Aber bevor die Arge mich zur auskunft heran zieht sollte Sie mir aber doch einmal die Gesetzliche Grundlage für das Auskunftsverlangen darlegen da weder meine EX noch meine Kinde Leistungen beziehen giebt es doch auch keine Überleitanschprüche oder sonstige Anschprüche die auf die Arge über gegangen sind um die Sie sich jetzt kümmern könten oder welche Sie jetzt gegen mich prüfen könnten.
Wen die ARGE keine Leistung erbringt warum soll ich für die ARGE lesitungen erbringen das ist der Punkt welchen ich nicht verstehe. Ja Du hast zum Teil Recht das meine EX Ihren neuen Unterstützen muss da Sie in einer BG leben aber in erster Linie sollte doch das EK von Ihr und den Kindern zu deren Bedarfs Sicherung diehnen und nicht vornähmlich für den Faulemsack entschuldigung ist aber so,
und was übrig bleibt davon dürfen Sie dan Leben und wen das dan nicht mehr reicht zahlt der Trottel,
weilder ja rackert wie ein Esel, um über die Runden zu kommen. Ich bin einfach stink Sauer das diese Frechheit auch noch Methode hat und Staatlich gefördert wird. Frühe im Teutoburger Wald hätten die das anders gelöst.
Beiträge von HeikoD
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Da deine Ex-Frau in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem neuen Lebensgefärten lebt, wird das Gesamteinkommen deiner Ex-Frau mitberechnet.
Die Überprüfung von Unterhaltsansprüchen ist daher rechtens. Anscheinend war entweder der Unterhaltsverzicht zwischen dir und deiner EX nur auf ihren Unterhalt beschränkt, oder es war im Verzicht nicht eindeutig erkennbar, dass der Verzicht sich auch auf den Unterhalt eurer Kinder bezieht.
Da der Unterhalt der Kinder dem Einkommen deiner Frau zugeschrieben wird, ist es auch Einkommen der gesamten BG.
Solang deine Ex und ihr Lebensgefährte nicht heiraten, besteht keine Unterhaltspflicht für die Kinder für den neuen Lebensgefährten.
Daher prüft die ARGE nun, ob du Unterhaltspflichten gegenüber deinen Kindern hast.
Nicht mehr und nicht weniger.
Die Unterhalts Ansprüche bestehen zweifellos in habe mit meiner Ex auch nur den Unterhaltsverzicht zwischen uns geklärt.
Ich sehe es aber so wen meine EX Singel währe und nicht Harz 4 empfänger so wie jetzt nur ohne den neuen würde ich doch von der ARGE auch keine Post bekommen aber weil Sie nun mit Ihm zusammen lebt soll ich jetzt über die Kinder für Ihm zahlen weil die ARGE prüfen will in wieweit Sie Kosten oder UNTERHALTS Ansprüche mir gegen über geltent machen können. oder liege ich so weit daneben? -
Also ich Zahle Unterhalt für die Kinder das auch in ausreichender höhe die ARGE will Auskunft von mir weil nur der neue Lebensgefährte ALEG 2 bezieht und deshalb habe ich schon vor SG recht bekommen jetzt geht es darum das die ARGE der Geschichte nen neuen Namen gegeben haben und nun wegen der Kinder Auskunft wollen da meines wissens die BG in diesem Fall die Kinds Mutter und die Kinder ohne den Lebensgefährten betrifft also nur der anteilige lebens Unterhalt der gesamten BG.
was für mich bedeutet die Mutter geht arbeiten die Kinder haben als Einkommen mein Unterhalt und KGwas 329,- Euro pro Kind also658,- für 2 und das Einkommen meiner EX, davon müsste einer aber nur bei ARGE Kunde sein wen der Neue ALEG 2 bezieht sehe ich in erster Linie Seine EX in der Zahlungs Pflicht und nicht ich nur weil meine Kinder mit dem im Haushalt leben. -
Hallo alle zusammen bin neu hier was jetzt nicht so verwunderlich ist da die meisten sich mit gestzen recht gut auskennen, wie ich schon in einigen beiträgen gelesen habe.
So nun zu meiner Frage ist etwas kompliziert, aber wen einfach bräuchte ich keine hilfe.
Ich bin seit 8 Jahren geschieden und lebe in einer neuen Beziehung. nun habe 9ich dieses Jahr im Januar einen bescheid zur Auskunft über meine Finanziellen Mittel der letzten 12 Monate bekommen.
Nach § 60 Abs. 2 SGB II sollte ich binnen 4 Wochen alle geforderten Unterlagen und zum Beleg Kopieen von Konto Auszügen Gehaltsbescheinigung ez. einreichen anderenFalls drohe mir ein Bußgeld in höhe von 2000,- Euro
Die Arge wolle prüfen ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen mich bestehen dies bestimmt sich nach zivilrechtlichen Vorschriften so Deren Schreiben.Unterhaltsleistungen nach § 33Abs. 1 bis 3 SGB II V. m. §§ 1601 ff. BGB
ich also meine EX-Frau angerufen was das solle und wieso Sie mich nicht einfach fragen könnte, ob es möglich währe den Unterhalt für die Kinde zu besprechen.
Worauf Sie mich fragt weas ich von Ihr wolle Sie hätte nicht mit der ARGE zu tuen den Sie gehe seit 1 1/5 Jahren arbeiten und währ kein leistungs Empfänger mehr.
daruf hin ich zum Anwalt dem das alles übergeben die übliche Prozedur Wiederspruch und abgelehnt neuer Wiederspruch und wieder abgelehnt Klage beim SG eingereicht, Verfahren abgeschlossen.
Jetzt komme gleich die Fragen moment geht sofort los noch ein paar Details weshalb ich eigentlich hier bin
in der ganzen Wiederspruch hin und her Geschichte kam Licht ins dunkle die ARGE wollte Geld von mir weil der neue Lebensgefährte meiner EX-Frau mit dem Sie seit 8 Jahren zusammen Lebt und die Rechtmässigkeit unseres Unterhaltsverzoicht den wir vor 9 Jahren bei unserer Trennung geschlossen haben waren der Stein des anstosses.
Ende ARGE hat verlohren und muss die Kosten des Verfahrens sowie meine und die Kosten meines Anwalts tragen.
Aber jetzt wird es richtig bunt ich habe schon wieder einen Bescheid bekommen und zwar diesmal wegen Unterhaltssicherung meiner Kinder 12 und 14 die im Haushalt meiner EX leben mit Ihrem neuen und nur er ist ALEG 2 empfänger.so langsam weiss ich nicht mehr was ich tun soll offensichtlich Interresiert die nicht wie und was Recht is nur Ihre Statistik die wen sie wieder einen Harz IV aus dem programm haben. hat einer ne Idee wie ich das abwimmle.