nein... bis da läuft einfach der gemeinsame Mietvertrag.
ich wohne aber halt schon seit Oktober 07 weit wech...
aber es gilt wohl was im mietvertrag steht.
hm danke für die antwort
Nameless
nein... bis da läuft einfach der gemeinsame Mietvertrag.
ich wohne aber halt schon seit Oktober 07 weit wech...
aber es gilt wohl was im mietvertrag steht.
hm danke für die antwort
Nameless
Hallo zusammen,
folgender Fall liegt vor:
ich wohne seit Oktober 2007 1000 km von meinem damaligen Freund weg.
Wir haben aber eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Vertrag.
Kulanterweise habe ich, als er in H4 gerutscht ist, gesagt, dass ich die Miete übernehme,
da ich sie eh immernoch bezahlt habe.
Die ARGE hat uns in dieser Zeit nicht als Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Ich habe denen einfach unterschrieben dass ich die Miete zahle und mein Ex hat den normalen Satz von ihnen bekommen.
Im Juli 08 haben wir uns nun getrennt und ich habe die gemeinsame Wohnung auf November 2008 gekündigt.
Das Problem ist nun, dass die ARGE ihm nur die Hälfte der Miete überweist und ich die andere Hälfte zahlen soll, obwohl ich seit Oktober 07 da nicht mehr wohne und wir keine Bedarfsgemeinschaft sind.
Ich wollte nun einfach mal wissen, ob das so rechtens ist vom Gesetz...
Danke schonmal und
Viele Grüsse
nameless