Beiträge von Kenny85

    Das kann man wohl schlecht miteinander vergleichen ;)
    Aber ich merke schon, für dieses Thema werde ich in diesem Forum, keine verwertbare Information erhalten...

    Die Angaben sind rein freiwillig und können jederzeit von mir widerrufen werden.
    Ich selbst habe von diesem Recht gebrauch gemacht und keine Rufnummer angegeben.


    Andereseits bekomme ich ja noch nicht einmal die Geschäftsnummer der Vermittlerin, geschweige denn die Privatnummer.

    Hallo,


    eigentlich hat es eher weniger mit ALG II ansich zu tun, aber vielleicht könnt Ihr mir ja dennoch helfen.


    Ich habe vor zwei Wochen meine Vermittlerin schriftlich um die Erlaubnis zur Probearbeit angeschrieben. Die gute Frau hat sich gar darauf nicht gemeldet. Als ich am Tag vor dem Probearbeitstag dann das Callcenter anrief und der Telefonistin mein Anliegen mitteilte, gab mir diese die Erlaubnis und schickte eine Nachricht an meine Vermittlerin. Ungefähr zwei Stunden später klingte mein Telefon mit einer undrückten Rufnummer. Meine Vermittlerin war am Apperat. Diese hat meine Rufnummer von der Firma, bei der ich mich beworben hatte, erhalten. Nicht nur meine Festnetznummer, sondern auch meine Handynummer.


    Jetzt würde ich gerne wissen, ob dies ein ausreichender Grund ist, einen anderen Vermittler zu beantragen, bzw. würde ich gerne wissen, was ich überhaupt gegen die Vermittlerin und gegen die Firma tun kann, die meine Rufnummer ohne meine Erlaubnis ausgegeben hat.


    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Aber wo soll das Problem sein, wenn ich jetzt einen anderen Beruf erlernen möchte?
    Wie bereits oben erwähnt, würde ich theoretisch die von mir benötigten Gelder bekommen, wenn ich als Aushilfe in meinem Betrieb für denselben Lohn arbeiten würde.

    Danke für die Hinweise, aber damit kann ich auch keine Rechnungen bezahlen.
    Dass ich meine Ausbildung komplett selbst, mit einem zinsbelasteten Kredit finanzieren soll, sehe ich nicht ein.
    Wenn der Staat so kurzsichtig ist und Menschen, die sich qualifizieren wollen, nicht unterstützt, dann soll er eben die Rechnung dafür kassieren und mich als arbeitsloser komplett sponsoren.
    Der Witz bei der Sache ist, sofern ich den Mitarbeiter der ARGE richtig verstanden habe, wenn ich jetzt als Aushilfe in meinem Betrieb tätig wäre, würde ich die ergänzenden ALG II Leistungen erhalten - schon makaber?!


    EDIT: Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass ich ein Verbundstudium absolviere und ich im ersten Jahr kein BAföG erhalte, da ich ausschließlich im Betrieb tätig bin. Zusammen mit dem BAföG hätte ich innerhalb von 5 Jahren 15.000€ Schulden gemacht.
    Wenn sich nichts anderes ergeben sollte, werde ich mein Verbundstudium abbrechen, ein Jahr arbeitslos sein und dann ganz normal studieren.

    420€ warm (würde bei ALG II voll gezahlt werden, da die Wohnungspreise in meiner Stadt recht hoch sind).
    Ich verstehe nicht, warum beim Wohngeld, die zuberücksichtigende Miete wesentlich niedrigerer angesetzt wird als bei ALG II.


    Wenn wir schon dabe sind, die Entfernung zur Ausbildungsstätte beträgt 41km einfach - mit dem öffentlichen Nahverkehr nicht zuerreichen.


    Da kommt schon einiges zusammen, bis jetzt hab ich alles vorgestreckt, hab mein Erspartes verbraucht.

    Hallo,


    ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und habe im September ein Verbundstudium angefangen. Dieses Verbundstudium enthält einen regulären Studiengang BWL sowie eine Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Das erste Jahr des Verbundstudiums bin ich kontinuierlich in meinem Ausbildungsbetrieb, so dass ich keinen Anspruch auf BAföG habe. Nun habe ich BAB und ALG II beantragt. BAB wurde abgelehnt, da ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe und meine Erkrankung nicht ausreichend ist, dass ich eine "Reha-Fall" werden könnte. ALG II wurde jetzt ebenfalls abgelehnt, da ich im Grunde nach BAB-berechtigt sei.


