Der Anteil deiner Tochter ist zurückzuzahlen.
Sie hat am 1.9. ihren Vollzeitjob angenommen und ist daher nicht mehr hilfebedürftig. Die überzahlte Leistungen können aber in Ratenzahlung zurückgezahlt werden. Verhandlungssache mit deiner ARGE.
Welchen neuen Riesenschmöker meinst du??
Danke für schnelle Antwort.Ich muß schauen wie der Riesenschmöcker heißt.Gruß Freiheit