Beiträge von klaus

    Hallo,


    warum soll dir die ARGE die GKV- Beiträge zahlen ß
    Keine Leistung vom Amt, keine Beiträge zur Sozialversicherung.
    Wenn ihr verheiratet seit, dann bist du in der Famielienversicherung kostenlos bei deinem Mann mitversichert sofern er in der GKV, ansonsten müsst ihr für die Beiträge selber aufkommen.


    Haben deine Eltern lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch ?


    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Gruß klaus

    Hallo Zerwas,


    wenn das Gehalt mit Wertstellung zum 01.02.2009 auf dem Konto eingegangen ist, dann zählt es erst zum Einkommen im Februar, ist die Wertstellung noch im Januar dann hat die ARGE recht.
    Zuflussprinzip heisst nichts anderes, es gilt in dem Monat als Einkommen in dem es auf dem Konto ( Wertstellung) erscheint.


    Gruß klaus

    Hallo melli83,


    die Kosten für die größere Wohnung werden eben dann nicht übernommen sondern nur die der alten Wohnung für euch, da dein Freund hinzukommt dürfen sie ein Drittel höher sein, also 480 €.
    (320€ Anteil auf dich und deine Tochter 160€ für deinen Freund), alles darüber hinaus ist aus der Regelleistung zu finanzieren. Sollte die angemessene Höhe der Wohnkosten in der neuen Region niedriger sein, wird es entsprechend noch weniger.


    Siehe: SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    Die Kosten für Umzug,Kaution und Rennovierung der alten Wohnung müsst ihr dann auch selber tragen.
    Alles was in der Rechnung mit plus steht erhöht dein ALG II, alle Posten mit Minus werden abgezogen von den ALG II Leistungen und das Ergebnis ist der ALG II Anspruch für die Bedarfsgemeinschft.
    Ihr müüst nur noch aufpassen, dass ihr die Vermögensfreigrenzen nicht überschreitet, denn dann gibt es gar nix bis Vermögen innerhalb der Grenzen ist.



    Gruß klaus

    Hallo,


    versucht die Höhe des Kindergeldes bei der ARGE als Darlehen zu bekommen.
    Wenn der Sachbearbeiter weiter stur, dann den Teamleiter verlangen, die haben größere Befugnisse.
    Und lasst euch nicht abspeisen.


    Viel Glück


    klaus

    Hallo,


    du musst einen Antrag beim Jobcenter auf Umzug stellen, wenn du Kaution, Umzugskosten u.s.w. haben willst. Der Antrag muss begründet werden.
    Ansonsten kannst du ohne Genehmigung auch umziehen, aber du bekommst dann maximal die alten KDU-Kosten bzw. umgerechnet die Kosten auf die neue Region.
    Ich sehe keine großen Erfolgsaussichten, da das Haus zu groß und zu teuer sein wird.
    Die angemessenen KDU-Kosten werden in Egelsbach deulich geringer sein als in Frankfurt.
    Die erfährst du aber bei der zuständigen ARGE/Jobcenter.


    Gruß klaus

    Hallo Melli83,


    du musst dir den Unzug genehmigen lassen. da ändert sich nichts zu deinem Post von Ende Januar09.


    Solltet ihr zusammenziehen, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und das Einkommen von deinem Freund wird angerechnet. Den Unterhaltsvorschuss für dein Kind bekommst du weiterhin, da der Kindesunterhalt unabhängig vom Einkommen von deinem Partner ist, wird aber von den ALG II Leistungen abgezogen.


    316 DU
    +
    316 Freund
    +
    211 Tochter
    +
    KDU Kosten der Unterkunft ( sofern angemessen, siehe auch deinen alten Post)
    -
    Unterhaltsvorschuss
    -
    164 Kindergeld
    -
    650 Einkommen Freund
    +
    210 Freibetrag Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Wohngeld für deine Tochter kannst du dann auch beantragen, wenn deine Tochter dadurch aus der Bedarfgemeinschaft fällt, andert aber unterm strich nichts an der Gesamtleistung, da Überhang bei dir von den Leistungen abgezogen würde.


    Iht steht also mit weniger da als vorher, da Alleinerziehendenzuschlag wegfällt und die Regelleistung nur 316 € statt 351€ beträgt.


