Beiträge von tweetymaniac

    Nach Auffassung des Gesetzgebers entspricht auch die tatsächliche Pflege, Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes einer Unterhaltsleistung und zwar der des sogenannten Naturalunterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nach Trennung/Scheidung der Kindeseltern wohnt erfüllt bereits durch diese Leistung seine volle Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Der andere Elternteil hingegen hat in der Regel Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu leisten. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt.

    Also bei mir ist der Vater sowohl angegeben, als auch Unterhaltspflichtig. Er zahlt nicht, deshalb bekomme ich Unterhaltsvorschuss der natürlich angerechnet wird. Die Kinder leben in meinem Haushalt und werden somit von mir betreut. Und ich krieg Mehrbedarf wegen Alleinerziehend. Also wo ist da der Unterschied zwischen uns beiden ???


    Er hat allerdings kein Sorgerecht, ist auch egal. Wichtig ist, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat bzw. wo die Kinder gemeldet sind.