Hallo TheNextOne,
wie ist das zu verstehen:
Eigenheim / Eigentumswohnung
Ebenfalls bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird ein Eigenheim in angemessener Größe. Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Größe von bis zu 130m². Diese Werte gelten hier unabhängig von der Anzahl der Bewohner.
Sollte meine Mutter versterben, bin ich der Eigentümer. Es gibt neben mir keine weiteren Erben.
Den Absatz habe ich unter:
http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html
gefunden.
Somit spielt die Anzahl der Bewohner ( Größe der BG) bei Wohnungseigentum keine Rolle.
Ist das richtig?
Wir können auch in den Mietvertrag aufnehmen, daß ich z.B. nur 40qm nutze.
Würde das helfen?
Gruß Klaus