    Gruß klaus

    Hallo sanni,


    die Nebenkosten werden nur bis zu einer angemessenen Höhe bezahlt, alles was darüber hinaus geht müsst ihr selber tragen.
    Nur ist eine pauschale Abrechnung nicht o.k., sondern muss auf den Einzelfall und sein Umständen abgestimmt sein.


    siehe:


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    und


    http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19b230e9f307.html


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=234592


    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=0862fa8eea352eb752dad888ed35b35b&nr=10534&pos=6&anz=32


    Gruß klaus

    Hallo,


    wollte auch mal was positves über Sachbearbeiter melden.
    Bin ja seit Anfang Feb 09 wieder in Arbeit und habe das der ARGE und dem Landratsamt gemeldet.
    KDU und Regelleistung gibts bei uns in verschiedenen Ämtern.
    Habe vom Landratsamt innerhalb von einer Woche ein Antwortschreiben bekommen, in dem steht, dass ich doch meine Verdienstabrechnung und den Kontoauszug mit Gehaltseingang bis zum 20.03.2009 einreichen soll, da ich erst Mitte März meinen Lohn erhalte.
    Zugleich wurde ich auf das Zuflussprinzip hingewiesen und dass eine Überprüfung erst mit den oben genannten Unterlagen möglich sei und es dadurch zu einer Überzahlung kommen könne, da ich ja aus dem ALG II anspruch herausfallen könnte.
    Die Erstbearbeitung ging genauso schnell und der SB beim Landsratsamt ist auch per email zu erreichen.


    Hochachtung für solche Sachbearbeiter.


    Von der ARGE kam bisher natürlich noch nichts.
    Von so einer Bearbeitung sollten sich die ganzen ARGEN mal eine Scheibe abschneiden.
    Da sieht man mal, was möglich ist, wenn man es gleich richtig macht, dann spart man viel Zeit und dem Staat eine Menge Geld.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    die Kreditkosten sind sehr hoch, ihr bekommt nur dann die Zinsen und die Nebenkosten, ohne Strom und Warmwasser, voll bezahlt, wenn die Kosten für eine angemessene Mietwohnung nicht überschritten werden. die könnt ihr bei eurer ARGE befragen.


    316 Regelsatz
    +
    316 Regelsatz
    +
    422 Kinder
    +
    KDU
    -
    ALG I
    -
    328 Kindergeld
    -
    Unterhalt
    -
    sonst. Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Ausserdem müsst ihr die Vermögensfreigrenzen noch beachten.


    Gruß klaus

    @ sven


    der hat den selben IQ wie Dolcegusto26 (emuleHF).
    Ist doch gut, dass hier immer ein paar Pausenclowns posten.


    Gruß klaus


    P.S. Viel Erfolg morgen auf der ARGE, tritt denen ordentlich in den Hintern ( nimm spitze Stiefel
    ) grins

    @ berthold2008


    es spielt keine Rolle ob Ihre Eltern ALG II beziehen oder nicht.
    Sie ist immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft für sich selber.
    Sollten die Eltern ALG II beziehen, müssten Sie nur die Miete als Einkommen angeben.


    siehe § 7 Abs.3 Punkt 4 SGB II


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
    a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Gruß Klaus

    Halo Nadine,


    da du über 25 und eine angeschlossene Berufsausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet und deshalb seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern du bildest eine eigene bedarfsgemeinschaft. Du und deine Eltern müsst nur erklären, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt. Auch wenn die ARGE das bei euch versuchen wird. Frage vorher bei der ARGE an,was die angemessenen Kosten für eine Wohnung für dich wären. Im Mietvertrag must du die Grösse angeben(vergiss dabei nicht die Anteile von den Räumen die du mitbenutzt).
    Ihr seid maximal eine Haushaltsgemeinschaft. Mache mit deinen Eltern einen Mietvertrag (Formulare gibts im Internet) und stelle einen Antrag auf ALG II
    Du bekommst die Miete inkl. Nebenkosten ausser Warmwasser und Strom und die Regelleistung.


    351 € Regellseistung
    +
    Warmmiete
    =
    ALG II Anspruch


    Bei mir hat das problemlos funktioniert. Natürlich müssen deine Eltern die Mieteinnahmen versteuern oder bei Hilfsbedürftigkeit als Einkommen angeben.


    Viel Erfolg


    klaus


    @ Berthold2008


    kann dir leider nicht recht geben, hier liegst du falsch.

    Dann geh dorthin, wo du dir soviele Kinder leisten kannst.Warum gehst du nicht in die Türkei?
    Kannst dann soviel Kinder und Frauen haben wie du willst.
    Wenn du in Deutschland bleibst, dann solltest du dich dem kulturellen Rahmen anpassen.
    Ansonsten geh in die Türkei.


    Sozialschmarotzer und die gehören raus aus Deutschland!


    Klaus

    Dann geh zurück in die Türkei und bleibe dort mit deinen Kindern und lieg nicht dem deutschen Staat auf der Tasche.
    Menschen wie du sind für den "guten Ruf" unserer ausländischen Mitbürger verantwortlich.
    Da krieg ich das Kotzen, denn durch so eine Minderheit leiden alle Ausländer in Deutschland.
    Bitte vermehr dich nicht, denn du bist das lebende Beispiel für Geburtenkontrolle.


    klaus


    mal wieder böse


    Biene67


    Frauen können sooooo grausam sein schneuf

    Hallo Biene67,


    lass dem Mann doch ein paar Träume und sei nicht so grausam ehrlich!!!!! grins


    Damit ist doch sein ganzes Ego im Eimer.


    Gruß klaus


    auch nur ein Mann