    Stehen mir in dieser Konstellation wirklich absolut keine Leistungen zu (abgesehen vom Kindergeld)?
    Mein Ausbildungsgehalt reicht gerade einmal zum bezahlen meiner Miete und ich kann damit ungefähr 2 Wochen lang meine Fahrtkosten damit decken. Ich habe bis jetzt von meinem Ersparten gelebt, dass aber mittlerweile so gut wie aufgebraucht ist.
    Ich bin völlig ratlos und weiß echt nicht, wie es weitergehen soll...

    Da meine Versicherung sich maximal auf vierteljährliche Zahlungsweise runterschrauben lässt, würde ich gerne wissen, ob man beim Amt beantragen kann, die Kosten hierfür auch vierteljährlich zu übernehmen oder muss man immer in Vorleistung treten (genauso mit den Müllgebühren)...

    Wenn ich jetzt die Infos verschiedenere Seiten richtig verstanden habe, dann siehts so aus:


    Freibeträge:
    144,40€ (20% vom Bruttolohn)
    +100,00€ Grundfreibetrag
    ---------------------------------
    244,40€ Freibetrag
    zgl. absetzbare Kosten
    + 30,00 Versicherungspauschale
    + 15,33€ Werbungspauschale
    + 164€ Fahrkosten (einfach, mit 0,20€/km)
    + x€ Kfz-Versicherung
    -------------------------------------------------


    Da komme ich auf einen Betrag von 453,73€ plus die volle Kfz-Versicherung. Ist das so korrekt? Kann ich hierzu eigentlich noch die PKW Instandhaltungskosten auch noch geltend machen (hab ich irgendwo mal gelesen, dass das angeblich auch gehen würde)?

    Hallo,


    da ich nun aufstockendes ALG II beantragen muss, wüsste ich gerne, wie ich meine Fahrtkosten korrekt absetzen kann. Mit der Kilometerpauschale komm ich finanziell einfach nicht hin, wenn nur die einfache Strecke berechnet wird.


    Welche Freibeträge stehen mir als Auszubildender zu und wie kann ich am besten meine Fahrtkosten (1650km monatliche Fahrstrecke) absetzen?

    Hallo,
    ich bin dabei und Duales Studium zu beginnen, bei dem ich im ersten Jahr komplett im Ausbildungsbetrieb tätig bin. Erst im zweiten Jahr gehe ich an die Hochschule und werde dann mit BAföG gefördert. Nun versuchte ich BAB zu beantragen, dies wurde mir aber abgelehnt, da ich schon eine Erstausbildung abgeschlossen habe, ich aber aus gesundheitlichen Gründen diesen nicht mehr ausüben kann.
    Gibt es noch andere Möglichkeiten, zusätzliches Gelder zur Deckung meines Lebensunterhaltes zu bekommen?
    Meine Ausbildungsvergütung reicht gerade mal für die Miete und einen Teil meiner Fahrkosten (41km einfach).

    Genau darum geht es ja, momentan sieht es für mich auf dem Arbeitsmarkt sowieso schlecht aus. Warum sollte ich die Zeit nicht sinnvoll nutzen und ein Praktikum absolvieren. Wenn ich ein Jobangebot bekommen sollte, kann ich das Praktikum dennoch zeitgleich beenden...

    Hi,
    da ja das Arbeitsamt ein Praktikum während des Bezugs von ALG II verbietet würde ich gerne wissen, was die Konsequenzen wären, wenn ich dennoch ein Prakitkum beginnen würde. Der Vermittler vom Arbeitsamt hat mal was erwähnt, es gäbe dann irgendwelche Probleme mit einer Versicherung. Greift hier nicht die Unfallversicherung des "Arbeitgebers"?

    Ich bin kein direkter ALG II Bezieher. Ich beziehe (naja, bezog und habe wieder neu beantragt) BAföG in Verbindung mit Übernahme von ungedeckten Heiz und Wohnkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
    Dies bekomme ich jetzt auch nur, da ich ein vorgeschriebenes Vorpraktikum fürs Studium absolviere. Wenn dies abgelaufen ist und ich nicht unmittelbar ein Studium anfange, werde ich wieder ALG II Bezieher, da mein ALG I nicht ausreichend ist.


    Dass ich unter 25 bin, ist bei mir nebensächlich, da ich schon seit einiger Zeit nicht mehr bei meinen Eltern wohne.

    Ich beziehe eigentlich BAföG und habe einen Antrag auf die Übernahme von ungedeckten Heiz und Wohnkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
    Nun würde ich gerne wissen, ob es in Orndung ist, dass man die Müllgebühren nicht berücksichtig, wenn man die MOG erreicht hat.