Beiträge von klaus

    Hallo Sebastian83,


    für Mängel an der Wohnung ist nicht die ARGE sondern der Vermieter zuständig.
    Hast du denn schon bei deinem Vermieter die Mängel angezeigt auf auf Beseitigung bestanden ?
    In solchen Fällen helfen dir auch Mietervereine weiter.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    da wirst du dich wohl auf dem Gebrauchtmarkt oder ebay umsehen müssen. Der Widerspruch wird wohl wenig Erfolg haben.
    Wie du mit dem Geld haushaltest bleibt dir überlassen und wird die ARGE wenig interessieren.
    Geld für Erstausstattung heisst nicht dass du einfach Einkaufen kannst und es wird bezahlt.


    Sorry für die schlechte Nachricht.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    du musst da ALG II beantragen wo du gemeldet bist. Wegen den Schulden suche sofort eine Schuldnerberatung auf. Pass aber auf dass die kein Geld von dir wollen, also keine Private.
    Adressen gibts bei Caritas und anderen gemeinnützigen Einrichtungen.


    So nun zu deiner Selbstständigkeit. Was ist das für eine Selbstständigkeit wenn du selbst den Kopf in den Sand steckst und ständig keine Arbeit hast. Gehe zur nächsten ARGE/JobCenter und beantrage Hartz IV.
    Du musst deine Träume ja nicht ganz aufgeben, aber im Augenblick ist nur wichtig dass du wieder krankenversichert bist und suche dir einen Job in dem du Geld verdienst auch wenn er keinen Spass macht, notfalls auch am Fliessband, dass müssen jede Menge andere Leute auch tun.
    Du kannst dann immer noch nebenbei deinen Traum von der Selbstständigkeit verwirklichen.
    Das Wort Selbstständig sagt aus dass man Selbst und ständig arbeitet oder wenn zu wenig Aufträge da sind, sich um welche bemüht. Das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein und Kopf in den Sand stecken geht als Selbstständiger schon gar nicht, ist ein absolutes no go.


    Also hör auf zu jammern und beweg deinen Hintern, denn das hast du schon viel zu lange getan. Nicht immer führt der gerade Weg ins Ziel, manchmal muss man Umwege in Kauf nehmen.
    Räume mit deiner Vergangenheit auf und blicke positiv in die Zukunft und lerne aus deinen Fehlern.
    Denke an den Spruch:


    Mitleid bekommt man geschenkt und Neid muss man sich erarbeiten.


    Sorry für die harten Worten , aber sie scheinen mir bei dir angebracht.
    Ein ehemals Selbstständiger, der aus gesundheitlichen Gründen es nicht mehr sein kann.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    es gibt beim Einkommen keine Freigrenzen sondern nur beim Vermögen.
    Könnte aber Vermögen sein da der Bausparer ja schon vor dem ALG II Bezug vorhanden war, wenn auch nicht angegeben. Bei Auszahlung des Bausparers ist dann das nur eine Vermögensumschichtung und müsste weiterhin als Vermögen mit den üblichen Freigrenzen bleiben.


    Vermögen ist nur was vor dem ALGII Bezug bereits vorhanden war, Einkommen ist alles was während des Bezuges zufliesst. Ausser große Erbschaften können nach einem Jahr zum Vermögen werden.
    Siehe unter :


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php


    Ich hoffe euch wird die ARGE keinem Strick daraus drehen, da der Bausparer innerhalb der Freigrenzen liegt. Am besten selber nachmelden. Kommt besser als darauf zu vertrauen dass die ARGE nichts merkt.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    sobald ihr das Haus kauft, werdet Ihr kein aufstockendes ALG II mehr bekommen, da dann das Haus als verwertbares Vermögen anzusehen ist.
    Dabei spielt es keine Rolle ob ihr tatsächliche Einnahmen aus dem Haus erwirtschaftet.
    Es darf mit Sozialleistungen kein Vermögenaufbau betrieben werden, auch nicht indirekt.


    Gruß Klaus

    Hallo test1,


    dann wirst du wohl auf die Wohnung verzichten müssen, denn Sparverträge interessieren die Ämter nicht, ebenso deine Rate für einen Kreditvertrag nicht. Und Geld zum Weggehen willst du auch noch vom Staat ?


    Frag mal hier die Leistungsbezieher, wie oft die im Monat einfach mal weggehen können oder sich einen Sportverein leisten können.


    Finde deine Einstellung ziehmlich dreist. Der Sozialstaat ist nicht dafür da, Kredite abzubezahlen oder Weggehen zu finanzieren.


    Ansonsten musst du dir einen Nebenjob suchen und dann kannst du ja ausziehen, wenn dann das Geld dazu reicht.


    Klaus

    Hallo Salle,


    ich arbeite seit 2 Monaten für eine Zeitarbeitsfirma. Habe diesen Job nur angenommen um überhaupt Arbeit zu haben. In meiner Branche gibt es im ersten Arbeitsmarkt keine Stellenausschreibungen, dafür ist die Aussicht auf Übernahme nicht ganz so schlecht.
    Das ist bleibt für mich der einzige Grund im 2. Arbeitsmarkt anzufangen. Es darf in diesem Segment nicht zur Dauerarbeit kommen und ist ja auch eigentlich dazu nicht gedacht.


