Beiträge von Boxbeutel 2

    Hallo, danke für die Infos,


    also besser als ALG2 ist es nicht, Verdiene im schnitt nur 950,-€ Netto, als Verheirateter mit 1 Kind, 2 kommt im Juli 2009, ist ALG 2 einiges mehr und die ewige Warterei bis zur Aufstockung ist mir auch nicht recht.
    Fahrtkosten werden vom Amt nicht berücksichtigt, sind angeblich ind den Freibeträgen schon drinnen.( 100,-€ Frei, 20% von 101,- - 800,- € usw. ) Wenn man von den 950,-€ noch gut 300,-€ Fahrtkosten selber übernehmen muß sagt man sich auch, Lieber keine Arbeit.


    Gruß


    Tommy

    Hallo Gemeinde,


    ich habe am 17.11.08 die Kündigung von meiner Zeitarbeitsfirma zum 15.12.08 bekommen.
    Heute musste ich ins Büro, dort teilte man mir mit, das ich ab Montag nen neuen Einsatz habe in einem Betrieb, der 40KM einfacher weg entfernt ist.


    Auf die Bemerkung das mir der Einsatzort zu weit weg ist hies es nur: dann werden sie mit dem Fahrdienst dort hingebracht und wieder geholt. Kostet pro Fahrt 1,-€ Eigenanteil.


    Nun meine Frage, ich habe noch 13 tage und 35 Std. Urlaub zu bekommen.


    Was passiert, wenn ich diesen Einsatz Ablehne.


    Die Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt habe ich schon, auch einen Termin zur Abgabe des Antrages.


    Was soll ich jetzt machen, am Montag Morgen Mitteilen, das ich den Einsatz nicht annehme sondern mit sofortiger Wirkung meinen Resturlaub nehme?


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    das kenne ich auch mit diesen Maßnahmen.


    Dient einzig und allein dazu das sie Ihre Statistiken verbessern können, so nach dem Motto wieder ein Arbeitssuchender weniger.


    Hatte es schon 3x mitgemacht, 4 Wochen SCHULUNG, danach bis zu 6 Monate Praktikum und am letzten Tag die Entscheidung, man wird nicht Übernommen, kann aber als Praktikant wieder kommen


    Gruß


    Tommy

    [quote='July','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=21734#post21734']Grüß dich Horst Grunert,


    jammernde Menschen habe ich ehrlich gesagt keine gesehen, die meisten die hier schreiben, suchen Hilfe. Das der ein oder andere mal sein Herz ausschüttet, finde ich auch ok. (Ich wollte übrigens nicht jammern, sondern schlicht und ergreifend habe ich meine Hilflosigkeit mitgeteilt, fühle mich von dir aber auch nicht angeriffen. ;) )


    Wir ALG 2 Empfänger jammern nicht, wir versuchen nur unseren Bescheide nen Lebensstandard etwas aufzubessern.
    Ein Bekannter von mir, Singel, mit 2 Autos, 1 Motorrad und ne 4 Zimmer 105 Qm Wohnung hat nen Durchschnittsverdienst von 2400,-€ Netto ist nur am rum jammern, das Ihm das Geld nicht reicht.
    Ich sagte Ihm neulich er solle ruhig sein und sich freuen, das er kein Hartz4 bekommt.
    Auch solche Leute muss es geben.


    Grüße

    Hallo Forumler,


    habe da mal ne Frage, ( Suche Erfolglos genutzt ).


    Wir, Verheiratet, 1 Kind, erwarten im Juli 2009 erneut Zuwachs.


    Gibt es für das 2te Kind sowas wie eine Säuglingsausstattung ?


    Es sind zwar noch ein Paar Sachen vorhanden wie Kinderbett, Wickelkommode aber Strampler und so weiter ist nichts mehr da.


    Wenn ja, wie soll man dies Beantragen ?


    Gruß


    Tommy

    Hallo Leute,


    da ich als sogenannter Aufstocker vom AGAS keine Fahrtkosten berechnet bekomme, bin ich zur zeit beim Einkommen mit 55,-€ unter dem Hartz4 Satz ( Nettolohn+Aufstockung-Fahrtkosten= -55 weniger).


    Bisher waren es einfacher Fahrtweg 20Km. Jetzt soll ich beim neuen Einsatz auch noch einfach 55Km Fahren.
    das würde bedeuten das ich ca 350,-€ weniger als Hartz 4 habe.


    Daher spiele ich mit dem Gedanken die Stelle bei der Zeit Firma zu Kündigen.


    Mit welchen folgen muss ich beim AGAS rechnen? Kürzung oder Voll Sperrung meiner Bezüge?
    Bezieht sich das nur auf meine Leistungen oder die der ganzen Familie?


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    euch stehen 105qm Wohnfläche zu.


    Für 1 Person 45qm, für jede weiter Person innerhalb der Gemeinschaft je 15qm.


    Ihr seid ja 5 Personen.


    Wie sich diese 105qm aufteilen geht das Amt nichts an. Die Wohnung darf nur nicht Überteuert sein.


    Eine Wohnung in der Preisklasse so um 700 - 750 € sollte angemessen sein.


    Ansonsten widerspruchlos erheben und einen Anwalt konsultieren.

    Hallo,


    selbstverständlich habe ich jeden Monat die Lohnabrechnung als Kopie an das AGAS geschickt. Dazu habe ich auch eine Auflistung der Gefahrenen KM im Arbeitsmonat gelegt.


    Einen neuen bescheid habe ich seit 3 Monaten nicht mehr bekommen.


