Hallo nochmal,
ja, das stimmt schon. Die Rechner sind nicht identisch. Liegt wohl zum Teil auch an den unterschiedlichen Mietspiegeln in Deutschland. Aber so pie mal Daumen stimmt es schon.
Hallo nochmal,
ja, das stimmt schon. Die Rechner sind nicht identisch. Liegt wohl zum Teil auch an den unterschiedlichen Mietspiegeln in Deutschland. Aber so pie mal Daumen stimmt es schon.
Hallo Anna-Sophie,
mit deinen Fragen bist du im folgenden Forum besser aufgehoben. Da sind Experten die sich mit Ausländerrechten usw. auskennen.
Hallo Mummy,
dafür gibt es im Internet jede Menge sogenannter Hartz IV Rechner. Frag mal Tante Google. Da könnt ihr ziemlich genau euren Bedarf errechnen.
Hallo Stern88,
wenn es bei Hartz IV keine Probleme gebe, würde es wohl kaum solche Foren geben..................
Mich würde aber interessieren in welchem Interesse du hier diese Fragen stellst? Einfach aus persönlichen Beweggründen oder steckt da mehr dahinter? Hast ja hier noch ein paar andere Threads eröffnet.
P.s. Es ist nicht möglich mit Hartz IV zu "leben", es ist ein reines "überleben".
Hallo mel,
vom Prinzip her ist es erlaubt seine Kontoauszüge zu schwärzen. Es hat die Arge nämlich nicht zu interessieren bei welchem Versandhaus dein Vater bestellt oder für welche Partei er gespendet hat.
Die Arge hat andere Möglichkeiten um herauszubekommen ob eine Lebensversicherung besteht oder nicht..
Jedoch sollte man nicht alle Ein- bzw. Ausgänge schwärzen, wie z.B. Mietzahlungen oder Strom/Heizkostenzahlungen. Das würde einfach unnötigen Stress verursachen.
Kitty
Kontoauszüge schwärzen hat nicht immer was mit "Verbergen" zu tun. Ich finde einfach ein bischen Privatsphäre sollte einem schon bleiben. Und ich werde es auch weiterhin tun. Ich z.B. ersteigere öfter was bei Ebay und da gibt man bei der Überweisung in der Regel ja auch seinen Ebaynahmen/Artikelnummer etc. an. Und das geht meine SB nun wirklich nicht's an.
Hier noch ein paar interessante Links zum Thema:
http://cashblog.netzrep.de/2008/09/19/hartz-iv-kontoauszuge-durfen-geschwarzt-werden/
Hallo Nicole,
Ja, Unterhaltszahlungen sind Einkommen und werden somit angerechnet.
Hallo didi,
eine andere Möglichkeit wäre, bei der Schule direkt anzufragen, ob sie sozialschwache Familien unterstützen. Bei der Schule meiner Tochter geht das z.B.
Wobei ich dazusagen möchte, dass ein Betrag von 53 €uronen monatlich schon echt unverschämt sind. Und was bitte schön wollen die den Kids ein ganzes Jahr lang über Tastaturbedienung erzählen/beibringen. Die wichtigsten Grundregeln und Bedienungen, die einem 10 oder auch 12 Jährigen genügen, sollten doch in 1-2 Monaten erarbeitet sein.
ja, dass dachte ich mir schon...................
Sind jetzt auch schon auf der Suche nach einer strapazierfähigen Schlafcouch um dann in naher Zukunft unser Nachlager im Wohnzimmer aufzuschlagen (Vorschlag unserer SB). Unser Zwerg wird nun bald 10 Monate, schläft durch und so langsam möchten Mama und Papa ja auch mal wieder ein paar Stunden zu zweit verbringen............grins. Wir nehmen es halt mit Humor. Was soll man sonst tun. Man muss ja froh sein, dass man überhaupt was hat. (Vorsicht Ironie)
Hallo Murat,
schau mal auf diese Seite. Hier gibt es Experten, die dir deine Fragen sicher genauer beantworten können.
Hallo mialory,
der Vater muss auf jeden Fall zahlen, unabhängig von deinem Einkommen. Wenn er dass nicht tut, mußt du entweder zum Anwalt (kostenintensiv) oder du kannst über das Jugendamt eine Beistandschaft (kostenlos) beantragen. Dann kümmern die sich darum das die Unterhaltszahlungen geleistet werden, notfalls mit Lohnpfändung.
Du bist sogar dazu verpflichtet im Interesse deines minderjährigen Kindes die Unterhaltszahlungen einzuklagen, denn theoretisch könnte dein Sohn dich irgendwann verklagen, weil du seine Interessen nicht zu seinen Gunsten vertreten hast. So hat man mir das seiner Zeit auf dem Jugendamt dargelegt.
Hallo zusammen,
hmmmm, da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Argen handeln. Bei uns hieß es z.B. unser Kind hätte erst Anspruch auf eigenen Wohnraum wenn es im schulpflichtigen Alter wäre. Was stimmt denn nun wirklich? Und warum gibt es hierzu keine bundesweit einheitlichen Regelungen?
Hallo nochmal,
also euch stehen als 3 Personen-Haushalt ca.75-80 qm zu. Für diese qm muß euch das Amt auch die angemessenen Kosten zahlen. Alles was darüber liegt müßt ihr selbst tragen. Dass heißt auch die evtl. Nebenkostennachzahlung für die überschüssigen qm. Stellt aber bitte trotzdem einen Antrag auf Umzug mit der Begründung dass eure derzeitige Wohnung definitiv zu klein für 3 Personen ist. Somit seit ihr zumindest bei den angemessenen Kosten auf der sicheren Seite und das Amt kann euch keine Mitwirkungspflichtverletzung unterstellen.
