Beiträge von Boxbeutel 2

    der staat soll sich aus dem familienleben zurückziehen, aber steuerlich fördern,



    Wie soll er das machen ??


    Ein Verheirateter mit einem Kind, Evtl Berufstätig als Leiharbeiter zahlt sowiso keine Einkommensteuer.
    Wie soll diese Familie Steuerlich gefördert werden ?


    Zahlt sie beim Tanken weniger Mineralölsteuer oder beim Einkaufen weniger Märchensteuer ?


    NEIN, die Zahlen wir alle gleich Viel oder Wenig.


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    dann sollte man aber auch die Arbeitslöhne Familienbezogen Zahlen.


    So das ein sagen wir mal 35 Jähriger Singel wo in etwa 1800 -2000 Euro netto hat damit wie ein König leben kann, der Verheiratete Familien Vater mit 1,2 oder mehr Kindern mit diesem Lohn nicht gut Leben kann.


    Also nicht einfach 15 -20 Euro / STD für alle, sondern geziehlt nach Personen im Haushalt.


    Die aussage das die Frau auch Arbeiten gehen soll, damit es der Familie reicht finde ich dummheit.
    Sie hat genug mit Familie, Kindern und Haushalt zu tun, und das alles sozusagen OHNE Bezahlung.


    Bei der Jetzigen Hartz 4 Regelung ist es doch auch so, das eine Familie mehr wie ein Singel bekommt.


    Auch die Kindergeld erhöhung sollte für ALLE sein, wir Hartzi´s bekommen sie nicht, uns werden sie wie vorher als Einkommen berechnet und abgezogen.


    Nur mal so ein Gedankenspiel.


    Gruß


    Tommy

    was soll diese einstellung


    sozialhilfe ist steueraufkommen, wofür andere arbeiten; man sollte also froh sein, dass man der öffentlichen hand nicht auf der tasche liegt .



    Also das simmt nicht ganz.


    Ich selber habe 8 jahre Vollzeit gearbeitet ohne Aufstockung ( Damals noch Sozialhilfe ) und habe als Verheirateter keine Lohnsteuer gezahlt.


    Wir ALLE Zahlen Steuern. JEDER wo einkaufen geht Zahlt seine MÄRCHENSTEUER.


    Solche Sprüche, nur wer Arbeitet Zahlt Steuern sind Dummheit.


    Das wollte ich dazu mal Sagen


    Gruß


    Tommy

    Hallo Forumianer,


    ich habe am 04.03.2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei unserem, AGAs per Einschreiben mit Rückantwort geschrieben.


    Wie lange sollte man auf eine Antwort warten.


    Antwort auf Anträge beim zuständigen SB, habe ich seit 4 Monaten keine Bekommen.


    Außer die Monatlichen Leistungen bekommen wir nichts.


    Als nächsten Schritt müßten wir ja jetzt Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Dazu wird wohl ein Anwalt benötigt ?


    Gruß


    Tommy

    Eine Pauschle aussage kann man nicht treffen. Es dauert eben so lange wie es dauert.
    Diablo


    Stimmt.


    Nur eine Säumnisklage kann erst nach 3 monaten eingereicht werden.


    Man sollte vorher noch Diensaufsicht Beschwerde beim Dienststellen Leiter einreichen.
    Dieser sollte innerhalb von 2 Wochen stellung dazu nehmen, macht er dies nicht, Klage beim Sozialgericht.


    So mache ich es gerade, warte schon seit 5 Monaten auf eine bestätigung zu einem Antrag.


    Gruß


    Tommy

    Hallo Formianer,


    ab wann oder bis wann sollte man einen Antrag auf Erstlingsausstattung stellen?


    Der Termin zur Geburt unserer Tochter ist der 17.06.09.


    Ich habe mal was gehört von 6-8 Wochen vorher.ist das der zeitraum zur Auszahlung oder Beantragung?


    Danke für Eure Antworten


    Gruß


    Tommy


    Wie lange darf sich die ARGE von der Antragsstellung bis zum Bescheid Zeit lassen??
    Ich finde ca. 2 Monate schon fast unverschämt.



