Beiträge von Moppelinchen

    Hallo,


    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Es geht um Folgendes:


    Mein Partner, ich und unser gemeinsames Kind leben zusammen in einer Wohnung. Ich bin derzeit zuhause und nicht berufstätig, bekomme für mich und unser Kind Sozialleistungen. Bis vor kurzem bezog diese auch mein Freund, seit er im Oktober angefangen hat zu studieren, bekommt er nichts mehr.


    Nun bekommt er kein Bafög mehr, aufgrund eines Studiengangwechsels und er muss einen Studienkredit aufnehmen. Ich würde nun gerne wissen, ob er den vollen Satz des Kredits pro Monat aufnehmen darf, ohne dass uns etwas abgezogen wird.


    Dazu stelle ich mal auf, was wir so erhalten..


    Zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    Ich: 316,00 Euro
    Tochter: 57,00 Euro


    Kosten für Unterkunft und Heizung
    Ich: 159,58 Euro
    Tochter: 159,58 Euro


    Kosten für Miete und Heizung betragen insgesamt 567 Euro (400 Miete und 167 Gas).




    Könnte er nun 600 Euro im Monat vom Studienkredit beziehen? (Uns fehlen von ihm rund 500 Euro und er hatte einen 1Euro Job bei dem er auch nochmal ungefähr 100 Euro verdiente,davon wurde uns auch nichts abgezogen, aber ich bin einfach unsicher und wollte deshalb nachfragen)


    Wäre super, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.

    ich habe nachgefragt,ob die Leistungen nicht weiterlaufen können, bis der SChrieb kommt , wir zahlens ja dann zurück. Es hieß dann, das seie ja ein Darlehen, das gäbs nicht, er wäre ja nicht mehr berechtigt dann. :confused:

    Hallo


    kurz zu unserer Situation..


    Mein Freund (wir haben außerdem ein Kind gemeinsam) wird ab diesem Oktober studieren. Wir haben einen Bafög-Antrag gestellt und er wird hoffentlich dann auch Geld bekommen. Er ist natürlich postwendend aus der Bedarfsgemeinschaft "geflogen" und für ihn gibt es ab Studienbeginn kein Geld mehr.


    Wenn er nun Bafög erhält, inwiefern wird dieses Geld dann auf die Leistungen, die ich von der ARGE erhalte angerechnet? Ich hab hier irgendwo aufgeschnappt, dass es gar nicht angerechnet wird; sprich meine Tochter und ich unseren Mietanteil und unseren Regelsatz erhalten und sein Einkommen unangetastet bleibt? Oder wie wird das geregelt?


    Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.