Wenn er, auch als Selbständiger, seinen Lebensunterhalt nicht mit seinem Einkommen finanzieren kann, besteht Anspruch auf ALG II. Anspruch auf ALG I hat er nicht, da er als Selbständiger nicht in die AV eingezahlt hat.
Danke schonmal, nochmals eine Anschlußfrage....meine Schwiegermutter arbeitet und verdient für beide zusammen 1000 €.
Der Hintergrund der Frage ist folgender, dass wir gerne bauen würden und meine Schwiegereltern in einer Einliegerwohnung als "Mieter" aufnehmen würden!
Nun müssen wir finanziell klären, wieviel "Miete" meine Schwiegereltern eben in der Lage sind zu bezahlen!
Viele Dank
xabbu