    Die Arge DARF sich so lange zeit lassen wie SIE es für notwendig halten.


    Unsere SB, hat es nicht geschaft eine Änderung der Heizkosten nach 2 Monaten zu berücksichtigen, die ganze zeit wird zu viel gezahlt. Auf Anrufe reagiert sie nicht.


    Habe jetzt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienststellen Leiter eingereicht, dies auch nur mit Einschreiben und Rückantwort.


    Soviel zum Theme " Wie Lange... "


    Gruß


    Tommy

    Normal ist das nicht aber anstatt alles per Post zu erledigen wäre es vielleicht besser gewesen mal persönlich vorzusprechen da lässt sich meist alles regeln und man brauch nicht gleich die schweren Geschütze aufzufahren.


    Hallo,


    also das Persönliche Vorstellen endet bei uns immer am Infoschalter, weiter kommt man nicht.
    Das Hinfahren zum Amt sind auch einfach 30 Km, mit dem Bus Hin und zurrück so um die 5-7 Stunden.
    Da ist ein Brief schon einfacher und kostengünstiger.


    Wartezeit auf einen Bescheid zwischen 5-8 WWocchen ist auch normal.


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    das wird alles als sogenannter verdienst berechnet, so wie auch Geldschenkungen.


    Ich habe neulich nen etwas älteren Videorecorder bei EBay verkauft, das wurde als einkommen angerechnet.


    Hättest Du alles vor dem Hartz4 Antrag zu Geld gemacht, würde es als Sparvermögen berechnet, so aber als verdienst.


    Gruß


    Tommy

    die Veränderungsmitteilung + Mietvertrag hingebracht zum Amt. Das war vor 14 Tagen.




    Hallo,


    14 tage ist noch garnichts.


    Ich hatte am 03.11.08 einen Brief an unser AGAS geschickt, mit der Mitteilung das die Gas kosten ab dem 01.01.09 nicht mehr an die Stadtwerke Überwiesen werden sollen, sondern auf unser Konto kommen.


    In einem Brief mit datum 23.12.08 teilte mir das AGAS mit , das es zur Stornierung der Gas Kosten zu spät sei, ich hätte doch bitte eher bescheid geben müssen.


    Ich meine jedoch das 7 Wochen an Info zeit eigentlich reichen müsste. Was sind dann schon 14 Tage.



    Gruß


    Tommy

    Halo, ich hoffe wir sind hier richtig,


    Wir erwarten im Juli 09 unser 2. Kind.


    Das 1. ist bis dahin 6 Jahre alt, wir wahren damals ohne Sozialleistung Bezug.


    Zur zeit bekommen wir Arbeitslosengeld und Hartz 4 als Aufstockung. Können wir im Frühjahr 09 eine Erstlingsausstattung beim AGAS beantragen oder wird diese Abgelehnt da ja bereits ein Kind da ist. Außer dem Kinderbett haben wir nichts weiteres für Säuglinge da.


    Möchte unsere AGAS Sachbearbeiterin nicht unnötig belasten da Sie ja so schon zuviel zu Tun hat.


    Gruß


    Tommy

    wie du ja weisst, bist du verpflichtet deine einkommensnachweise einzureichen. sobald du diese nachweise einreichst, wird dein anspruch für den jeweiligen monat neu berechnet & ggfls. enstehende Nachzahlungen stehen dir natürlich zu.


    Hallo,


    nur dass die NACHZAHLUNG auch mal etwas länger dauert ist dem Amt egal.


    Ich selber habe schon mal 3 Monate gewartet, dabei ging es um 120,-€ im Monat.
    für uns Hartzis is das schon viel. Für die SB vom Amt is das nichts.


    Gruß


    Tommy

    .Zeitarbeit ist eh nur eine Übergangslösung denn das man da nichts groß verdient ist allemal bekannt.


    Was bedeutet Übergangszeit ?
    Ein bekannter war über 3 Jahre als Leiharbeiter in ein und demselben betrieb, nun wurde er wegen Auftragsmangel Entlassen.


    Zum Schluss hatte als Verheirateter immerhin etwas mehr als 1.000€ Netto im Monat.


    Gruß

    Hallo Gemeinde,


    die Frage ist wie setzt sich der oder das AGAS zusammen.


    In unsern Hartz 4 Bescheid ist Folgende Auflistung:


    Sicherung des Lebensunterhalts -Ohne kosten für Unterkunft und Heizung Übernimmt die Agentur für Arbeit.


    Die Kosten für Unterkunft und Heizung Übernimmt ein sogenannter Kommunaler träger.


    Durch meinen Lohn als Leiharbeiter wir aber die Sicherung des Lebensunterhalts nicht gedeckt, somit benötigen wir noch was. bei der Aufteilung nach Personen ist aber ein Sogenannter Überhang entstanden. Dieser Überhang wird dann bei der Berechnung für Unterkunft und Heizung wiederum abgezogen. Es geht dabei immerhin um 60,-€ im Monat.


    Der Gesamtbetrag also Regelbedarf und Miete wird aber vom AGAS Überwiesen


    Daher meine Frage, wie setzt sich der oder das AGAS zusammen ?


    Gruß


    Tommy

    Hallo, U.Keller



    Euch stehen auf jedenfall 90qm zu. Wie diese sich aufteilen muss dem Amt egal sein.
    Die Wohnung darf jedoch nicht mehr kosten, wie das Amt genehmigt.


    Beispiel: 4 Zimmer 89qm innerhalb der Mitgrenze incl. Nebenkosten muss das Amt genehmigen.


    Was die Kaution angeht wird das Amt fragen ob in der Alten Wohnung bereits eine Gezahlt wurde und ob - wann diese zurück gezahlt wird. Den Rest könnte man als Darlehen beim Amt beantragen und in raten zu 50-100 € zurückzahlen. Evtl beim neuen Vermieter fragen ob man sie in Raten zahlen kann.


    Gruß


    Tommy

    Hallo Forumianer,


    wird das Fahrrtgeld welches auf der Lohnabrechnung steht mit als Nettolohn angerechnet oder muss es das Amt vom Netto abziehen ?


    Auf der letzten Lohnabrechnung stand es als Fahrgeld drauf = Brutto - Abzüge + Fahrgeld = Netto - Auszahlungsbetrag.


    Unser AGAS hat es noch nicht berechnet, obwohl die Lohnbescheinigung am 18.11.2008 bereits beim Amt vorlag.
    Wartezeit ist ja normal, haben schon mal auf die Bescheide 3 Monate gewartet.


    Gruß


    Tommy

    Hallo Gemeinde,


    die Frage ist wie setzt sich der oder das AGAS zusammen.


    In unsern Hartz 4 Bescheid ist Folgende Auflistung:


    Sicherung des Lebensunterhalts -Ohne kosten für Unterkunft und Heizung Übernimmt die Agentur für Arbeit.


    Die Kosten für Unterkunft und Heizung Übernimmt ein sogenannter Kommunaler träger.


    Durch meinen Lohn als Leiharbeiter wir aber die Sicherung des Lebensunterhalts nicht gedeckt, somit benötigen wir noch was. bei der Aufteilung nach Personen ist aber ein Sogenannter Überhang entstanden. Dieser Überhang wird dann bei der Berechnung für Unterkunft und Heizung wiederum abgezogen. Es geht dabei immerhin um 60,-€ im Monat.


    Der Gesamtbetrag also Regelbedarf und Miete wird aber vom AGAS Überwiesen


    Daher meine Frage, wie setzt sich der oder das AGAS zusammen ?


    Gruß


    Tommy

    Hallo,


    wie schon geschrieben, Während der 3 Jahre Elternzeit ist keine Arbeitsvermittlung zulässig.


    Was den Umzug angeht, kann das AGAS diesen nicht verwehren solange keine Beihilfen wie Kaution oder Umzugskosten beantragt werden.


    War bei uns jedenfalls so.


    Gruß


    Tommy