Ein Härtefall ist der schon,ist geschieden und kein neuer Partner(in) in Sicht.Ein Kind hat er auch,wofür er aber momentan auch nicht zahlt.(zahlen kann?!)
Bist du sicher das das Sozialgeld dann nur darlehensweise gezahlt wird?
Beiträge von schneckchen75
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Endlich eine Entscheidung!!!
Nach nochmaliger Überprüfung der Arge von der Größe meines Hauses wurde mein Haus als "angemessen" bezeichnet.
die Leistungen werden regulär bezahlt und nicht mehr darlehensweise!
Die Kosten des Anwaltes trägt die ARGE!Musste nur die Beratung zahlen.
Die Krankenversicherung wird nun zurück erstattet!
Das ist ein schönes vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!!! -
Hallo,
habe da mal eine Frage die am Wochenende im Bekanntenkreis heiß diskutiert wurde
Ein knapp 40 jähriger Mann hat seinen Job als Kraftfahrer selbst gekündigt nach 16 Jahren,bzw. wurde ihm die Kündigung seitens der Firma nahegelegt.Er hatte schon 2 Abmahnungen der Firma wegen DiebstahlEr wurde dann nochmals bei einem Kunden erwischt als er dort geklaut hat..Wurde dann angezeigt bei der Polizei.
Der ist nun der Meinung das er während der 3monatigen Sperrzeit beim ALG 1 den vollen Hartz IV Satz und Wohngeld kriegt!Wir waren bei der Diskussion der Meinung der sollte gar nichts kriegen vom Amt weil so viel Blödheit muß bestraft werden.
Freu mich über eure Antworten und Meinungen...
Grüße das Schneckchen -
Habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet,der hat nur mit dem Kopf geschüttelt bei den Unterlagen der Arge!!!
Man sollte sich nicht alles gefallen lassen! -
Ich bewohne die Immobilie selbst. Seit über 3,5 Jahren als Eigentümer,vorher gehörte das Haus meinen Eltern.
Es ist mir absolut unverständlich warum die Leistung nur darlehensweise gewährt wird und die auch noch eine Grundbucheintragung haben wollen. -
Hallo,
gestern war ich mal wieder bei der ARGE und es gibt erschreckende Neuigkeiten!
1. ich bin seit dem Bezugsendes des ALG I (endete im Juni 2008) gar nicht mehr Krankenversichert!!!
Ich dachte das läuft automatisch weiter!
2. wurde festgestellt das mein Haus ein Vermögen darstellt!(115 qm² Wohnfläche inkl. Keller und Boden) und somit die weiteren Leistungen der ARGE auch nur als Darlehen gezahlt werden.Außerdem wollen die sich eine Grundschuld eintragen lassen!
3.um wieder "normal" gezahlte Leistungen zu erhalten müßte ich erst einmal das Vermögen (mein Haus) veräußern!Das kann doch wohl alles nicht war sein!
Gruß das schneckchen -
Hallo zusammen,
ich kriege seit Juli 2008 Hartz IV,im August wurde mir das Erbe meiner verstorbenen Mutter ausgezahlt (10000 Euro),davon zahlte ich die Beerdigungskosten und andere Verbindlichkeiten die noch bestanden.Außer dem Geld habe ich noch einen bestehenden Kredit (von der Mutter) übernommen,zusätzlich zu meinem eigenen.
Die Leistungen der ARGE wurden seit Mai nur darlehensweise gezahlt weil sich die ganzen Formalitäten ein halbes Jahr hingezogen haben (Bank,Ämter,usw.)
Habe ich auch einen Freibetrag für das Vermögen?Die ARGE will jetzt nämlich die Leistungen von Mai bis September zurück gezahlt haben?Sind etwa 3500 Euro,genausoviel ist auch noch ungefähr geblieben vom Erbe.Dürfen die das?
Danke für eure Antworten
Gruß das Schneckchen