Danke für die Auskunft.
Heute habe ich noch mehr erfahren:
in Stendal (Altmark/Sachsen-Anhalt) stehen einem € 4.50/m² Kaltmiete, bzw. € 5.70/m² Warmmiete zu. Wo soll es Wohnungen mit € 1.20 Nebenkosten/m² geben???
Ist es dann egal, wie groß die Wohnung ist? Alles was über € 5,70/m² liegt, müssen die beiden zahlen?
Oder ist es sinnvoll eine kleinere Wohnung zu mieten, die dann aber (in Stendal zumindest) trotzdem über dem zustehenden Quadratmeterpreis liegt? Egal, was wir für eine Wohnung suchen, auch die kleineren liegen dann zB. mit 50 m² mit dem Preis über dem zustehenden Satz.
Ist es besser, sie mietet die Wohnung an und nimmt ihn als Untermieter mit rein?
Hoffnungslos überfordert warte ich auf hilfreiche Antworten, Danke!
Beiträge von preuss
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Als Nachtrag noch die Frage, ob die beiden Anspruch auf Erstausstattung hätten? In der Wohnung ist nämlich keine Küche und sie kann aus der alten von der Küche nichts mitnehmen außer den Kühlschrank.
Verdienst:
ER (gehörlos) € 6,50/h--> ca. € 1000/Monat brutto
+€ 48/Monat Gehörlosengeld
SIE (gehörlos) Harzt IV
+ € 48/Monat GehörlosengeldLG
Preuss -
Hallo,
ich hätte gern mal gewußt,
1.ob es stimmt, daß wenn ein Paar das erste Mal zusammen zieht (für ihn(Arbeitnehmer) erste Wohnung, für sie(HarztIV) die dritte Wohnung) das erste Jahr nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird? Und wenn das stimmt, auf welche gesetzliche Grundlage sich das stützt- damit man gleich ein Argument hat, wenn keine Akzeptanz im Amt vorhanden sein sollte.
2. Ob es günstiger wäre, wenn er (Arbeitnehmer) die Wohnung mietet und sie (HarztIV) einen Untermietvertrag erhält- oder ist das egal?vielen Dank im Voraus
preuss -
Danke für die Antwort, das sieht ja doch nicht ganz so schlimm aus. Die beiden erhalten noch Gehörlosengeld. Wird das gegen gerechnet oder bekommen sie es dazu?
preuss
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Hallo Leute,
ich frage mich gerade, ob die Liebe noch lohnen soll in Deutschland. Also Folgendes:
A., 22 Jahre, mit unbefristeter Arbeit, ca. 1100 € brutto
J., 22 Jahre, Hartz IV-Empfängerin aus Berlin
beide 100% schwerbehindert, da gehörlos
wollen aus Liebe nun endlich zusammen ziehen, und zwar in einem kleinen Städtchen in Sachsen-Anhalt.
Wohnung wird etwa 380 € kosten.
was bleibt vom Einkommen von A. übrig? Was werden Sie zusammen zur Verfügung haben?
Kann jemand helfen? ich werde aus den Gesetzen nicht klug. Habe schon verstanden, bis 100 € Freibetrag, bis 800 € 20%- die behalten werden dürfen. Nach meinen Berechnungen haben die beiden dann zusammen etwa 600 € zur Verfügung. A. allein hätte 900 netto zur Verfügung Wo steckt mein Denkfehler??
Danke im Voraus für etwaige Antworten.
preuss