Sie wird wohl für`s erste mal zu Ihrer Mutter wieder ziehen.
Kann das Amt ihr den Umzug verweigern?
Beiträge von bikerin64
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Die Freundin meiner Tochter möchte von Heinzberg zurück nach D.Dorf ziehn. Sie lebt da mit Ihrem Freund zusammen. Leben beide vom Amt bekommen auch die Miete gezahlt.
Jetzt will Sie sich Trennen und zurück nach Düsselkdorf kommen.
Nun meine Frage: Worauf muß sie achten und wie muß sie sich dem Amt gegenüber verhalten? Kann das Jobcenter ihr den Umzug einfach verbieten?
Nach meinem Wissen kann Sie umziehn bekommt aber nicht die Kosten erstattet weil es nicht aus beruflichen gründen ist. Lieg ich da richtig?
Wenn Sie umzieht was ist mit Ihrer drei monatigen Kündigungsfrist der Wohnung? Ihr Freund bleibt da Wohnen.Für ganz viele zahlreiche und hilfsreiche Antworten würde ich mich mega freuen.
Gruß Bikerin64
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ich habe noch mal eine frage!!!
ich habe grade mal nachgeschaut wie hoch der mietspiegel in düsseldorf ist. der liegt hier um die 6,6 ,euro kalt. meine frage wie rechnet das amt die miete???? gehen die von der kaltmiete aus oder mit nebenbosten???? da ich schon mehr als einmal mit der ARGE streß hatte (hatte auch schon einen Anwalt dabei) wüßte ich halt schon vorher genau bescheid, damit ich mir weiteren streß sparen kann. sonst muß ich mal wieder meinem geld nach laufen es gibt doch einen § der besagt das man den rest der miete selber tragen kann,kann ihn mir vielleicht bitte mal genau geben,so kann ich bei der ARGE sofort gegenhalten wegen umzug. ich will hier auf keinem fall ausziehn, da ich für düsseldorf nun mal sehr preiswert wohne.
zur info, ich habe durch eine bekannte eine tabelle für den mietsatz in düsseldorf bekommen. da steht bei einer person 370€uro drin, aber keine info ob es mit oder ohne nebenkosten ist.ich danke schon mal für die antwort.
gruß bikerin64
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ich weiß nicht ob es wirklich weiter hilft. die freundin meiner tochter hatte ne zeit bei mir gewohnt, da es zu hause nicht mehr ging. durch ihre sachbearbeiterin habe ich erfahren, das wenn jugendliche unter 25 eine eigene wohnung beziehen wollen, das es nur über das jugendamt ginge. wenn das jugenamt es absegnet( dazu machen sie hausbesuche u.s.w.) bekommt man eine wohnung vom amt bezahlt. aber wie gesagt ich weiß nicht ob es bei dir weiter hilft
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danke für die antwort, das hilft mir schon sehr weiter, dann zahl ich lieber die mehrkosten selber als hier aus zu ziehen.
lieben gruß bikerin64
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hallo,
kann mir jemand verraten ob ich nun aus meiner wohnung ausziehen muß weil meine tochter sich ne eigene wohnung genommen hat?
ich erklär es mal. ich beziehe ALGll. mußte mit meiner tochter schon einmal umziehen, damals war die wohnung wirklich teurer. 600 € kalt + NK. dann habe ich eine wohnung gefunden die 79qm hat aber nur kalt 307,42 € +NK= 471,42 heizung ist auch schon dabei. der ARGE waren da die qm egal,die wohnung durfte ich nehmen.
jetzt hat meine tochter arbeit und klar sie möchte gerne ihre eigene wohnung, die sie auch gefunden hat.
jetzt habe ich versucht bei der ARGE auskunft zu bekommen was mit meiner wohnung ist, aber anscheinend fühlt sich da im moment keiner wirklich für zuständig. das problem sehe ich einfach darin, das ich hier in düsseldorf eigentlich keine billigere wohnung finden werde.
wenn die ARGE nun sagt ich muß ausziehen, kann ich das dann vielleicht irgendwie regel, das die mir die mehr kosten für miete abziehen und ich die selber trage??? ich habe noch einen 120 € nebenjob!!!!!für antwort wäre ich dankbar gruß bikerin64
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hallo, ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen. ich bin mit meiner tochter in eine 80qm große wohnung gezogen, das war dem amt egal,den meine kaltmiete liegt nur bei 307,42.
du müßtest eigentlich mit deinem kind im mietsatz liegen. ist das der fall,so besteht das amt auch nicht auf einem auszug. -
hallo, ich habe da mal gleich zwei fragen.
ich bin leider auch hartz IV emfänger und lebe mit meiner 18 jährigen tochter zusammen. jetzt fängt meine tochter eine arbeit an, da sie keine ausbildung bis jetzt gefunden hat. sie bekommt in der ersten 3 monaten 7€uro die std, danach 10 €uro brutto. jetzt hat man mir erzählt das die ARGE uns fast alles anrechnet. stimmt das???? ich mein es kann doch nicht sein, das meine tochter bestraft wird weil ich keine arbeit habe.
meine zweite frage ist,wenn meine tochter auszieht, muß ich dann auch meine wohnung verlassen???? die kaltmiete bei mir beträgt 307,42 + nebenkosten. ich mein billiger geht es in düsseldorf wo ich wohne nicht mehr.wäre klasse wenn mich einer aufklären kann
lieben gruß bikerin64