Gruß

    Hallo Leute,


    kann mir mal Jemand erklähren was der Unterschied zwischen einer Mietbescheinigung und der Anlage KDU ist ?


    Da wir auf Wohnungssuche sind habe ich mir auf der AGAS Seite die Anlage KDU Runtergeladen und Ausgdruckt, damit sie der Neue Vermieter ausfüllen kann.


    Diese habe ich zum AGAS wetergeleitet, wegen dem Wohnungsangebot.


    Heute kam die Antwort das DIESE bescheinigung nicht ausreicht, wir brauchen eine MIETBESCHEINIGUNG. Diese bekommt man nur vom Amt, wird heute Rausgeschickt.


    Die Angaben sind die selben wie auf der Anlage KDU, nur das es Mietbescheinigung heist und anders aussieht.


    Ist das normal oder hat die Sachbearbeiterin was gegen uns.


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    Arbeiten kann ich damit schon noch, nur wer nimmt einen denn noch mit solchen Einschränkungen ?


    Bei den Zeit-Sklaven Treibern Heist immer nur Körperlich UNEINGESCHRÄNKT Fitt - Belastbar.


    Und auf den Sogenannten Ersten Arbeitsmarkt geht OHNE Qualifizierung nichts und diese habe ich leider nicht.
    Bin Gelernter Landwirt, seit 16 Jahren Raus aus dem Beruf, die Letzten Jahre Kraftfahrer und Lagerhelfer.


    Bin ml gespannt wie es weitergeht.


    Gruß

    Hallo Leute,


    wir haben einen Umzugsantrag gestellt.


    Als Begründung habe ich angegeben, das Gesundheitliche Gründe Vorliegen, die währen:


    Nach 2 Facher Knie OP, nur noch eingeschränkte Beweglichkeit des Linken Knies,
    die Alte Wohnung ist im 2 OG mit 56 Treppenstufen, ohne Aufzug.


    Der Antrag wurde Abgelehnt, da die Gründe nicht ausreichen für einen Umzug.
    Jetzt wurde auch die Neue EG-Wohnung abgelehnt, da sie zwar Innerhalb der Üblichen Miet grenze ist, jedoch Teurer als die Alte ist.


    Sollte man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ?


    Gruß

    ja, es stimmt. samtliche diesbezügliche reglungen und gesetze bezüglich der wohnungsgröße und auch der miethöhe wurden per edikt von unserem neuen bundespräsidenten Christian Wulff zum 1. september aufgehoben.!


    Hallo,


    auch mich würde es Interessieren.


    Wir haben ein Wohnungsangebot bekommen, die Wohnung ist aber nach der ALTEN Regelung zu GROß.
    Auf welchen Paragraph bezieht sich diese Regelung ??


    Gruß

    Hallo,


    Attest liegt dem Agas vor, daher ja auch nicht Vermittlungsfähig.


    Bei uns handelt es sich um 4 Personen, Verheiratet und die 2 Kinder, 8 Jahre und 1,5 Jahre.


    War hier in der Region die ein zigste und günstigste 4 Zimmer Wohnung.


    Gruß

    Hallo Forumianer,


    wir haben neulich bei unseren AGAS angefragt wegen einem Umzug in eine andere Wohnung, wegen Gesundheitlichen gründen.


    Derzeitige Wohnung. 4 Zimmer 108 qm im 2 OG eines Altbau mit 56 Stufen, 250,-€ Kaltmiete


    Neue Wohnung, 4 Zimmer 150 qm, kein Altbau im EG-Ebenerdig, 405,-€ Kalt.


    Der Mietpreis währe genau die Obergrenze die das Amt mitgeteilt hat.
    Der Umzugs grund ist wie schon geschrieben, Gesundheitliche Gründe,
    2 Fache Knie OP, eingeschränkte Beweglichkeit des Linken Knies. zz nicht Vermittlungsfähig.


    Würde der Grund beim Amt reichen, wie muss man die Wohnung anbieten.


    Das Amt bleibt das selbe, nur ein Anderer Ort im selben Zuständigkeitsbereich.


    Würden in so einem Fall auch die Umzugskosten Übernommen?


    Gruß

    @ helpman
    Der Unterschied ist nur der, dass jemand, der die Kohle selber erwirtschaftet/erarbeitet, selber bestimmen kann, was er damit macht: Ob er es einfach für Kaugummis, Champagner, Luxusautos oder Bier ausgibt, ist seine Sache.


    Aber jemand, der seine Kohle von der Allgemeinheit erhält, weil er selber nicht arbeitet - aus welchem Grund auch immer - soll gefälligst darauf achten, dass er die ihm zugeteilte Kohle nicht verschwendet. Denn wenn er etwas zu verschwenden übrig hat, ist dieser Anteil zu viel an H4 und sollte gekürzt werden.


    Hy,


    und was ist mit den ca. 4,5 Millionen AUFSTOCKERN, die ja ARBEITEN und dennoch nicht soviel wie ein NICHTSTUER haben ?


    DIE können es sich leisten oder ???


    WER ARBEITET KANN SICH AUCH WAS LEISTEN ?????
    Wohl kaum, ein Harzler kann es auch nicht.


    Gruß

    Hallo,


    ab welchen Alter haben KINDER einen Anspruch auf ein eigenes Kinderzimmer ?


    Es geht um einen bekannten, die suchen sich eine größere Wohnung.
    Sie Wohnen mit 3 Kindern in einer 2 Zimmer-Wohnung mit 80 qm.


    Jetzt haben sie eine gefunden mit 6 Zimmern und 108 qm.
    Das Amt macht ÄRGER wegen den 6 Zimmern., bei 2 Erwachsenen und 3 Kindern,
    das Alter: 5, 3 und 1,5 Jahre, da reicht eine 4 Zimmer Wohnung.


    NICHT Schulpflichtige Kinder haben angeblich KEINEN Anspruch auf ein Zimmer,
    sie können bis zu einem Alter von 6 Jahren in EINEM zimmer Leben, egal ob Mädchen und Jungen.


    Danke im Voraus für Eure Tipps.

    Hallo Forumianer,


    ich habe es mit der Sufu versucht, jedoch nichts Passendes gefunden.


    Wir, Verheiratet, 2 Kinder Wohnen zur zeit in einer 4 Zimmer 105 qm Wohnung ( Altbau - Dachgeschoss ).


    Da meine Frau nun wieder Schwanger ist wollte ich mal anfragen ob man bereits während der Schwangerschaft sich was Größeres suchen darf - kann.


    Wird ein Säugling bereits als PERSON bei der Wohnungsgröße mit angerechnet ? So das Wir nach einer 5 Zimmer Wohnung oder Haus suchen können.


    Würden die Umzugskosten ebenfalls Übernommen, da der Umzug ja nicht wegen Arbeit sein muss.
    Den Umzug kann ich aus gesundheitlichen gründen NICHT selber machen, ( 2 Fache Knie OP ).


    Danke für Eure Antworten.