lieben Dank. na dann werde ich wohl mal einen anwalt aufsuchen müsse, denn allein schaffe ich es ja eh nicht gegen die arge.
ganz lieben dank
Beiträge von nelly2106
-
-
Leider ja, mir wurde diese Aussage schriftlich mitgeteilt.
Aber wie kann denn soetwas möglich sein? Ich bekomme doch diesen Zuschuss nur auf Grundlage des BAföG und hier ist doch das KG anrechnungsfrei.Meinst du denn, ich sollte es einklagen, hätte ich denn eine Chance?
Danke für deine Antworten.
-
sorry! Sozialgericht Schwerin
-
Fahrkoste und ähnliches wurden aber nicht berücksichtigt oder zählt das bei der Versicherungspauschale mit rein?
-
Beschluss vom 29. März 2007, AZ: S 10 ER 49/07
Hier steht doch, dass die ARGE das Kindergeld nicht als Einkommen berechnen darf.
-
Hallo alle zusammen,
ich streite mich gerade mit der ARGE rum und weiß nicht mehr weiter.
Ich mache eine dreijährige schulische Berufsausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und erhalte BAföG 455,00 € und eine Mietzuschuss von der ARGE in Höhe von 91,16 €. Ich bekomme Kindergeld.Für das BAföG ist das Kindergeld ja egal, es wird nicht mit angerechnet aber bei der ARGE berechnet man es mir zu 100 % als Einkommen. Aber ich bekomme doch den Mietzuschuss auf Grundlage des BAföG. Warum dürfen die mir da das KG voll anrechnen?
Ich hatte ein Urteil gefunden, ich welchem ein junger Mann wegen der selben Sache geklakt hat und Recht bekommen hat. Er machte die selbe Ausbildung wie ich und bekam auch KG und Mietzuschuss.
Ich habe also bei meinem letzten Bescheid Wiederspruch eingelegt und das Urteil als Anlage dazu gepackt. Die ARGE meinte, dass dieses Urteil nicht bindend sei, da es in Schwerin zustande kam und ich in Sachsen-Anhalt wohne.Was soll ich denn jetzt machen? Ich würde mich über eure Antworten freuen.