    Auf Telefonische anfrage His es nur von der AGAS " Sobald wir zeit haben, werden wir Ihren Fall bearbeiten"


    Bei einem Persönlichen Termin auf der AGAS sagte die Sachbearbeiterin nur: Sie habe keine Akteneinsicht und könne mir nicht weiter helfen.


    Jetzt habe ich einen andren Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet. So kann es nicht weitergehen.


    Gruß

    Halo,


    ich war heute bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.


    diese teilte mir mit, das eine Nachberechnung nur innerhalb der Widerspruchsfrist von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides möglich ist.


    Habe aber den letzten bescheid am 18.08.08 bekommen und somit ist die Frist Abgelaufen.


    Ich muss somit bis zum nächsten bescheid warten und diesem kann ich dann schriftlich widersprechen.


    Alles was vorher war hat keine Einspruchsberechtigung mehr.

    Hallo Leute,


    da ich seit dem 01.02.08 bei einer Zeitarbeit Tätig bin bekomme ich ALG2 als sogenannter Aufstocker.


    Wie sich jetzt erst rausgestellt hat wurde mir für die zeit seit Arbeitsaufnahme der ALG2 Bescheid falsch berechnet, ( ca. 220,-€/ Mtl. )


    Kann ich für die zeit vom 01.02 - Heute diesen Monatlichen Betrag als Nachzahlung Einfordern oder habe ich erst ab Aktueller Abrechnung diesen Anspruch.


    Es sind ja immerhin 1760,-€ wo mir in dieser zeit nicht gezahlt wurden.


    Nächste frage,
    sollte ich diesen Betrag ausbezahlt bekommen ist er Dan Abzugsfrei oder wird es als Sonder einkommen berechnet.


    Gruß


    Tommy

    Hy,


    das Problem hatte ich auch im Februar diesen Jahres, als ich für 7,50€/ Std. bei ner Zeitarbeitsfirma angefangen habe.


    Meine erste Lohnzahlung in höhe von 903,-€ erhielt ich am 20 März.#


    Auf die anfrage beim AGAS wie ich am 1.März die Miete Zahlen soll, meinte mein SB. nur," Hohlen Sie sich doch einen Vorschuss von Ihrer Firma, bei uns bekommen Sie erst wieder Geld sobald wir die Lohnabrechnung haben. "


    Die Lohnabrechnung erhielt ich am 24 März, habe sie gleich Kopiert und ans AGAS geschickt.


    Erste Nachzahlung vom AGAS kam am 18 April.
    Seither warte ich immer auf die Aufstockung vom Amt ca 3-3,5 Wochen.


    Einzige Info vom Amt: " Regelmäßig zu Spät ist auch Regelmäßig. "


    Seither bin ich dank einem super Vermieter mit einer Miete einen Monat im Verzug.


    Ein Antag auf Übergangsgeld wurde ohne weitere gründe Abgelehnt.


    Das Geld für Februar durfte ich behalten.

    Hallo,


    besten dank für diese Info.


    Jetzt kann ich mich an meine SB bzw FM wenden und Widerspruch für die letzten 9 Monate einreichen, da noch nie Fahrgeld bezahlt wurde.


    Weder separat noch als Freibetrag vom Nettolohn.


    Es wurde seither immer nur vom Nettolohn - 100,-€ Freibetrag auf Hartz4 Aufgestockt.


    Müssten es nicht sogar 100,-€ plus 20% bis 800,-€ also nochmal 160,-€ sein?


    Also, Nettolohn - 260,-€ Freibetrag - Fahrtkosten = Einkommens Betrag zuzüglich Aufstockung zur Hartz 4 Grenze.


    Habe ich es so richtig Verstanden.



    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    danke für die Info.


    Das soll mal einer Verstehen.


    Bei mir ist es so, das ich zur zeit meinen Nettolohn, die Aufstockung vom Amt habe, davon wiederum die Fahrtkosten abziehe. Somit habe ich weniger als den Hartz 4 Satz.


    Dann währe es doch besser ich gehe nicht mehr Arbeiten und bekomme Hartz 4 in Voller Höhe ausbezahlt.


    Ist das der sinn der Zeitarbeitsfirmen mit Aufstockung.


    Gruß


    Tommy

    Hallo Leute,


    wir sind seit 2 Jahren Hartz 4 Empfänfger und ich habe seit Februar 2008 einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma.


    Dort bekomme ich 7,50€/Std.


    Die Aufstockung durch das AGAS dauert meist 6-7 Wochen, nur daran habe ich mich schon gewöhnt.


    Nun meine frage: kann ich für den Arbeitsaufwand auch Fahrtkosten geltend machen ?


    Ich fahre 5 Tage die Woche einfach 20 KM also gut 840 Km im Monat.


    Habe mal was gelesen, dass es 0,20€ je Km. gibt. Stimmt das ?


    Muss man es separat beantragen oder wird es als Werbungskosten Monatlich berücksichtigt ?


    Mein AGAS Sachbearbeiter meint es sei in den Unterhaltsberechnungen mit drinnen.


    Zahlen und Fakten: Monatlich ca, 970,-€ Netto plus 154,- Kindergeld und Aufstockung vom Amt 225,-€ macht genau 1349,-€ . Hartz4 Regelsatz liegt bei uns aber bei 1256,-€


    Ich gehe also für knapp 90,-€ mehr Arbeiten, dafür gebe ich aber 160,-€ an Fahrtkosten aus. Ist das normal ?


    Gruß


    Tommy