Beiträge von g-vk

    TheNextOne, danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe heute telefonisch mit meiner Sachbearbeiterin aus der ARGE gesprochen, sie meinte die Wohnung sei für zwei Personen angemesse und erklärte sich bereit, die Hälfte meines Mietanteils zu übernehmen, die andere Hälfte muss halt die Grundsicherung tragen. Sie hat nicht mal nach der Fläche gefragt, nur nach der Kaltmiete.


    Wisst Ihr vielleicht, ob die Grundsicherung die gleichen Sätze wie die ARGE hat, nach denen sie die Angemessenheit von Wohnungen beurteilt?


    Danke


    g-vk

    Hallo Leute!
    Ich habe eine dringende Frage...


    Ich werde ab Oktober studieren und habe auch schon Bafög beantragt. Im Moment bekomme ich zusammen mit meiner Mutter ALG II, mein Vater bekommt Leistungen von der Grundsicherung. Da ich als Bafög-Empfänger aus der Wohnung der Elter ausziehen kann, will ich auch von dieser Möglichkeit gebrauch machen. Nur bin ich mir nicht sicher, ob die ARGE und die Grundsicherung meinen Mietkostenanteil übernehmen werden. Die 3-Zimmerwohnung (ca. 75qm), in der ich jetzt mit meinen Elter wohne, kostet 390€ (Kalt + Nebenkosten) und gilt in meiner Stadt als nicht teuer. Die ARGE übernimmt für mich momentan 1/3 der Mietkosten.


    Ist es realistisch, dass es auch zwei Personen erlaubt sein wird, in dieser Wohnung zu wohen, oder muss ich befürchten, dass, wenn ich ausziehe auch meine Eltern gezwungen sein werden auszuziehen, weil niemand meinen Mietkostenanteil übernehmen wird.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten


    Gruß
    g-vk

    Hallo an Alle!


    Ich bin 21 Jahre alt und werde im Oktober mit dem Studium anfangen. Ich wohne momentan zusammen mit meinen Eltern, wobei meine Mutter Harz-IV und mein Vater Leistungen von der Grundsicherung bekommen.
    Ich bekomme jetzt noch Harz-IV, werde jedoch ab Oktober Bafög bekommen.


    Ich weiss, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass Harz-IV-Empfänger, die junger als 25 Jahre alt sind aus dem Elternhaus nicht ausziehen dürfen, bzw. dass dies für sie mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre.
    Nun möchte ich fragen, ob diese Regelung auch auf mich zutrifft und ob ich als in einem Haushalt mit Harz-IV-Empfängern lebender Bafög-Empfänger ausziehen darf?


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!!


    Gruß


    Grigorij