nein, weder rechtsanwalt noch rechtsverdreher
du bist gut... ich dachte ich bin gut abba du übertriffst mir noch a bissel...
nein, weder rechtsanwalt noch rechtsverdreher
du bist gut... ich dachte ich bin gut abba du übertriffst mir noch a bissel...
bist du anwalt??
einmal lesen und meinung sagen bitte... da du ja sonst nüscht zu tun hast geht das bestimmt wieder flux
Werte Frau xxxx,
hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom 28.08.2008 in folgenden Punkten:
Anrechnung von Unterhaltsvorschuss am dem 01.10.2008
Da dieser Bescheid durch sie ergangen ist, richte ich also meinen Widerspruch an sie. Sie rechnen mir in ihrem Bescheid einen Kindsunterhalt von 288 € ab 01.10.2008 als Einkommen an. Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Tatsache ist das ich bereits seit 31.03.2005 keinen Unterhalt mehr vom Jugendamt bekomme. Der Grund zur Einstellung der Leistung durch das Jugendamt war der Ablauf der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten. Die Einstellungsbescheide diesbezüglich liegen ihnen vor. Weiterhin ist Tatsache das mein Ex- Ehegatte seit unserer Trennung am 01.04.1999 weder für unsere Tochter noch für unseren Sohn Unterhalt geleistet hat.
Nach meinem Informationsstand handelt es sich hier um Fiktives Einkommen. Meine Informationsquelle in diesem Fall ist HERR xxxx aus der für Unterhalt zuständigen Abteilung in Wilnsdorf. Als Begründung für seine Änderung gab er an meinen Ex- Ehemann ausfindig gemacht und am 27.08.2008 angeschrieben zu haben. Eine Reaktion von Seiten des Herrn xxxxx xxxxx gab es nicht.
Der mir ab Oktober angerechnete Kindsunterhalt in Höhe von 288 € ist also reine Fiktion und entspricht nicht den Tatsächlichen Einkünften meiner Bedarfsgemeinschaft. Laut SGB I, II und X ist anzurechnendes Einkommen gleich Tatsächliches Einkommen!! Das ist hier nicht der fall.
Ich stelle also fest das mir ein rein Fiktives/ Spekulatives Einkommen in Höhe von 288 € ab dem Monat Oktober 2008 angerechnet wird welches weder Belegbar noch Tatsächlich vorhanden ist.
Ich gehe davon aus das ihnen hier ein Fehler unterlaufen ist und sie die Beträge und somit meinen Bescheid korrigieren. Sollte dies nicht geschehen werde ich tiefgreifendere Schritte einleiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
gib es zu.... ich hätte anwalt werden sollen
ich danke dir für deine schnelle antwort... hast mich sehr gehilft
hallo,
ich habe ein problem wie wahrscheinlich alle hier
also:
ich lebe nun seit 01.08.2008 in nrw und bis her hat die arge reibungslos gezahlt. nun ist es aber so das meine leistung ab oktober um 288 euro gekürzt werden. auf anfrage bei der arge wurde mir mitgeteit das man meinen ex-mann (kindsvater) ausfindig gemacht und angeschrieben habe. ER habe allerdings noch nicht reagiert!! somit sind die 288 euro unterhalt reine fiktion...
gab es nicht mal nen §§ der besagte:
anzurechnendes einkommen= tatsächliches einkommen ?????
bitte antwortet mir schnell ich schreib derweilen meinen wiederspruch gegen die änderung