Beiträge von terrorhasedererste


    danke für die antwort. ich habe jetzt nur nicht verstanden ob mein exmann mir den vom gericht errechneten gesamtbetrag des kindesunterhaltes zahlen muß oder ob er einfach das hälftige kindergeld abziehen kann, obwohl ich es nachweislich nicht mehr durch meinen wegzug aus deutschland bekomme.


    kann der kindesunterhalt wenn der kindesvater in eine höhere einkommensstufe nach der düsseldorfer tabelle rutscht neu angepaßt werden? oder bleibt es einmal durch das gericht beschlossen immer je nach altersstufe gleich?

    hallo,


    ich habe gleich 2 fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich lebe seit kurzem mit meiner tochter im ausland und deswegen wurde mir das kindergeld gestrichen. mein exmann weigert sich es in deutschland für sich zu beantragen und will mir auch nicht den kompletten kinderunterhalt (vorher war es kindesunterhalt abzüglich hälftiges kindergeld) bezahlen. 77 euro klingt nicht viel, aber bei einer engen monatskalkulation ist es für uns ein menge....
    meine frage nun... kann er sich weigern den "fehlbetrag" zu zahlen? hab ich ansruch auf vollen kindesunterhalt auch wenn ich kein kindergeld mehr bekomme?


    2. frage: ich weiß das in den letzten jahren sich das gehalt meines exmannes erhöht hat, wird der kindesunterhalt dann neu angepaßt oder bleibt es auf dem stand des scheidungsurteils, bei mir vor 4 jahren...?


    :confused:
    vielen lieben dank
    terrorhasedererste