Beiträge von lotte2708

    Es steht ja auch da, dass 43 qm für eine Person angemessen sind.


    Du sagst ja, dass ich das kriegen müsste was mir zusteht - laut Wohngeldtabelle - also die tatsächlichen und nicht die bisherigen Kosten. Aber warum steht das dann überall? - Dass mir "nur" die bisherigen zustehen?


    Aber mir gehts halt um Übernahme der Miete bzw. den Großteil davon - halt das was in der Wohngeldtabelle steht.


    zur Zeit bekomme ich 157 Euro - ist 1/3 der Gesamtmiete weil ich ja mit meinen Eltern zusammen wohne.


    die neue Miete wäre 309,00 warm.


    Die SB am Freitag sagte, mir würden 278,00 Euro zustehen. Den Rest würde ich wie gesagt selber tragen weil ich ja den Nebenjob habe.



    Und dann meine Frage - hebt der 2. Bescheid den 1. auf? Eigentlich logisch, aber bei deren Gesetzen will ich mich nicht allein auf meine Logik verlassen ;) .
    Denn ich müsste noch einen Bescheid kriegen so wie das am Freitag klang.

    Danke für die ausführliche Antwort :) .
    Wenn ich grundsätzlich das Recht darauf habe, warum muss ich erst groß drum bitten und mich anpampen lassen?
    Ja, gut. Es gibt andere Fälle - zum Beispiel wenn ich eine eigene Wohnung hätte und in eine größere bzw. eine die teuerer ist, ziehen möchte.



    Also kann mir gar nichts passieren? Wenn ich den Mietvertrag jetzt unterschreiben würde?



    Und wenn ich dann den 2. Bescheid bekomme, ist der 1. Bescheid nichtig?


    Das mit dem angemessenen Wohnraum ist ja so - im Bescheid steht drin, dass 43 qm für 1 Person angemessen sind.

    Heute habe ich nun den 1. Bescheid bekommen - unter "Als Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei der Bedarfsermittlung für das Alg II berücksichtigt"
    ist

    Zitat

    "die bisherigen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II"

    angekreuzt


    Heißt also, dass wenn ich trotzdem umziehen würde, die Miete bekomme die ich auch für die elterliche Wohnung hier bekommen? Also habe ich richtig vermutet?


    Jetzt möchte ich aber noch den 2. Bescheid abwarten., denn es gibt unter anderem ja auch den Punkt


    Zitat

    "die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 8 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) für Wohnraum, welcher in der Zeit.... bezugsfertig geworden ist in der maßgeblichen Mietenstufe."


    Das verstehe ich so, dass ich umziehen können, also mir das gezahlt wird was laut Wohngeldtabelle zusteht und ich den Rest selber trage.



    Verstehe ich das alles so richtig?



    Vorne ist auch angekreuzt, dass die Zusicherung zum Umzug nicht erteilt wird, da der Umzug unter Berücksichtigung der angegebenen Gründe nicht notwendig ist.
    Darf die Arge das so?


    den anderen Punkt bzw. die Begründung, dass die Zusicherung nicht erteilt wird, sehe ich ein:
    "da die Kosten für Unterkunf und Heizung der neuen Wohnung nicht angemessen sind"

    Hallo zusammen,


    ich beziehe Alg II, bin 26 und wohne noch in der Wohnung meiner Eltern. Mittlerweile suche ich nach einer Wohnung und habe nun auch eine in Aussicht. Mit dem Wohnungsangebot war ich jetzt bei der Arge - 2 Mal sogar. Denn beim ersten Mal am Dienstag wurde ich total pampig behandelt, sie hat mich gar nicht wirklich belehrt bzw. das alles begründet und die SB hat gesagt: "Abgelehnt." Am Nachmittag hab ich dann nochmal bei der Servicenummer angerufen. Dort wurde mir wieder ein anderer Betrag gesagt der mir zustehen soll (dabei habe ich auch den Wohnort genannt, da der Anspruch ja von der Gegend abhängt). Der Mitarbeiter dort sagte mir, dass mir Wohnung zusteht wenn der Bauaufwand der Modernisierung (die Wohnung ist Altbau) einen bestimmten Betrag pro qm überschreitet.
    Aus diesem Grund hatte ich heute nochmal einen Termin bei der Arge mit der Bestätigung der Hausverwaltung über den Bauaufwand.


    Dort wiederum hieß es anders - das würde bei der Wohnung um die es geht nicht zutreffen. Die SB sagte, dass sie die Wohnung nicht bewilligen kann weil sonst der gesamte Mietpreis bewilligt werden müsste. Sie sagte, dass sie mir einen Auszug nicht verbieten kann weil ich ja 26 bin. Sie hat mich auch gefragt ob ich einen Nebenjob habe - diese Frage kann ich bejahen. Weil sie auch sagte, dass ich den Rest selber bezahlen müsste. Wozu ich bereit bin. Aber für DIESE Wohnung bekomme ich eine Ablehnung.



    Was kann ich denn nun glauben?! Denn einige haben schon gesagt, dass sie auch Wohnungen haben bei denen sie drauf zahlen. - Diese Leute haben nach der Ablehnung den Mietvertrag unterschrieben und dann einen Antrag gestellt und der wurde so bewilligt mit dem Betrag der den Personen zusteht - also was in der Wohngeldtabelle steht. Aber ich traue dem nicht wirklich . Nachher sitze ich auf dem Mietvertrag fest. Hat jemand von Euch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand von Euch was raten?


    Dass ich vielleicht nochmal einen Brief schreibe und darin frage, ob ich trotzdem umziehen kann, wenn ich denn das Geld drauf lege?


    Die Verwaltung hat übrigens gesagt, dass sie die Miete der Wohnung um knapp 30 Euro erhöht haben weil die Nebenkostenabrechnung der Vormieterin ziemlich hoch war. Aber diese hat mir bei der Besichtigung gesagt, dass sie viel badet... Und wenn ich die Frau von der Verwaltung nochmal frage ob sie vielleicht etwas runtergeht? Und ich für mich das Geld zur Seite lege, sodass ich im Falle einer Nachzahlung das Geld habe und das Amt nicht fragen muss.