Da ich wohl in meiner Stadt keinen Hochschulplatz bekommen werde, werde ich wohl umziehen müssen, um ein Studium ohne Wartezeit zu beginnen. Gibt es hierzu irgendwelche Leistungen? Ich meine mich zu errinnern zu können, dass es für Arbeitlose ja auch eine "Umzugsbeihilfe" gibt, wenn die weg ziehen müssen um einen neuen Job zu bekommen.
Beiträge von Kenny85
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Ich war damals 22...
Muss ich wirklich keinerlei Auskünfte über mein Vermögen erteilen, auch wenn ich in einer BG bin?
Ich dachte immer, in einer BG wird man automatisch wie ein ALGII Empfänger behandelt.
Und meine Mutter wusste/weiß tatsächlich nichts von meinem "Vermögen", sie wusste zwar dass ich was angespart hatte, aber nicht wieviel - unser Verhältnis war/ist ziemlich zerrüttet... gerade wegen dieser ALGII Sache... -
Es geht um mein Vermögen und das lag schätzungsweise innerhalb des Freibetrags. Leistungen habe ich keine bezogen.
Ich glaube nicht, dass ich jetzt da was durcheinander gebracht hab. Das Amt stellte jegliche Zahlung an mich (bzw. meine Mutter als BG-Vorstand) ein, da ich auf eine weiterführende Schule ging.Im Idealfall hätte ich dann das BAFöG zu Sicherung meines Lebensunterhaltes verwenden können und einen Antrag auf Übernahme von ungedeckten Heiz und Wohnkosten stellen müssen, dieser allerdings geht an dann an die Stadt, nicht an die ARGE.
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Das ist der Punkt, man hat mir auch keine Leistungen für die Unterkunft gezahlt, da man meine Mutter nicht daraufhingewiesen hat, dass wenn man BAFöG-berechtigt ist, einen speziellen Antrag stellen muss.
Wenn man ja BAFöG-berechtigt ist, erlischt ja der ALGII Anspruch und man bekommt ja automatisch keine Leistungen mehr für die Miete.
Aber die ARGE hier scheint mich sowieso besonders zu mögen, die wollten mich in den Ferien zum Arbeiten schicken...
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Hallo Berthold,
ich war im Jahr 2007 und momentan nicht in der Situation ALG beziehen zu müssen (wegen dem BAFöG).
Allerdings war ich ja '07 in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter... jetzt allerdings nicht mehr.
In einer BG wird doch das Vermögen aller angerechnet?! -
Hallo,
ich hab letztens ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass ich Stellung dazu nehmen soll, dass meine Mutter mein "Vermögen" aus dem Jahr 2007 nicht angegeben hat. In dem genannten Jahr lebte ich zwar mit meiner Mutter zusammen, bekam aber keine ALG II Leistungen, da ich BAFöG-berechtigt war (aber keine BAFöG Zahlungen bekam). Auch das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir war in dieser Zeit sehr gespannt, dass wir so gut wie nicht miteinander geredet haben.Wie schreibe ich nun am besten meine Stellungsnahme? Ich wollte damit argumentieren, dass ich in dieser Zeit keinerlei staatliche Leistungen bezog und ich mein Vermögen verbraucht habe. Reicht das um die ARGE ruhig zu stellen? Oder soll ich dazu gar nicht Stellung beziehen?
Wäre schön wenn jemand mir helfen könnte.
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Die Bank hat sicherlich noch die Unterlagen, da die Bank diese 30 Jahre lang aufbewahren muss. Allerdings ist es ein langwieriges Unterfangen, von aufgelösten Konten informationen zu erhalten.
Ich hab einfach keine Lust und keine Nerven mich um diesen Dreck auch noch zu kümmern und würde gerne wissen, was passieren würde, wenn ich einfach nichts mach. Ich hab dafür gerade echt keine Nerven und keine Zeit mehr, da ich mich langsam auf's Abi vorbereiten muss.Die können doch selbst die Daten abrufen, die Zinserträge wissen die doch eh schon.
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Hallo,
ich habe heute ein Schreiben vom der BA bekommen, in der ich mich zu meinem "Vermögen" äußern soll. Es geht um das Jahr 2007, in der ich mit meiner Mutter in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebte. Meine Mutter bezog in diesem Zeitraum ALG II, ich selbst gar nichts, da ich BAföG-berechtig war (aber auch widerrum keins bekam). Da die Konten mittlerweile schon länger als ein Jahr aufgelöst sind, habe ich keinerlei Unterlagen mehr über das "Vermögen" (Zinserträge Konto A = 55€, Konto B = 2€).
Was für Konsequenzen hätte ich zu befürchten, wenn ich mich dazu nicht äußern würde?Ich könnte mich tierisch über die BA aufregen, die verplempern mit so nem Dreck wertvolle Zeit, welche die BA nutzen könnte um endlich mal meinen Kindergeldantrag zu bearbeiten, der schon ein halbes Jahr (!) in der Bearbeitung hängt.
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Hallo,
ich hab ein Problem mit den Entsorgungsbetrieben meiner Stadt. Ich zwar wollen die von mir die Müllgebühren zurück, welche meine Mutter nicht gezahlt hat. Kann man von mir jetzt tatsächlich die Müllgebühren fordern? Ich hab niemals irgendetwas unterschrieben, als wir damals die Wohnung bezogen, war ich noch keine 18. Des Weiteren hat Sie die Gebühren eigentlich von der ARGE gezahlt bekommen, nur hat Sie das Geld nicht weitergeleitet.
Was kann ich jetzt gegen den Mahnbescheid tun? Momentan hab ich keinerlei Einkünfte und weiß noch nicht mal wie ich nächsten Monat die Miete zahlen soll, da ich keinerlei Leistung von irgendwo bekomme.