Durch ALG II Bezug als Zuschuss wird man pflichtig in der GKV und kann somit in eine GKV seiner Wahl wechseln und die ARGE übernimmt die Beitragszahlung. Es besteht auch zum Zeitpunkt der GKV-Pflicht ein Sonderkündigungsrecht in der PKV.
Der Basistzarif in der PKV ist meist teurer als der Volltarif in dem der Kunde ist, da der Basistarif keine Gesundheitsprüfung hat und nur die schlechten Risiken in diesem Tarif sind.
Sollte das ALG II als Zuschuss gezahlt werden, könnte die Aussage von Diabolo zum Teil stimmen, wobei dann die Beiträge für die Krankenversicherung als Darlehen zu gewähren sind und zwar in voller Höhe.
Lsst euch von Aussagen der ARGE Mitarbeiter nicht abschrecken euer Recht durchzusetzten.
Gruß Klaus