Hallo,
es gilt das Zuflussprinzip, d.h. die Einnahmen werden dann zugerechnet wenn Sie auf deinem Konto gutgeschrieben sind.
Der Kindesunterhalt wird dir voll auf ALG II angerechnet.
Gruß Klaus
Hallo,
es gilt das Zuflussprinzip, d.h. die Einnahmen werden dann zugerechnet wenn Sie auf deinem Konto gutgeschrieben sind.
Der Kindesunterhalt wird dir voll auf ALG II angerechnet.
Gruß Klaus
Hallo,
@ albadira
Das Einkommen deiner Eltern geht die ARGE/JobCenter gar nix an.
Siehe meinen Beitrag etwas weiter oben.
Wegen deinen Schulden:
Rede mit deinen Gläubigern und schildere ihnen deine Situation und versuche mittels einer anerkannten Schuldnerberatung( ist kostenlos) aus den Dilemma zu kommen.
Wenn Du mittlerweile einen Job hast dann bist du auch wieder krankenversichert.
@ Lilly84
HartzIV und ALG II sind das Gleiche nur andere Bezeichnungen für ein und das selbe.
Um deinen Bedarf zu ermitteln gibt es hier einen ALG II Rechner.
Ein Beispiel
Vater 316
Mutter 316
Kind bis 14 211
Kind über 14 286
Plus Miete und Nebenkosten der Wohnung, wenn angemessen.
Das Ganze kannst du dir auch selber ausrechnen.
Gruß Klaus
Hallo,
es gibt auch einen Untermietvertrag.
Gruß Klaus
Hallo,
da die Wohnung der Arge zu teuer ist wird der Umzug wohl genehmigt werden.
Einfach mal beantragen.
Wieviel eine Wohnng kosten darf, kann euch die ARGE/JobCenter in der Region ( Hamburg) sagen in der Sie hinziehen will.
Gruß Klaus
Hallo,
Dir steht ALG II zu, da du über 25 bist.
Du musst mit deinen Eltern einen Mietvertrag machen, dann muss die Arge dafür auch aufkommen.
Du solltest das ab jetzt über das Konto laufen lassen.Für die vorangegangen Monate stelle Quittungen aus und lass Sie von deinen Eltern unterschreiben.
Achtung!!! Deine ELtern müssen die Miete als Einnahmen versteuern.
Ihr zählt nur als HG. Dazu musst du und deine Eltern bestätigen, dass Ihr getrennt wirtschaftet und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt.
Sollte dein ALG II Antrag abgelehnt werden, dann leg Widerspruch ein, die versuchen nur auf deine Kosten Geld zu sparen.
Das Vermögen bzw. Einkommen deiner Eltern spielt keine Rolle, da keine Bedarfsgemeinschaft.
Das geht Sie garnix an.
Gruß Klaus
Hallo,
hast du dir auf der Kopie bestätigen lassen, wann und dass der Widerspruch abgegeben wurde oder steht das schon drauf ?
Du brauchst einen Nachweis, dass die ARGE den Widerspruch fristgerecht (innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Bescheides) erhalten hat.
Ansonsten können die nach 4 Wochen sagen, haben nichts erhalten und du bist der Dumme, da du danach keinen Widerspruch mehr stellen kannst.
Gruß Klaus
Hallo,
lies mal unter:
http://www.minijob-zentrale.de/lang_DE/nn_38320/DE/1__AN/3__verdienstgrenzen/navNode.html?__nnn=true
Gruß Klaus
Werden vermutlich die Wohnung und den Umzug ablehnen.
Wohnung zu teuer und zu groß, daher keine Übernahme der Umzugskosten, der Kaution und der Maklergebühren.
Den Umzug können Sie euch nicht verweigern, wenn Ihr das alles selber stemmen könnt.
Es ist jedoch zu beachten dass bei einer Nebenkostennachzahlung nur für die angemessene Wohnungsgröße die ARGE/JobCenter aufkommen wird.
Außerden muss ein Umzug begündet sein.
Da steht hier im Forum schon einiges und wird diskutiert.
Gruß Klaus
Hallo,
Du kannst 3 Monate nach Eingang des Widerspruchs bei der Arge Klage wegen Untätigkeit beim Sozialgericht einreichen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, gibts du der Arge kurz vor Ablauf der 3 Monate nochmal eine Frist von 14 Tagen und drohst in dem Schreiben dann mit Klage, solltest du dann immer noch keinen Bescheid haben. Ich hoffe Du hast einen Beleg über den Eingang des Widerspruchs.
Lass Dir alles was Du denen gibts Gegenzeichnen und den Erhalt schriftlich bestätigen.
Alles gut aufheben für deine Unterlagen.
Wird der Widerspruch abgelehnt, dann musst Du vor dem Sozialgericht mit Anwalt dagegen klagen.
Kannst Du dir keinen Anwalt leisten musst Du vorher beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.Dann kostet dich der Anwalt 10€.
Du musst die GKV-Beiträge, dann im Augenblick aus eigener Tasche zahlen. Sollte sich herausstellen, dass du doch Anspruch auf ALG II als Zuschuss hast, dann muss alles rückgängig gemacht werden.
D.h. du musst so gestellt werden als ob Du durchgehend ALG II als Zuschuss bekommen hättest.
