Beiträge von melffi

    Die Sprachprüfung wird sicher nicht gemacht, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist.... Du kannst nach Jahren, dann einfach die Einbürgerung beantragen..... Heute sicherlich anders aber vor einigen Jahren war es noch so!!! Da sie Kinder haben wo das Älteste 17 Jahre ist, galt auch da noch die alte Verfahrensweise.....
    Wenn der Kiosk aber nicht Gewinnbringend ist, kann das Amt durchaus sagen, der Kiosk sollte geschlossen werden, dazu bist Du sogar selbst angehalten..... Außerdem möchte jeder der sich Selbstständigt macht nicht mit plus minus null rauskommen....



    Mag sein, dass es früher mit der Sprachprüfung nicht so gehandhabt wurde. Heutzutage muß man schon bevor man überhaupt nach Deutschland kommt eine Sprachprüfung ablegen. Gehört zu den Visumsauflagen bei Ehegattennachzug oder Familienzusammenführung.


    Was den Kiosk angeht. Er schreibt ja, seine Frau verdient zu wenig. Er sagt ja nicht sie verdient nix oder macht minus. Und ein Plus ist ein Plus, oder nicht? Und somit hat der Staat doch Geld gespart.
    Wenn es natürlich logischer wäre, dass beide arbeitslos daheim sitzen und komplett vom Amt abhängig sind, ist das eine Logik die mir schleierhaft ist.
    Man könnte zwar sagen, dass sie nebenbei schauen soll, dass sie einen Job findet (evtl. mit Jobvorschlägen der Arge) der besser bezahlt ist
    aber sie zu "zwingen" den Kiosk aufzugeben und dann in der Hartz IV Falle zu stecken, finde ich unverantwortlich.
    Aber mich wundert ja schon lange nix mehr..............in Deutschland

    Hallo McDD


    Wenn du ein Darlehen bekommen hast, müßtest du doch vorher einen Darlehensvertrag mit der Arge gemacht haben. Da wird auch die Höhe der Raten festgelegt.
    Wie mein Vorschreiber schon sagte, geh zu deinem SB und klär die Sache. 100 € sind eindeutig viel zu viel.

    Hallo gummi,


    du sagst deine Frau hat einen deutschen Paß. Somit ist sie doch keine Ausländerin mehr. Den deutschen Paß bekommt man doch nicht so ohne Weiteres. Da muß man doch auch eine Sprachprüfung ablegen. Und für den Schulkiosk oder überhaupt im täglichen Leben reichen ihre Deutschkenntnisse doch auch aus. Man kann sie nicht zwingen an einem solchen Kurs teilzunehmen.
    Ich würde den Fuzzi von der Arge mal fragen ob er noch richtig tickt. Sie hat einen Job, ok davon werdet ihr nicht reich, aber immer noch besser als gar nicht's. Und mittlerweile gibt es viele Menschen, die Vollzeitstellen haben und trotzdem aufstockendes Hartz IV beantragen müssen. Leider!!!


    Also manchmal denk ich echt ich bin im falschen Film, wenn ich sowas lese.........
    Laß dich bloß nicht unter Druck setzen von so einem Sesselpupser.

    Hallo Sharon09,


    Bei der Arge würde ich schnellstmöglich Widerspruch einlegen. Wie Klaus schon erwähnte müssen sie dir die Wohnung für die nächsten 6 Monate weiter bezahlen. Erst nach den 6 Monaten können sie verlangen das du die Erhöhung selbst tragen mußt. Verstehe auch nicht so ganz, warum die Übernahme der Nachzahlung abgelehnt wurde.


    Und was den Vermieter betrifft, der dir im Nacken sitzt.....................
    Vielleicht versuchst du nochmal mit deinem Vermieter in aller Ruhe zu reden. Erkläre ihm deine Situation und vielleicht läßt er sich ja darauf ein, dass du evtl. bei ihm die Nachzahlung auf Raten abstottern kannst. Ich denke er wird schon damit einverstanden sein, er will ja sein Geld. Und bevor er vielleicht leer ausgeht könnt ihr euch ja so einigen. 6 x je 20,-€
    Aber kündigen kann er dir nicht so einfach. Schließlich zahlst du ja pünktlich die Miete. Und wenn du zahlungswillig bist, was die Nachzahlung angeht, kann er gar nicht's machen.

    Chimana


    Erziehungsgeld in dem Sinne gibt es doch gar nicht mehr. Ist doch umbenannt worden in Elterngeld.
    Ich glaub mit deinem Bescheid stimmt was nicht. Das Elterngeld ist ja einkommensabhängig. Und wenn du nicht's verdienst, also Hartz IV bekommst stehen dir 1 Jahr lang 300€ (Mindestsatz) zu. Du kannst, soweit ich weiß, den Erziehungsurlaub auf 2 Jahre verlängern, dann bekommst du natürlich nur 150 €. Vielleicht ist es deshalb bei dir so. Vielleicht hast du bei dem Antrag auf Elterngeld 2 Jahre angegeben.
    Schau doch nochmal genau in deinen Unterlagen oder ruf bei der Elterngeldstelle an und erkundige dich. Auf jeden Fall darf dir das Jobcenter nicht das Elterngeld als Einkommen anrechnen.


    Hab dir hier noch mal paar Info's eingestellt die meine Aussage bestätigen


    Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, etwa Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose oder Studierende ohne Einkommen, gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.


