Da du im ersten Beitrag nur von Rentner schriebst, konnte ich bei dir die nachfolgende Ausnahme nicht feststellen. Es gilt das, was im Gesetz steht:
Anderslautende Aussagen sind schlichtweg falsch! Einkommen in diesem Sinne ist das Einkommen der BG, also auch, wenn nur ein Anspruchsberechtigter darin lebt.
Hallo TheNextOne,
entschuldige, wenn ich noch einmal nachhake! Meine Rente wird also insofern nur angerechnet, wie es zum Unterhalt der künftigen Familie notwendig ist ? Wie ist es mit der Miete für zwei Wohnungen? Bekommt meine Partnerin als Hartz IV-Empfängerin weiter die Miete bezahlt? Ich komme dann von meiner Rente für meine Miete auf? Ich hoffe, dass die Rente für die Familie (auch für mich!) reicht.Das war meine Hauptsorge!:(
Eine andere Frage fällt mir ein. Wenn ich 65 Jahre werde (2010) sollte ich die Altersgrundsicherung beantragen. Würde dies nach der Heirat wegfallen bzw. nicht mehr möglich sein?