Beiträge von Michael.Micha

    die 318 sind "Überschuss", also das, was über ALG II von dir verdient wird. Daher besteht kein Anspruch auf ALG II bei euch. Zum Lebensunterhalt wird bei euch jeweils ein Betrag von 316 € zugrunde gelegt, also 632 € für euch beide zusammen... ihr habt aber 960 € zum Leben.


    Kann sie denn nichts anderes beantragen wie mietbeihilfe gez kosten o.ä?? Sie möchte ungern dem Staat geld schenken;)

    Hallo bin neu hier und habe gleich eine schöne Frage für euch.
    Erstmal kurze details
    Nun meine Freundin (29)ist vorgestern mit ihrem Studium fertig geworden. Abschluss Magister
    So ich (27) bin Arbeitstätig von März-November (Bau) und habe ca. 1500€ netto.
    Wir sind seit 7 Jahren ein pärchen und wohnen ca. 5 Jahre zusammen, jedoch ist sie noch bei ihren Eltern gemeldet.
    Nun möchte sie gerne Hartz4 beantragen da man sich das Geld ja nicht entgehen lässt. Und es kommt wies kommen muss. Die Freundin muss sich die Tage ummelden auf meine Adresse. Nun da ja viele Persöhnliche Daten von mir verlangt werden sind wir am überlegen ob wir es überhaupt beatragen sollen Hartz4? Oder doch nicht beantragen (da sie vll. eh kaum etwas bekommt) um einer Ummeldung (Papierkram wie immer in Deutschland zu hauf)aus dem Wege zu gehen.
    Nun was soll ich machen??? Bekommt sie den irgendetwas vom Staat oder muss ich sie ganz tragen? Danke für eure Antworten