Alles anzeigenmmmh. Danke. das sind wohl Dinge, die bei der Gesetzgebung entstehen, wenn man sich vom "Draufblick" entfernt und nur noch versucht, überall hektisch Krümel zu regeln.
Ich habe eben noch gelesen, dass es eine Mehrbedarfsregelung gibt, u.a. auch für Alleinerziehende mit Kind unter 7 Jahren, das wären wohl 126 ,-€. Das wäre dann zumindest kein Minus mehr.
Ich habe übrigens gestern mit einer Mitarbeiterin des Job Center gesprochen, die ich privat kenne. Bei meinen Fragen konnte sie mir leider nicht abschli8eßend weiterhelfen. Sie erzählte gab aber Tips für die Antragstellung und erzählte auch, dass die Leistungssachbearbeiter oft aus ganz entfernten Berufen kämen (z.B.Kaufmännisch) und dabei nicht die kompetentesten Gegenüber sind. Deshalb solle man beharrlich bleiben und sich am besten schon selbst informieren.
Zudem - und das finde ich auch krass - bekämen diese Leute kaum mehr Gehalt, als einer HArtz IV-Leistung entspricht. DAS finde ich ebenfalls ein Unding. Solche Leute, die als Staatsvertreter arbeiten und unbestechlich sein sollen, kriegen ein Minigehalt und sind anscheinend noch nicht einmal richtig ausgebildet. Aber das ist allmählich im gesamten öffentlichen Bereich so.
.... wem sagst du das?????das sind auch alles nur hartzis....keine ahnung, aber der staat hier stellt gesetze auf, mit denen nicht einmal die sachbearbeiter einer arge durchblicken...jeder erzählt was anderes und keiner weiss wirklich bescheid....wichtig ist, dass du dich GENAUESTENS informierst...der mehrbedarf von 126 euro steht dir auf jeden fall zu, wenn du alleinerziehend bist...dieser geht zwar in deinen bedarf über, aber alles, was du oder deine kinder (komisch...dabei ist kinderarbeit ja verboten..lol...) an einkommen habt, wird dir wieder abgezogen...