Beiträge von Promzessin

    Elterngeld ist aber auch eine Entgeldersatzleistung nach SGB 3. Ich habe vor der Elternzeit kein ALG2 bekommen sondern Erziehungsgeld(wie es zu diesem Zeitpunkt noch hieß) Ich bin verwirrt. Und ich will das ALG 1 nur, das ich ohne wie ein unmündiges Kind fragen zu müssen, umziehen darf. Habe durch meine Umschulung sonst viele Umwege zu fahren. Ich bitte um nochmalige Antwort Danke

    Hallo noch mal, bei der anderen Umschülerin war es auch so. Sie hatte 2 Jahre normale Elternzeit und für 9 Monate Landeserziehungsgeld. Bei der Rentenversicheung wird diese Zeit auch als Arbeitszeit gerechnet, mit einem "Verdienst" den ich noch nie hatte. Und wenn ich bei Google schaue steht de ALG1-Anwartschaft gibt es auch wenn man ein Kind unter 3 Jahren zu Hause betreut hat und Leistungen nach SGB3 erhalten hat. Was ist nun richtig?

    Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe im Mai 2006 und Mai 2008 zwei Kinder bekommen, bin also aus dem alten "Erziehungsurlaub" in die neue Elternzeit gekommen. Jetzt mache ich eine 2-jährige Umschulung zur Friseurin. Eine Mitauszubildende kam auch aus der Elternzeit, war vorher arbeitslos und bekommt jetzt ALG1. Ich habe dies beantragt und es wurde abgelehnt. Was ist nun richtig und rechtens? Vielen Dank für hoffentlich viele Tipps

    Ich habe einen Bescheid in dem steht"....Diese Beträge sind zu erstatten.Nach § 51Abs.1 SGBI kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen in Höhe des pfändbaren Betrages aufrechnen, wenn dadurch keine Hilfebedürftigkeit....nach SGBXII eintritt.
    Der Betrag wird ....gegen die Nachzahlung aufgerechnet.Die für die Einziehung der Forderung zuständige Kasse....wird sich mit ihnen in Verbindung setzen,wenn noch selbst Zahlungen zu leisten sind."
    Heißt das, was immer sie kriegen, wir holen es uns? Es hat sich auch niemand mit mir in Verbindung gesetzt. Nur die Elterngeldstelle hat mich unterrichtet das ich vorläufig leer ausgehe. Also bitte noch mal für Anfänger; darf die ARGE an mein Elterngeld und wenn nicht auf Grund welchen Gesetzes?
    Bitte, Retter der Genervten, hilf mir noch mal.Ich kann mir keinen Anwalt leisten

    ich bin nicht nur sauer wegen dieses "einfrieren",obwohl das schon eine Frechheit ist. Ich habe die verlängerte Elternzeit, also 150 Euro monatlich.Das mal 6 Monate macht 900 Euro die ich nicht hab,und die die ARGE nicht mal annähernd zu bekommen hätte. Die Elterngeldstelle begründet dies mit "Erstattungsansprüche nach §103 SGB X zu denen sie verpflichtet sind", schreiben aber gleichzeitig das Elterngeld nich pfändbar ist. Dies kommt dem aber fast gleich, nur ohne richterlichen Beschluss, den braucht die ARGE scheinbar nicht.Hilft mir bitte noch mal jemand?

    Ich habe 2 Kinder hintereinander bekommen, bin also aus dem "Erziehungsurlaub" in die neue Elternzeit. Unterstützend erhalte ich ALG2. Im August stellte die Arge fest das ich hier und da mal zu viel Leistungen bekommen habe (nicht durch falsche Angaben meinerseits, und auch kein Vermögen)
    Jetzt hat sich die ARGE an die Elterngeldstelle gewand und diese hat das mir zustehende Elterngeld für den 1.-6. Lebensmonat "eingefroren", bis die ARGE weiß was sie zu kriegen hat.(Die Kleine ist 4 Monate) Wer kann mir mit guten Rat oder Gesetzen helfen? Ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist.