meine Berechnung ist die der Bedarfsgemeinschaft.
Achso, das wusste ich nicht.
Auf jeden Fall mal vielen Dank für die Info.
Grüße Dory
meine Berechnung ist die der Bedarfsgemeinschaft.
Achso, das wusste ich nicht.
Auf jeden Fall mal vielen Dank für die Info.
Grüße Dory
Hallo Horst,
es stimmt tatsächlich, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat, an diesem Kurs teilnehmen muss. Das ist Pflicht.
An der Staatsbürgerschaft ändert sich deswegen nichts.
Das mit der Bedarfsgemeinschaft hab ich auch schon gehört. Wäre das für uns eine Möglichkeit?
Auf die Rechnung von TheNextOne
bezogen würden wir nämlich nichts an Stütze bekommen.
Dafür würde ich zu viel verdienen.
Wie errechnet sich das mit der Bedarfsgemeinschaft?
Viele Grüße
Dory
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bin mir auch nicht sicher, ob ich an dieser Stelle richtig bin.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Ich bin Deutsche und seit dem Beenden meiner Schulzeit berufstätig. Ich war noch nie auch nur einen Tag arbeitslos. Habe also immer schön fleißig einbezahlt.
Jetzt geht es um folgendes: Mein Mann ist Ausländer und seit kurzem per Familienzusammenführung in Deutschland. Selbstverständlich sind wir auf der Suche nach einem Job. Er spricht bereits sehr gut deutsch und ich denke, dass er etwas finden wird. Aber durch den Integrationskurs, den er noch absolvieren muss, sind uns zunächst mal die Hämde gebunden. Fakt ist, er kann keinem festen Job nachgehen bis er diesen Kurs beendet hat. Leider. Auf 400 € Basis werden wir natürlich etwas suchen.
Aber die Frage ist nun. Hat er Anspruch auf Unterstützung? Wird das mit meinem Gehalt verrechnet?
Ich verdiene nicht schlecht und befürchte, dass da am Ende nicht viel dabei heraus kommt. Aber auch eine Kleinigkeit an Unterstützung würde uns anfangs sehr helfen.
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Dory