Beiträge von moller

    Hallo R.,
    danke für den genauen Hinweis auf die Fundstelle – auch wenn ich Denen schon ganz gerne mal Einen zurück gegeben hätte.
    Gruss

    Der Sachbearbeiter kann Angaben von dir jederzeit überprüfen. Dazu ist er nicht nur berechtigt, sondern insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen auch verpflichtet.


    Hallo R.,


    danke, aber kann man eine Begründung deiner Antwort irgendwo nachlesen? Ich kann es einfach (noch) nicht so recht glauben.


    Gruss moHa

    Ohne meine Einwilligung hat das Jobcenter bei meinem Vermieter nachgefragt, ob es tatsächlich eine Nachforderung für Nebenkosten und in welcher Höhe an mich gegeben hat.
    Wer kann mir stichhaltige Argumente oder Paragraphen nennen, damit ich dem Sachbearbeiter Einen reinwürgen kann?:rolleyes: