Hallo erstmal =)
Ich habe ein großes Problem...
Erstmal zu meiner Situation.
Ich bin ALG2 emfänger und möchte mit meiner Freundin in eine Wohnung ziehen sie bekommt am 18. Oktober(!!!) ein Kind von mir.
Nun haben wir vom Arbeitsamt die Bestätigung bekommen das wir die 3 Raum Wohnung 71 m² beziehen dürfen.
Seit 15.09.08 läuft der Mietsvertrag. Da es meine erste Wohnung ist, habe ich einen Antrag auf Ersteinrichtung gestellt.
Dieser aber wurde abgelehnt mit der Begründung:
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse sind Sie in der Lage, die beantragte Sonderleistung aus eigenen Kräften und Mitteln in vollem Umfang zu decken, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.
Die Ablehnungsentscheidung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m 20 SGB II
Natürlich steh da noch mehr aber ich habe erstmal nur den letzten Absatz geschrieben falls ihr mehr wissen wollt sagt bescheid.
So was mache ich jetzt ich kann die kosten auf keinen Fall selber decken ich habe kein Vermögen, keine Geldanlagen, kein Grundstück oder sonstiges ich habe nichtmal ein Einkommen.
Da ja das Kind jetzt auch noch unterwegs ist haben wir noch mehr druck auf den Schultern.
Ich habe schon einen Wiederspruch erhoben der noch am laufen ist in diesem habe ich meine Lage erläutert:
"Hiermit erhebe ich Wiederspruch gegen das Schreiben vom 19.09.2008 (Übernahme von Sonderleistungen) mit der Begründung, das jeder ALG II emfänger nach § 23 III SGB II einen Anspruch auf diese Leistung hat. Insbesondere da ich kein Einkommen und Vermögen habe, das ich die Einrichtung selber tragen kann.
Leider konnte ich das erst später machen weil die den Brief an die neue Adresse geschickt haben.
Außerdem macht es mich stutzig das es eine andere Bearbeiterin war nicht die die mir die Wohnung auch Genehmigt hat.
Ich bitte euch um Hilfe ich weiß nicht mehr weiter (und ich kenn mich gut in Sachen ALG II aus).
Ich habe auch voll viel zu tun, und dann noch der mist macht mich fertig -.-