Beiträge von patti89

    um das thema noch einmal aufzugreifen.....


    ein freund erzählte mir, dass man nicht so einfach von mir verlangen könnte, wieder zu hause einzuziehen, da ich nun mittlerweile 4 jahre selbständig bin...stimmt das? weil zu meinen eltern kann ich nicht ziehen..und sie sind auch nicht so leistungsfähig, dass sie mir meine wohnung bezahlen könnten...


    er sagte auch, dass so etwas irgendetwas mit dem "Schutz vor Obdachlosigkeit" zu tun hätte...


    wäre nett, wenn jemand antworten würde...weil ich nämlich überhaupt keine ahnung von den ganzen sachen habe und ich ansonsten bald auf der straße sitzen würde...


    vielen dank!!!!


    LG Patrizia

    Liebe Forenmitglieder,


    ich weiß im Moment nicht mehr weiter. Ihr seid also meine letzte Hilfe bzw. Rettung.


    Ich schildere erstmal meine Situation:


    Ich habe Anfang August 2005 eine betriebliche Ausbildung begonnen. Diese lag 70 km vom Wohnohrt meiner Eltern entfernt, so dass ich dort hinziehen musste. In diesem Zeitraum habe ich BAB und meine Vergütung bekommen.


    Im Oktober 2007 bin ich dann wieder in den Ort meiner Eltern gezogen, jedoch in eine kleine 35 m² Wohnung und lebe jetzt auch noch in dieser. Meine Ausbildung habe ich Ende Juni 2008 erfolgreich abgeschlossen.


    Bis Ende August hat mich der Betrieb auch weiterhin beschäftigt.


    Um mich aber in meinem erlenten Beruf nicht festzufahren sondern auch noch andere Perspektiven in Anspruch nehmen zu können, habe ich am 25.08.2008 angefangen, mein Abitur nachzuholen. Mit meinem alten Betrieb war von Anfang an ein befristeter Arbeitsvertrag vereinbart.


    Ich war bis heute der festen Überzeugung, dass zumindest meine Mietkosten vom Hartz IV übernommen werden. Jedoch habe ich HEUTE morgen das Gegenteil von meiner Fallmanagerin erfahren.


    Anspruch auf Bafög habe ich auch nicht, da ein Abitur nicht gefördert wird. Eine Förderung würde nur bestehen, wenn meine Schule so weit vom Wohnort meiner Eltern entfernt ist, dass ich jeden Tag zwei Stunden Fahr- und Wartezeit hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall.


    Somit bekomme ich im Moment nur Kindergeld, dass allein für die Miete in keinster WEise ausreichend ist.


    Ich weiß nicht mehr weiter.


    Zu meinen Eltern kann ich auch nicht ziehen, da ich mich mit meinem Vater nicht gut verstehe. Aber dies hat wohl nichts zu bedeuten, oder?


    Habe ich in irgendeiner Weise Anspruch auch Sozialhilfe oder ähnliches? Ich habe auf dieser Seite nichts gefunden, was für mich in Frage kommen könnte. Wohngeld ist nur ein Zuschuss, für Hartz IV muss man vermittelbar sein und so weiter....


    Ich bitte dringend um Hilfe bzw. Vorschläge etc.


    Danke, Patrizia.