Hallo James,
Mein Rat:
zu 1. Das Amt bekommt das mit. Ihr müßt euch schließlich ummelden. Und was ist wenn du trotz abgeschlossenem Studium keinen Job findest? Wenn ihr euren Umzug nicht meldet, verletzt ihr eure Mitwirkungspflicht und habt dann mit Sanktionen zu rechnen.
zu 2. Das könnt ihr gerne machen. Müßt aber die anfallenden Kosten komplett selbst tragen. Desweiteren bekommt ihr kein Kautionsdarlehen und auch keine Umzugskosten erstattet.
zu 3. genau wie bei 2.
zu 4.was soll das bringen? Auch für den sogenannten "pro forma Untermieter" müßt ihr ja dann die Kosten tragen.
Grundsätzlich dürft ihr umziehen wohin ihr wollt. Ihr müßt dann eben für die anfallenden Kosten (Kaution, Umzugskosten, Mietanteil den ihr selbst aufbringen müßt) selbst aufkommen. Und natürlich wird das Amt sich fragen, wovon ihr die nicht unerheblichen monatlichen Kosten zahlt. Von eurem Regelsatz wird dass wohl schlecht gehen.
Hallo Danny,
vielleicht gibt es ja in eurem Betrieb so eine Art gewählten "Vertrauensmann", bei dem du deine Überlegungen mal ansprechen könntest. Um zumindest mal zu hören wie denn die allgemeine Handhabe in diesem Betrieb ist. Mußt ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, aber eben mal vorsichtig anfragen.
Aber wie du ja selbst schon erkannt hast, solltest du dich nicht mit anderen "unfähigen" Kollegen vergleichen. Das wirft in erster Linie ein schlechtes Licht auf dich selbst. Seh es eher positiv. Wenn du wirklich so gute Arbeit leistest, wie du sagst, dann wird es sicherlich auch honoriert.
Und was die Zurücknahme der Zusage zur Festeinstellung betrifft, ist es ja nun mal leider kein Einzelfall mehr. Vor 6 Monaten hat ja auch noch keiner von einer Finanzkrise gesprochen. Aber nun ist sie eben da und die Betriebe müssen dementsprechend leider handeln. Vielleicht sieht es in weiteren 6 Monaten ja auch schon wieder besser aus.
@Berthold
deine Rechnung ist so nicht ganz korrekt, denn Elterngeld wird nicht auf Hartz IV angerechnet.
die Berechnung des Amtes ist in meinen Augen auch nicht ok. Die Arge darf nur Einkommen anrechnen, dass du auch wirklich hast. Soll heißen: Du bekommst kein Kindergeld mehr (warum auch immer, evtl. hast du ja schon eine abgeschlossene Berufsausbildung), somit kann die Arge diesen Betrag auch nicht anrechnen.
Was das Jugendamt betrifft, ist es schon ne Frechheit von dir zu verlangen so einen Brief ans Amt zu schicken. Selbst wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, solange der Vater des Kindes nicht mit dir unter einem Dach wohnt, muss er Bar-Unterhalt zahlen. Kann er dies nicht, tritt das Jugendamt in Vorkasse (Unterhaltsvorschuss). Also nochmal hin zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen und den Brief zurücknehmen.
Ansonsten schließ ich mich Berthold an, der schrieb: "Was Du an Einkünften nicht hast, kann auch nicht abgezogen werden!"
P.s. Leg auf jeden Fall schon mal vorsorglich Einspruch gegen den aktuellen Bescheid ein, bis alle anderen Sachen erledigt sind.
Hallo Ibiza,
das ist in meinen Augen auch ganz klar ein Vertragsbruch. Wenn ein Mietvertrag ordnungsgemäß erstellt wurde zum 01.03.09 muß dir die Wohnung auch ab diesem Tag zur Verfügung stehen. Da dies nicht der Fall ist, kannst du natürlich die Tage von der Miete abziehen, in denen du nicht in die Wohnung kannst. Das Selbe gilt dann natürlich auch für die Nebenkosten. Also vergiss nicht deine Zählerstände für Strom, Wasser etc. ab dem Tag des tatsächlichen Einzugs abzulesen und schriftlich festzuhalten.
Hallo zusammen,
ich hab hier was gefunden zum Thema Mehrbedarf. Gilt wahrscheinlich aber nur für Hessen..............
Hallo Kitty,
Ja, du mußt erneut Widerspruch einlegen. Der alte Bescheid hat ja seine Gültigkeit verloren und somit ist der neue Bescheid relevant, wenn auch da diese Unstimmigkeiten vorhanden sind.
Hallo Jacky,
um Anspruch auf die Abwrackprämie zu haben, muss man mind. 1 Jahr lang Besitzer des Autos sein. Wird also so nicht funktionieren................
Dein neues Auto darf, soweit ich weiß, nicht den Wert von 7500,-€ übersteigen, ansonsten wirst du wohl Probleme bekommen.
Bei uns im Bekanntenkreis ist auch ein Diabetiker Typ II. Sein Antrag auf Mehrbedarf wurde mit der Begründung abgelehnt, das diese Art der Diabetes keiner speziellen Kost bedarf, sondern eine ausgewogene Mischkost ausreichend ist. Das gilt aber eigentlich nur für Diabetiker vom Typ IIb. Unser Bekannter ist aber Typ IIa. Und zwischen diesen beiden Varianten gibt es sehr wohl einen Unterschied. Er hat ein ärztliches Attest vorgelegt und trotzdem wurde abgelehnt. Er hat jetzt Widerspruch eingelegt.
Im Internet finde ich auch keine genauen Aussagen. Aber ich sehe das wie du, Wenzel. Es steht im SGB II und solange dass da steht, sollte es auch gezahlt werden.