Hallo R. vielen Dank erstmal für die Antwort. Hat mich in sofern weiter gebracht, dass ich jetzt schon mal weiß, wo ich nachhaken muss. Allerdings hab ich noch eine Frage. Meine Tochter ist nicht "mitversichert" sondern hat einen eigenen KV-Vertrag ebenso wie ihr Sohn. Zwar ist mein Mann in der gleichen Kasse, jedoch besteht keine Familienversicherung. Könnte sie dann den Zuschuss zu den Beiträgen auch anfordern ???
Ich werd Montag erstmal den Widerspruch schreiben und dann mal nachfragen, ob von der ARGE aus eine gesetzliche Versicherung abgeschlossen wurde. Ich denke aber nicht, da mir dies doch sicherlich mitgetelt worden wäre, damit ich die private KV kündigen kann.
Falls du noch eine andere Idee für die weitere Vorgehensweise für mich hast, wäre ich Dir für jeden Rat dankbar.
Gibt es eigentlich im Literaturhandel ein wirklich guten Ratgeber für Hartz IV-Empfänger ????
Beiträge von hollyanton
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Hallo wer kann helfen,
habe gestern die Hartz IV-Bescheide für meine Tochter (15 Jahre) und deren Sohn (10 Monate) erhalten.
War ziemlich entsetzt, dass beiden zusammen nur 390 €/Monat zustehen sollen. Insbesondere ist mir aufgestoßen, dass die Beiträge zur privaten KV (mein Mann ist selbständig, allerdings verdient er gerade soviel, dass er sich selbst versichern mußte und damit auch unsere Tochter sowie deren Kind) in Höhe von 287 €/Monat für beide, nicht berücksichtigt wurden. Das die Beiträge für unsere Tochter von uns noch getragen werden müssen, ist für mich noch nachvollziebar. Jedoch die 168 € für unseren Enkel müsste m.M.nach von unserer Tochter und somit von der ARGE getragen werden, da unsere Tochter als Schülerin außer derzeit 154 € Kindergeld für sich, 154 € Kindergeld für den Kleinen, 300 € Elterngeld (noch bis 07.11.08) u. 125 € Unterhaltsvorschuss, keine Einkünfte bezieht.
Da ich mich mit den ganzen Hartz IV-Gesetzen nicht auskenne, wäre ich über eine Info diesbezüglich echt froh, da ich ja evtl. Widerspruch gegen die Bescheide (rückwirkend ab Juli jetzt erst erhalten) einlegen müßte und dabei die Frist nicht versäumen darf.