Beiträge von kaefer007

    .. noch wohnen sie getrennt, sind nicht verheiratet und alles andere ist ungewiss. Sohn wird wohl im April zum Wehrdiesnst eingezogen und er wird hier auch gemeldet bleiben. Sie wohnt mit ihrer Familie (Mutter und Grosseltern) im Haus.


    Wenn überhaupt, dann zieht mein Sohn zu ihr. Noch ist das aber nicht im Gespräch und eine Heirat ebenfalls nicht.

    Oh, jetzt bin ich aber schokiert....
    aber ob Nervenzusammenbruch oder Schock spielt jetzt sowieso keine Rolle mehr.


    Es sieht also so aus, das weder die Eltern der ungeborenen Kindes, noch die Grosseltern ( glaub ich zumindest) nach dem bereinigten Einkommen ( bin 2.tes mal verheiratet und mein Mann ist nicht der Grossvater) und mein Einkommen ist nicht hoch, zahlungsfähig sind...
    Dann zahlt der Staat.... und meinem Sohn entstehen Unterhaltsschulden .. oder?
    Oder schenkt der Staat im Rahmen der Sozialhilfe oder ähnlichen Geldern diesen Unterhalt fürs Kind?


    Könnte ich, als Grossmutter, die eventuell zahlen muss auch steuerliche Vorteile geltend machen? Ich bin mit meinem Mann zusammen veranlagt und in wie weit wird er dann mit in die Zahlungspflicht genommen?


    Danke nochmals für die kompetente Info!!

    Hallo,
    sorry ersteinmal, dass ich es in die falsche Rubrik geschrieben habe.


    Danke für die Antworten.


    Mit ist schon klar, dass mein Sohn den Unterhalt nicht voll ( Regelsatz) bezahlen können wird. Mir ist auch klar, dass die Mutter des Kindes sich von Staat den Unterhalt holen kann- egal ob Unterhaltsvorschusskasse oder Sozialamt. Aber mir ist auch klar, dass ja dann meinem Sohn Schulden entstehen, die er immer haben wird.


    Da wir ihn ja vor einer finanziellen Katastrophe ( Kind ist ja auch eine!) bewahren wollen( solange bis er auf eigenen Füssen steht) , wird es sicher so ausgehen, dass es von uns bezahlt wird.


    Wo kann ich mich erkunden ob und ab wann die Grosseltern zahlen müssen.


    Danke
    Gruss
    kaefer

    Guten Tag ,
    ich bitte um Auskunft wie sich folgende Situation auf den Kindesunterhalt auswirken wird:


    Mein Sohn, 19 lebt bei uns zu Hause und ist im letzten Ausbildungsjahr. Seine Freundin erwartet zum Mai 2008 Nachwuchs.
    Er verdient nicht viel, knappe 450 als AZUBI.
    Der Unterhaltsanspruch wird für das Kind 279 Euro abzügl. Kindergeldanteil 202 Euro betragen.


    Muss er wirklich diesen Unterhalt bezahlen, denn er wir ja von uns "unterhalten" und ich erhalte für ihn auch noch Kindergeld.


    Muss ich als (Grossmutter zum Kind) für den Unterhalt aufkommen?


    Für eine kompetente Antworwort wäre ich dankbar.
    mfg
    kaefer007