Hallo,
man könnte zwar eine Säumnisklage bei Gericht beantragen, es ist aber erst mal eine Beschwerde beim Dienststellen Leiter einzureichen.
Diese sollte man auch per Einschreiben mit Rückantwort abschicken.
Darin gibt man dem Amt noch Max. 2 Wochen zeit alles zu regeln, danach ab zum nächsten Amtsgericht oder besser Sozialgericht.
Dort schnappt man sich einen Gerichtspfleger und erklärt Ihm alles was man schon unternommen hat.
Der weg über einen Anwalt ist auch machbar, dauert aber viel länger. Ist meine Persönliche Erfahrung.
Gruß