Ja das selbe wurde uns von der Arge auch gesagt, das wir auf den Widerspruch vom Widerspruch Klage beim Sozialgericht einreichen müssen. Machen wir auch, aber das Geld fehlt jetzt und meine Freundin kann noch nicht arbeiten gehen, weil die Kleine erst ein Jahr alt ist. Ich habe im Moment das Auto meiner Schwester damit ich überhaupt auf Arbeit komme und sie muss auch das Benzin bezahlen, aber so kann es doch nicht weitergehen.
MfG Tobi