    Der Staat könnte auch den 1. Arbeitsmarkt besser fördern, in dem er die Vermittlungsgutscheine anders bewertet. z. B. Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt gibt es satt der bis jetzt 1000 € nun 1500€ und für den 2. Arbeitsmarkt statt der 1000€ nun 500€. damit ist die Vermittlung in der 1. Arbeitsmarkt für die ganzen Arbeitsvermittler interessanter und lakrativer und kostet dem Staat keinen Pfennig mehr.


    Ebenso sollte man die staatliche Unterstützung zur Wiedereingliederung für den 1. Arbeitsmarkt aufstocken und für den 2. Arbeitsmarkt ganz streichen oder auf ein Minimum zurückfahren. Es ist doch traurig, dass Menschen 40 Std. die Woche und mehr arbeiten und dann immer noch auf ALG II oder andere staatliche Hilfe angewiesen sind.


    Damit würde auch die Binnenkaufkrauft gestärkt und wir wären nicht nur von den Exporten abhängig.
    Die Abwrackprämie z.B. verschiebt das Problem der Autoindustrie nur um einige Monate, da die Autos die jetzte mehr verkauft werden in den nächsten Jahren nicht mehr gekauft werden. Viel Geld für nichts zum Fenster rausgeschmissen und zumal nicht die deutschen Autohersteller am meisten davon profitieren, da in diesem Preissegment es so gut wie keine deutschen Fabrikate gibt.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    das Ganze ist eine Vermögensumschichtung und keine Einnahme.
    Soll heissen bis zu den Vermögensfreigrenzen muss das Geld nicht ausgegeben werden, da ja der Wert schon vorher vorhanden war.
    Nur ist es jetzt kein geschütztes Vermögen mehr und alles was über die Freigrenzen hinausgeht, wird angerechnet. Bei den Freigrenzen bitte nicht das sonstige Vermögen beim berechnen vergessen.


    Ob das mit der Höhe des Betrages so in Ordnung ist, das muss HexeLilly selbst entscheiden.


    Gruß Klaus

    Hallo jeannie,


    du musst ALG II als Zuschuss bekommen und nicht als Darlehen, da das Haus kein Vermögen darstellt.
    Das ist der Kernaussage von dem BGH Urteil.


    Gruß Klaus

    Hallo Kiso,


    warum regst du dich so auf. Wir haben verstanden, dass es dir nur um die Höhe geht.
    Unsere Antworten sind deshalb so und wir brauchen das auch nicht dreimal lesen.


    Niemand von uns zwingt dich zum Jugendamt zu gehen, nur dann trage auch die Konsequenzen.
    Schon mal in Betracht gezogen, der erste Bescheid könnte falsch sein ?


    Aber wir haben hier ja keine Ahnung im Gegensatz zu dir. Wie kompetent du bist, beweist ja dein Post in einem anderen Thread. Nur weil dir die Antworten nicht gefallen oder passen sind sie nicht zwingend falsch.


    Aber du kannst hier ja solange posten, bis du eine Antwort erhälts, die dir gefällt.
    Wenn es nur das ist, dann schreib sie mir und ich poste sie dir zurück.



    Gruß Klaus


    der seine Zeit hier nicht mehr verschwendet

    Hallo Kiso,


    natürlich bleibt sie in der BG. Sie sind eine Familie ohne Trauschein, da sie 2 gemeinsame Kinder haben.
    Siehe §7 Abs.3,3c und Abs.3a(2).


    Du solltest bevor du hier Ratschläge gibts auch sicher sein und keine Falschaussagen tätigen. und schon gar nicht mit Rot makieren!! dadurch werden sie auch nicht richtig.


    Sorry für die harten Worte, aber die Hilfesuchenden hier im Forum verlassen sich auf solche Tipps.
    Also mach dich erst mal schlau, bevor du hier mitredest und poste nur wenn du dir ganz sicher bist.



    Gruß klaus

    Du meinst du musst Wohngeld für die deine Kinder beantragen.
    Das ist in Ordnung, wenn Sie dadurch aus der BG fallen.
    In der Gesamtsumme ändert sich dadurch nichts.


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.


    Laut dessen muss euch die ARGE eine frist setzen um eine angemessene Wohnung zu finden(normalerweise 6 Moante) und bis dahin muss die aRGE die Kosten übernehmen, wenn vorher die Wohnung angemessen war.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    siehe:


    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Und sieh hier im Forum unter Vermögen, da findest du alles zu meinen Fall.
    War fast genauso, nur mir gehört das Haus alleine.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    siehe:


    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Und sieh hier im Forum unter Vermögen, da findest du alles zu meinen Fall.
    War fast genauso, nur mir gehört das Haus alleine.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    die Freibeträge sind genauso hoch wie bei einem Angestellten. Das Finanzamt will eine Prognose von dir wegen der Steuern und eventuellen Vorrauszahlungen
    Wenn du den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn nicht kennst, solltest du das mit der Selbstständigkeit nochmals überdenken.


    Ach ja ich weiss Bla Bla Bla......


    Gruß klaus

    Hallo tatoofee,


    frag mal den SB wie du ein halbes Haus verkaufen sollst ?
    Es müssten dir Leistungen als Darlehen zustehen, da die Verwertung des Hauses nicht möglich ist.
    Leg sofort Widerspruch ein.


    Gruß Klaus