Beiträge von mira512

    Hallo etaner,
    was uniamni schreibt ist nicht richtig. Wenn du nicht ausziehst bekommst du nach 6 Monate nur die Miete bezahlt die Dir als Alleinstehende Person zusteht, den Rest der Miete mußt du dann aus deiner Regelleistung bezahlen.
    Zum Umzug kann Dich niemand zwingen!!!!


    uniamni
    man kann auch freundlich antworten, und bevor du irgendwas schreibst, dann erkundige Dich vorher ob Deine Aussagen auch RICHTIG sind.

    Hallo Karinchen 80,


    Die Unterhaltszahlungen müßen auch bezahlt werden wenn die Kids bei euch Ferien machen. Es gibt keine andere Regelung. Der Unterhalt ist ja nicht nur für Lebensmittel und die Ex-Frau muß ihre laufenden Kosten ja auch bezahlen wenn die Kids nicht da sind.

    Hallo phonea,


    es steht Dir frei zu kündigen, allerdings muß der neue Job dann direkt im anschluß angenommen werden,du darfst nicht arbeitslos sein.
    Ich habe meinen Job damals auch gewechselt,doch bevor ich dies getan habe war ich bei meiner Fallmanagerin und habe mich erkundigt ob ich das darf.

    Hallo Horst,
    wahrscheinlich beziehen manche Leute ihr Wissen aus eigener Erfahrung.


    Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.
    Der Vermietrer meiner Tochter bestand auch auf eine Direktüberweisung der Miete an Ihn, ansonten hätte sie die Wohnung nicht bekommen.
    Da meine Tochter auf 400€ Basis arbeiten geht bezahlt die ARGE nicht die ganze Miete sondern nur einen Teil, wenn meine Tochter dann ihre Abrechnung abgegeben hat und ihr Geld von der ARGE noch für diesen Monat zusteht überweißt die ARGE dann den Rest der Miete an den Vermieter.


    Es kommt wohl immer darauf an wo man Wohnt jedes Jobcenter oder ARGE wird das anders Regeln.

    Hallo ibiza520,


    bei uns muß man eine Liste schreiben mit den Gegenständen die gebraucht werden, das Amt prüft dieListe und besichtigt anschließend die Wohnung.
    Hat man was vergessen aufzuschreiben kann man es nicht nachträglich beantragen.
    Sollte das Amt die Erstaustattung genehmigen bekommt man einen Bescheid in dem aufgelistet ist was die Möbel und Haushaltsartikel kosten dürfen.
    Den Gesamtbetrag bekommt man Überwiesen und muß spätestens nach 4 Wochen die Rechnungen vorlegen die belegen das , daß Geld auch nur Zweckbestimmt genutzt wurde,

    Hallo Berthold,


    es ist schon so wie Kitty geschrieben hat .....es kommt darauf an wie lange die Tochter schon in der eigenen Wohnung wohnt. Wenn es erst ein paar Wochen oder Monate sind dann wird sie kein AlgII bekommen.

    Hallo Berthold 2008,


    Bei uns ist es leider so das es ausschlaggebend ist wo du wohnst. Ich wohne im Landkreis und da ist die Kreisagentur oder Jobcenter sehr genau mit dem Preis, dabei spielt es dann weniger eine Rolle wie groß die Wohnung ist haupsache die Miete ist angemessen. Bist du aber ein paar euro über dem Satz darfst du die Wohnung nicht anmieten und wenn doch zahlen sie keine Umzugskosten und keine Kaution.
    Wohnst du aber im Stadtbereich dann ist es so ,das die kulanzgrenze viel höher ist und auch die Mieten etwas höher angesetzt sind.
    Warum das so ist weiß ich nicht. Es ist aber so das im Landkreis die Mieten viel teurer sind als in der Stadt.


    Die Nebenkosten bei einer Nachzahlung werden allerdings nur für die angemessene Wohnungsgröße bezahlt

    Hallo Melli83,


    Wenn du auf 400 € arbeiten gehst ist der Freibetrag höher als 120 €.
    Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, bei einem 400€ Job gehst du doch nicht jeden Tag arbeiten und auch nicht den ganzen Tag,dann wäre es ja ein Vollzeitjob ?

    Hallo macca2503,


    da Du zum Studieren nach Deutschland gekommen bist und das Studium nun beendet ist, kannst Du nach Frankreich zurück gehen und ja dort Sozialleistungen beantragen.
    Ich frage mich immer wieder warum Ausländer die hier Studiert haben denken das sie nach dem Studium eine Sonderstellung haben. Wenn ich als Deutscher ins Ausland gehe um zu Studieren muß ich danach auch das Land verlassen wenn ich keine Arbeit finde.