ja das is logisch....aber ohne arbeit is es auch schwer....mal schauen was passiert...
Beiträge von vawi
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Deine Freundin kann gezwungen werden, wieder nach Hause zu ziehen, dies ist mit Rückumzugszwang gemeint.
hallo TheNextOne
wusste gar nicht das man zur heutigen Zeit noch jemanden zu etwas zwingen kann...klar, wenn man als Arbeitsloser auf Hilfe angewiesen ist dann haben die zuständigen Behörden immer den längeren Hebel...das kann ich auf eine Art schon verstehen schließlich geht es ja in erster Linie nicht um unsere Beziehung sondern mehr um die Gelder die vom Steuerzahler kommen...ich hoffe das es nicht soweit kommen wird...in erster Linie wollten wir ja nur zusammen Leben, das Sie beabsichtigt Hilfebedürftig wird war nie unser Ziel...leider hat sich bis heute beruflich nicht viel ergeben so das Sie zwangsweise "unterstützung " benötigt...denn ich schätze mal das wir genauso viel Ärger bekommen würden wenn Sie hier einfach mit mir wohnen würde, ohne das die Arge bescheid weiss...
wie könnte es denn ausschauen, wenn sie komplett auf Unterstützung verzichtet? dann kann sie doch niemand mehr dazu zwingen oder? und wenn sie dann bleiben darf, dann werde sicherlich ich als nächster probleme mit der Arge bezüglich der Miete bekommen...oder sehe ich das falsch bzw sehen wir die Situation einfach zu krass?
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Zur Unterhaltungsleistung der Eltern gegenüber der Tochter gebe ich dir Recht. Der Knackpunkt hier ist: Die Freundin ist ja nicht umgezogen, um Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, denn dann hätte die Arge von Anfang an H4 verweigern müssen und darauf hinweisen müssen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind UND genau das wurde versäumt und das kann man der Freundin ja nun nicht anlasten.
Zum Rückzug: Wo steht etwas zum Rückzugszwang?
hi miss piggy...
also schriftlich haben wir es "noch" nicht...das sagte mir die sachbearbeiterin gestern am telefon als ich nach dem antrag für ersteinrichtung nachgefragt habe...solange nichts schriftlich ist, ist es ja noch nichts konkretes...aber allein die aussage das sie zurück nach hessen soll macht uns große angst...
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Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.
Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.
erstmal vielen dank für deine antwort miss piggy
hmmm...klingt einleuchtend...kann es denn sein, dass nach ablauf des aktuellen bewilligungsbescheides (gültig bis 30.11.2008) der nachfolgeantrag dafür abgelehnt wird, bzw. sie aus dem leistungsbezug dann erst "rausfliegt"?
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Hallo Leute
wie Ihr sehen könnt bin ich neu hier da ich ein Problem mit den deutschen Behörden habe.
Viel mehr mit der ARGE die für meine Freundin und mich zuständig ist.
Ich schildere einfach mal unsere Situation, bei der wir selbst nicht mehr weiter wissen....Meine Freundin (19) zog im Januar 2008 von Hessen zu mir (26) nach NRW, da wir uns schon lange vorgenommen haben zusammen zu ziehen, denn das ewige Hin und Her Pendeln konnten wir uns auf dauer nicht mehr leisten. Ein weiterer Grund für den Umzug waren zusätzlich die unüberbrückbare Differenzen zwischen meiner Freundin und Ihrer Mutter.
Bevor Sie zu mir zog war Sie befristet (bis Dezember 2007) auf Minijob-Basis in Ihrem erlernten Beruf angestellt, ich war du der Zeit bereits nach einer gescheiterten Existenzgründung im Leistungsbezug ALG II. Wir haben uns darauf geeinigt das wir erst dann zusammen ziehen wenn Ihr befristeter Vertrag auslief da Sie sich anschließend als staatlich geprüfte Kosmetikerin in NRW arbeit suchen wollte. Ihre Chancen in Hessen bzw NRW Arbeit zu finden waren bis dato auf Grund Ihrer Qualifikationen gleich.
Nach Ihrerm Umzug und der Ummeldung besuchten wir die ARGE, worauf hin Sie einen Antrag auf ALGII bekommen hat. Dieser wurde auch Umgehend bewilligt. Uns stehen seitdem 632 € zum Leben + 260 € Miete für 50qm zur Verfügung. Anzumerken ist, das meine Freundin damals Mittellos nach hier kam und leider nur zwei Koffer mit dem nötigsten auf Grund des Streits mitnehmen konnte.
Als Sie zu mir zog war meine Wohnung in einem unbewohnbaren Zustand aufgrund eines großen Wasserschadens welcher bis heute nicht vom Vermieter behoben wurde. Mir persönlich stand begrenzt mein Badezimmer, aber kein Schlafzimmer sowie keine richtige Küche zur Verfügung. Ich hatte nur eine Couch, ein Tisch, ein Fernseh und eine kleine Single Küche. Überbrückungstechnisch gesehen konnten wir uns damit jedoch abfinden.
Entschuldigt die lange Vorgeschichte, ich denke je ausführlicher desto eher könnt Ihr euch ein Bild von der Situatuion machen.
NUN SUCHE ICH HILFE DENN ES PASSIERTE FOLGENDES:
Aufgrund der Mittellosigkeit meiner Freundin was Möbel betrifft, stellte SIe einen Antrag für ein Bett und eine Waschmaschine. Da nach ca. vier Wochen noch keine Rückmeldung diesbezüglich kam rief ich heute bei der ARGE an. Da unsere Akte nicht vorlag rief mich die Sachbearbeiterin später zurück und teilte mir folgendes mit:
"Bei uns wurde kein Antrag auf Ersteinrichtung gestellt. Wir haben diesen nicht erhalten..."
Weiter teilte mir die Dame mit, das Ihr merkwürdigerweise Aufgefallen ist, das meine Freundin in einem Leistungsbezug steht, welcher Ihr vielleicht gar nicht zusteht, da Ihr Fall nicht geprüft wurde was ALGII betrifft. SIe sagte das es es sehr wahrscheinlich so sein wird, das sie keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen wird. Laut Sachbearbeiterin soll meine Freundin, da sie unter 25 Jahre ist, zurück nach Hessen ziehen...!!!
Innerhalb NRW dürfen wir auch nicht Umziehen, da die ARGE trotz Bildbeweis keine notwenigkeit sieht für einen Wohnungswechsel sieht....(Schimmel, feuchter Dielenboden etc.)
Wir, meine Freundin und ich, freuen uns sehr wenn uns jemand sagen kann was wir nun machen können denn seit unserer eheähnlichen Wohngemeinschaft haben wir nur noch Ärger, es ist ein Teufelskreis geworden..finanziell sowie beruflich. Wir haben mittlerweile Angst Obdachlos zu werden.
Wir bitten höflichst um EURE Hilfe
Viele liebe Grüße
vawi