die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.
Kann sie denn nichts anderes beantragen wie mietbeihilfe gez kosten o.ä?? Sie möchte ungern dem Staat geld schenken;)