Die Sprachprüfung wird sicher nicht gemacht, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist.... Du kannst nach Jahren, dann einfach die Einbürgerung beantragen..... Heute sicherlich anders aber vor einigen Jahren war es noch so!!! Da sie Kinder haben wo das Älteste 17 Jahre ist, galt auch da noch die alte Verfahrensweise.....
Wenn der Kiosk aber nicht Gewinnbringend ist, kann das Amt durchaus sagen, der Kiosk sollte geschlossen werden, dazu bist Du sogar selbst angehalten..... Außerdem möchte jeder der sich Selbstständigt macht nicht mit plus minus null rauskommen....
Mag sein, dass es früher mit der Sprachprüfung nicht so gehandhabt wurde. Heutzutage muß man schon bevor man überhaupt nach Deutschland kommt eine Sprachprüfung ablegen. Gehört zu den Visumsauflagen bei Ehegattennachzug oder Familienzusammenführung.
Was den Kiosk angeht. Er schreibt ja, seine Frau verdient zu wenig. Er sagt ja nicht sie verdient nix oder macht minus. Und ein Plus ist ein Plus, oder nicht? Und somit hat der Staat doch Geld gespart.
Wenn es natürlich logischer wäre, dass beide arbeitslos daheim sitzen und komplett vom Amt abhängig sind, ist das eine Logik die mir schleierhaft ist.
Man könnte zwar sagen, dass sie nebenbei schauen soll, dass sie einen Job findet (evtl. mit Jobvorschlägen der Arge) der besser bezahlt ist
aber sie zu "zwingen" den Kiosk aufzugeben und dann in der Hartz IV Falle zu stecken, finde ich unverantwortlich.
Aber mich wundert ja schon lange nix mehr..............in Deutschland