TheNextOne, danke für die schnelle Antwort.
Ich habe heute telefonisch mit meiner Sachbearbeiterin aus der ARGE gesprochen, sie meinte die Wohnung sei für zwei Personen angemesse und erklärte sich bereit, die Hälfte meines Mietanteils zu übernehmen, die andere Hälfte muss halt die Grundsicherung tragen. Sie hat nicht mal nach der Fläche gefragt, nur nach der Kaltmiete.
Wisst Ihr vielleicht, ob die Grundsicherung die gleichen Sätze wie die ARGE hat, nach denen sie die Angemessenheit von Wohnungen beurteilt?
Danke
g-vk