Mal abwarten - wobei ich mich immer noch frage, warum bei der alten Berechnung das Kind zu gleichen Teilen angerechnet worden ist. Zieht man nicht nur das Kindergeld ab?
Beiträge von peer_g
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Heute hatten wir den Termin im Amt und haben nochmal einen Ausdruck des letzten Grundsicherungsbescheides erhalten.
Im Grunde waren die Zahlen korrekt. Nur frag ich mich, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung auch mit bei einem Kind angerechnet werden. Quasi Person1 abzgl. Ehegatten abzgl. Kind? Das der Ehepartner anteilig abgezogen wird war mir klar; das Kind aber nicht. Ist dies korrekt?
"die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder bei einer eheähnlichen Partnerschaft jeweils anteilig) " (§42. Nr2 SGB XII)
Die Grundsicherung muss indes neu berechnet werden. Das Kind zieht nun aus dem Haushalt aus.Dann wurde noch gemeint, dass Person 2 anrecht auf Wohngeld hätte, da sie minder verdient.
Grundsätzlich wurde die neue Wohnung begrüst, auch wenn diese teurer als die alte sei. Es müssen noch Unterlagen der Vermieterin eingeholt werden und dann wird entschieden. Die Amtsdame wollte sich beim Amtsleiter aber noch zurückversichern. Bin mal gespannt.
Viele Grüße,
Peter -
Hallo,
meine Freundin wohnt bislang bei Ihren Eltern. Ich selbst in einer 3er WG in einer anderen Stadt.
Sie macht momentan eine Ausbildung (wiederum in einer anderen Stadt).Da die Eltern bald in eine andere Wohnung ziehen und das Kind dort kein eigenes Zimmer mehr haben wird, werde ich sie in mein WG Zimmer mit aufnehmen. Vom Vermieter her ist das kein Problem (Mietvertrag).
Ebenso wollen wir sie hier hin ummelden.
Ihre Ausbildungsvergütung liegt bei rund 400€. Es ist ihre zweite Ausbildung und sie hat in der ersten kein Wohngeld beansprucht geschweige denn beantragt. Sie hat Anspruch auf Kindergeld. Fahrtkosten zur Arbeit (ca 20 KM von der WG als auch vom Elternhaus) werden sowieso nicht bezahlt.Hat sie Anspruch auf Wohngeld, wenn sie zu mir ins WG Zimmer zieht? Die Kosten müssen ja dann quasi durch 4 Personen geteilt werden und die anderen müssen ihre Kosten in etwaigen Ämtern neu angeben.
Viele Grüße,
Peter
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Hallo "TheNextOne",
erstmal vielen lieben Dank für Deine Antwort. Hätte nicht damit gerechnet so eine ausführliche Antwort zu erhalten. Super!!
In Deiner Antwort erwähnst Du, dass Person 2 auch einen Grundbedarf von 313€ bekommt. Soweit ich weiss, hat sie gar keinen Anspruch auf Grundsicherung, da sie das Alter von 65 noch nicht beendet hat und noch arbeitet. Oder bekommt der Ehepartner auch eine Grundsicherung, unabhängig, ob dieser noch normal arbeitet und noch nicht berentet ist?
Auf eine Miteminderung seitens des neuen Vermieters können wir wohl nicht hoffen, selbst wenn diese über dem Mietspiegel liegt.
Da ich nun alle Unterlagen durchgelesen habe (es waren eine Menge) kam raus, dass Person 1 schon längst eine Grundsicherung hat. (Ich dachte ich seh nicht richtig...) Jedenfalls ist diese mit 13€ nicht grade hoch. Diese Zahl konnte ich mir auch nicht erklären-. Leider fehlte die Berechnung komplett. Ärgerlich. Diese werde ich mir aber noch zukommen lassen. Die alte Wohnung wird komplett von beiden Personen aus eigener Tasche bezahlt. Ich konnte nicht erkennen warum dies so ist. Person 1 meinte nur, dass die Heizkosten übernommen wurden - mehr auch nicht. Bitte seh es mir nach, dass ich nur so vage Angaben mache, aber die Kombination aus Unwissen und Chaos der Personen lässt mir nichts anderes zu.Person 1 ist bekanntlich zu 80% schwerbehindert. Die alte Wohnung ist nicht mehr tragbar. Die Person kann weder zum noch im Haus "laufen". Es sind Treppen und Schwellen im Weg. Alles ist zu eng und klein. Weder kann sie allein duschen noch aufs Klo gehen. Quasi ist diese Wohnung nicht mehr für ihn tragbar.
Darum hoffe ich, selbst wenn das Amt aus welchen Gründen auch immer nicht mehr Geld bezuschusst, den Wohnungswechsel über den Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung durchzubekommen. Dazu stellt uns der Hausarzt eine Art Empfehlung eben für dieses Vorhaben aus und selbst schreiben wir eine Art Begründung. Letztendlich geht es sich nicht um die Umzugskosten etc, sondern um die Begründung und damit die Mehrkosten für das Amt. Ums in Zahlen zu fassen - rund 130€ monatlich.Was denkst Du über diesen Weg? Wir haben kommenden Mittwoch einen Termin.
Viele Grüße und Danke im Voraus,
Peter
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Hallo liebes Forum,
meine Schwiegereltern planen in eine neue Wohnung zu ziehen.
Hier die Fakten in Kürze:
Alte Wohnung:
- ca. 70qm
- seit ca 20 Jahren bewohnt
- Tochter zieht nun aus
- Sanierunsbedürftiger Altbau. Vermieter wechselt ständig und kümmert sich um nix.
- für Rollstuhl oder gehbehinderte Person nicht mehr tragbar. Weder in der Wohnung noch Zugang. (nicht mal die Straße ist geteert, da das Haus eine alte Industriewohung ist und sonst niemand da wohnt.
- Kosten rund 430€ warm. (wobei warm sehr relativ ist...)
-Kinderzimmer (allein ca 18 qm steht nun quasi leer)Neue Wohnung
- Baujahr 2008 (wird grade fertiggestellt)
- Barrierefrei u Rollstuhlgeeignet (Fahrstühle, ebenirdisch etc)
- 69qm
- 690€ warm (538,2 kalt +Nbk)
- gleichbleibende Nebenkosten da Erdwärme
- 2 Zimmer, K,D,BPersonen:
1)
- Rentner, 65 Jahre
- seit 1998 schwer gehbehindert. Behindertenausweis mit Vermerk aG
- Rente rund 500€2)
- 64 Jahre
- Arbeitet: rund 500€ Nettoeinkommen
- Rente ab 09/2009 vorass 200 €
- Kindergeld geht ans Kind (Azubi, wohnt bei evt. Auszug nicht mehr zu Haus)Bislang wurde keine Grundsicherung beantragt, da sie nicht mal Ahnung hatten, dass es sowas überhaupt gibt.
Nun die Fragestellungen:
- Ist die neue Wohnung angemessen? (laut Maßstab 60qm f. 2 Personen oder 2 Zimmer)
- Wann sollten wir die Grundsicherung beantragen? Vor oder Nach dem Umzug?
- Wenn die Beantragung vorher gemacht würde, würde das Amt evt Stress machen, warum man überhaupt umzieht? (Die Wohnung ist einfach furchtbar! - nur das kann man so ja schlecht sagen)
- Welche Probleme könnten noch grob auftreten?
-Wird die Grundsicherung bei geänderter Lebenslage (Einsetztende Rente v Person 2) angegelichen?Über Antworten würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße,
Peter