Hallo, ich habe einmal eine Frage, die eigentlich nicht das SGB II, sondern das SGB XII betrifft, aber evtl. weiß ja jemand Rat: Meine Frau und ich haben die Übernahme der KiGa-Gebühren durch das Jugendamt (Landkreis Burgenlandkreis/Sachsen-Anhalt) beantragt. Da sich durch verschiedene "ABM-Maßnahmen" und Zweitjobs die Einkommensverhältnisse manchmal ändern, müssen wir stets neue Anträge stellen.
In einer Berechnung wurde uns mal ein "Familienzuschlag" gem. § 85 SGB XII für 2 weitere, in einer anderen Berechnung für 3 weitere Personen zugebilligt.
Frage: Wonach errechnet sich die Anzahl der "weiteren Personen"?
Hinweis: Meine Ehefrau und ich haben 1 gemeinsames minderjähriges Kind (4 Jahre alt) und ich bin noch meiner minderjährigen Tochter aus 1. Ehe (10 Jahre alt) unterhaltsverpflichtet, wobei ich den Unterhalt natürlich monatlich pünktlich auch zahle.
DANKE!!!