nein,es verbleiben immer gesamt Miete + 354 Euro (lebensunterhalt) gesamt. Auch bei einem 400 Eurojob.
Beiträge von joe Horst
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Hallo einmal zur ""Entgeldvariante""
Das bedeutet.
1. Nicht mehr im ""Hartz IV"" und auch nicht im 1 Eurojob.
2. Wird eine ""Variante"" !! Variabel "" gestaltet (Ledig also nach Steuerklassen)
3. Es wird immer ein ""Monatliches Entgeld gezahlt"" daher auch der Name ""Entgeld""
4 Das bedeutet, das alle anfallenden Kosten von dem "" Entgeld"" gezahlt werden müssen.So in meinem Fall ist es so. Ich erhalte insgesamt 754,- Euro Hartz IV dazu kam der 1 Eurojob.
Hier wurden nur die anwesenden Stunden gezahlt. Artzbesuche und Krankheitsausfall, werden dabei ""nicht gezahlt"" auch der Gesetzlich vorgeschriebene Urlaub wird ""nicht "" entgeldet.
Das bedeutet, wie in meinem Fall, das ich zwischen 150-200 Euro , zusätzlich habe. Aber davon muß ich noch meine Fahrtkosten davon selber entrichten.
Bei der Entgeldvariante bekommt man Urlaub und Krankheitstage ""bezahlt"" auch ""Weihnachtsgelder" sind dabei als einmalige Leistung normal,( Beamtenstatus wird hier als grundlage genommen. ) dazuzurechnen. ( halbes Jahr 300 Euro)"" So die Entgeltvariante"" verläuft so, das ein Träger "" Überschußgelder"" an e.v ( eingetragene Vereine) geht und daraus diese Entgelder entwikeln.
Mein Fall liegt so das ich jetzt 902,65 Euro pro Monat erhalte, Alle anfallen Kosten ( Miete Heizung Strom ) Fahrkosten muß ich davon bezahlen. (das ist zum einen nur für über 25 Jährige und meistens über 50 Jahre und Alleinstehend.
Verheiratete erhalten ca. 965,60 Euro usw.
Also da die ""Entgeldvariante "unter" der Pfändungsfreigrenze(933,- Euro ) Alleinstehende ist ist auch die GEMA und Zuzahlungen für Medikamente auch so zu beantragen. Es gibt auch weitere zuschüsse. zu Wohnungen oder Heizkosten.
Aber da solltet Ihr Euch bein Sozialamt einmal erkundigen.So ich hoffe Euch hier geholfen zu haben.
Ach im Übrigen, ist die Entgeldvariante "immer" berenzt, so gibt es 6 Monate oder 11 Monate + Urlaub.
Es ist aber auch für alle die diese Variante unterschreiben, so wie ein ""Arbeitsvertrag"" zu behanden.
Wer Arbeit in dieser Zeit verweigert oder eine Kündigung der Variante vorzeitig erhält hat es dann schwirieg die Volle Höhe des ""Hartz IV wieder zu erhalten.
Man sollte diesen vertag so ausführen wie eine ""NORMALE"" Arbeitsstelle.
Bei weiteren Fragen meldet Euch per EmailFWH Köln