    Bezugsdauer
    Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt (unter den Partnern frei aufteilbar) und um zwei so genannte „Partnermonate“ verlängert, sofern der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt und wenn ein Elternteil während des Bezugszeitraums sein Einkommen um zwei Monate mindert. Das trifft auch schon zu, wenn die Kindesmutter das Mutterschaftsgeld erhält. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden (beispielsweise je sieben Monate für beide Elternteile).
    Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht oder dem Aufenthaltsbestimmungsrechts können die beiden „Partnermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Kindesmutter vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.
    Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.

    Quelle: Wikipedia

    Chimana


    Sorry, aber wenn bei deinem Hartz IV Bescheid das Elterngeld angerechnet/abgezogen wird, stimmt was nicht. Ich bekomme "nur" das Kindergeld und nicht das Elterngeld bei unserem Sohn als Einkommen abgezogen. Hab jetzt grad den Bescheid vor mir liegen.


    Regelleistung...........211,00
    Miete......................+97,50
    Nebenkosten...........+20,00
    Heizkosten..............+15,03
    Gesamt...................343,53


    Einkommen Kindergeld: -154,00


    Zahlbetrag somit 189,53 €



    Ich weiß allerdings nicht ob bei Alleinerziehenden andere Regeln gelten...............

    Na dann mußt du deinem Treuhänder Druck machen, dass er die Auszahlung in die Wege leitet.
    Ruf du doch auch mal bei Frau xxx von der Rechtsabteilung an und frag nach warum noch immer keine Freischaltung erfolgt ist, obwohl der Treuhänder was anderes sagt.
    Laß dich nicht zu lange hinhalten.....sonst ist das Geld futsch.


    Ich habe gestern mit ihr geredet und ihr die Augen geöffnet.


    Ja und was heißt das jetzt???
    Hat sie ihrem Freund klar gemacht, dass er nicht von ihrem Geld leben kann?
    Wenn er eine schulische Ausbildung macht (tagsüber), könnte er sich doch nen Nebenjob suchen (abends).
    Ich finde er macht es sich sehr einfach.....................

    Sozialleistungen sind nicht pfändbar und müssen ausgezahlt werden................Wie du schon selbst sagst, mußt du das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben bzw. Überweisungen tätigen (z.B. Miete etc.). Alles was nach den 7 Tagen noch auf dem Konto ist, wird gepfändet.

    Mmhhh..........


    Ich denke es kommt darauf an. Wenn man bei Ebay einfach nur gebrauchte Sachen verkauft/kauft kann einem das nicht verboten werden.
    Ist man allerdings ein gewerblicher Verkäufer mit Neuware sieht die Sache wieder anders aus, denke ich. Wobei einem dann auch keine Löschung vorgeschrieben werden kann, sondern nur die Einnahmen angerechnet werden können. Und wenn die Einnahmen nun mal schwanken muß eben jeden Monat eine neue Berechnung stattfinden.
    Wie gesagt verbieten kann man es bestimmt nicht, denn es bleibt wohl noch immer mir überlassen, wo ich einkaufe und meine Sachen gebraucht verkaufe. Wenn ich z.B. auf'n Flohmarkt gehe, kann man mir das doch auch nicht verbieten. Und Ebay ist ja auch nix anderes als ein überdimensionaler Flohmarkt.


    L.G. melffi

    Nur zur Info....................


    Einfach-Er hat in seinem letzten Thread seine Erziehung vergessen und uns beleidigt. Sein frecher Thread wurde gelöscht. Ob von ihm oder vom Admin ist auch egal.
    Aber jemand der so rotzfrech ist, dem sollte man erst recht nicht helfen.

    Hallo erstmal,


    hab mich jetzt mal auf die Schnelle hier durchgelesen. Meine Herren, was für ein Theater............


    Also in deinem letzten Thread hast du ja schon sehr gut und verständlich erklärt, weshalb man dir keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann. Und diese Erklärung gibst du schriftlich deiner Anwältin in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
    Einen anderen Beweis kannst du ja so nicht erbringen, da dir ja keiner in den Kopf schauen kann. Und eine eidesstattliche Versicherung falsch abzugeben ist strafbar.


    L.G. melffi

    Hallo Sandro,


    also Sachen gibt's, die gibt's gar nicht................
    Ich würde mir nicht all zuviele Sorgen machen. Auf Grund von irgendwelchen anonymen Anzeigen, die sich im Nachhinein als falsch rausstellen, kann die Arge dir keine Sanktionen verhengen. Hast du die beiden Kontrolleure denn in deine Wohnung gelassen? Wenn ja, haben die evtl. was gefunden was den Verdacht bestätigen könnte, z.B. Kosmetikprodukte einer Frau im Badezimmer oder vielleicht ein paar "heiße" Höschen in deinem Schrank?
    Nein, ernsthaft. Sollte irgendeine Sanktion in's Haus geflattert kommen, sofort Widerspruch einlegen und wenn nötig mit einem Beratungsschein (bekommst du beim örtlichen Amtsgericht) zu einem Anwalt gehen.


    P.s. Du bist übrigens nicht verpflichtet irgendjemanden in deine Wohnung zu lassen ohne Termin.


    Und was die Betreuung des Hundes betrifft, ist doch einfach nur nachbarschaftliche Hilfe, oder???

    Hallo Alpenursel,


    Schau mal hier:
    http://www.scheidungsforum.de/


    P.s. Die Kinder werden auch in diesem Alter gefragt, was sie möchten. Natürlich ist dies aber nicht entscheidungsrelevant. Kann aber durchaus hilfreich sein. Aber vergiss nicht. Es wird immer zum Wohle der Kinder entschieden. Und "nur" weil die Mutter wechselnde Partnerschaften hat, ist das kein Grund ihr die Kinder weg zu nehmen. Sie hat halt Pech mit Männern.