Bekommt man ALG II nur als Darlehen muss man dir GKV-Beiträge auch selber zahlen und in die Rentenversicherung wird gar nichts einbezahlt.
Lass dich nicht unterkriegen.
Keep on rocking!
Gruß Klaus
Hallo,
bleib einfach ruhig, denn schreien oder beleidigen hiflt dir da leider nicht weiter.
Ich weiss, dass das nicht einfach ist. Lache die Mitarbeiter an und stelle sie dir nackt vor.
Das hift mir immer bei diesen kompetenten Bürokraten.
Wegen deiner Krankenversicherung:
Du musst dich freiwillig bei deiner GKV melden. Der Beitrag beträgt ca 130€ monatlich.
Es gibt seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht in der GKV.
Die verlangen die Beiträge sowieso nach und Du bekommst keine Leistungen solange du nicht zahlst.
Wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dann muss die ARGE die Beiträge rückwirkend zahlen, ebenso die Beiträge zur Rentenversicherung.
Leider haben die bis zu 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.
Danach kannst Du beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.
Geht formlos und ohne Rechtsbeistand.
Habe das gerade hinter mir.
Gruß Klaus
Hallo Anila,
Wieso soll bei der Pfändung vom Jugendamt etwas übrigbleiben ?
Verstehe ich nicht ganz. Das JA kann ja nur den Teil pfänden, der dem Judendamt auch zusteht.
Wieso soll dir mehr übrigbleiben?
Kindesunterhalt und Kindergeld wird voll auf ALG II angerechnet, sodaß unterm Strich immer dasselbe rauskommt.
Gruß Klaus
Hallo,
habe heute Klage beim Sozialgericht wegen Untätigkeit eingereicht.
War ja irgenwie klar, dass bis heute kein Bescheid da war.
Melde mich wenn es was neues gibt.
Gruß Klaus
Hallo,
wird alles angerechnet.
Wir gehen mal wieder leer aus.
Gruß Klaus
Hallo,
habe Antwort der ARGE erahlten nachen dem ich am 03.12.2008 noch eine 14 Tage Frist eingeräumt habe und mit Unterlassungsklage gedroht habe.
Hier der Wortlaut:
Ihren Widerspruch vom 04.09.2008 gegen den Bescheid vom 25.08.2008 haben wir am 20.11.2008 an die Hauptdienststelle, der Widerspruchsstelle ARGE SGG, zur Bearbeitung weitergeleitet.
Sobald diese abgeschlossen ist, kann entschieden werden, ob Ihrem Widerspruch vollständig abgeholfen werden kann oder ob es bei der teilweisen Abhilfe des Widerspruchs bleibt.
Meine Meinung:
1. Es ist schon Klasse, dass man erst mit Gericht drohen muss, um überhaupt eine Antwort zu bekommen.
Das war das dritte Schreiben.
2.Die brauchen glatte 10 Wochen, um zu merken, dass Ihre fachliche Kompetenz nicht ausreicht, um zu entscheiden. Ironie an Was für eine Geschwindigkeit, denen im Amt muss es ja schwindelig sein. Ironie aus
3.Der zweite Absatz mit teilweiser Abhilfe, davon weis ich gar nichts. Habe dazu auch bis dato nichts bekommen.
Sollte ich bis Ende der Woche keinen endgültigen Bescheid zum Widerspruch bekommen, werde ich klagen.
Sobald ich was Neues erfahre, melde ich mich wieder.
Gruß Klaus
Hallo,
du bist in der Familienversicherung wenn deine Mutter Mitglied einer GKV ist, auch wenn Sie bei deinem Stiefvater familienversichert ist.
Siehe: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm § 10
Hartz IV oder ALG II für Schüler(Kinder) gibt es nur, wenn die Eltern ALG II beziehen und die Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören und über kein Einkommen verfügen.
Wohngeld wird wohl auch nicht funktionieren, aber suche dir einfach über Tante google einen Wohngeldrechner.
Wenn Ihr zusammen eine eigene Wohnung haben wollt, dann muss auch dein Freund für dich aufkommen.
Ihr lebt dann zusammen sprich gemeinsam und einer muss für den anderen einstehen.
Werdet dann wohl noch nebenbei arbeiten gehen müssen, wenn das Geld nicht reicht.
Gruß Klaus
Hallo,
wann dir die Krankenkasse mitgeteilt hat, dass du nicht mehr versichert bist, ist unerheblich.
Es geht nur um das Datum ab wann Du nicht mehr versichert warst und ab dann musst du die Beiträge nachzahlen.
Versuche das mit deiner GKV schnellstmöglich zu klären.
Wieviel die Miete betragen darf, ist regional sehr unterschiedlich.
Musst du bei deiner zuständigen ARGE/Job Center anfragen.
Da du unter 25 bist, stellt sich überhaupt die Frage, ob du ALG II bekommst, da deine Eltern für dich bis du 25bist unterhaltspflichtig sind und dir keine eigene Wohnung zusteht.
Wenn Du mit deinem Freund zusammenziehst, bekommt ihr kein ALG II.
Einen Freibetrag für deinen Freund ? Was meinst Du damit ?
Gruß Klaus
Hallo,
Du wirst wohl keine weiteren Leistungen erhalten.
ALGII = 316€ DU
316€ Dein Freund
350€ Unterkunft
macht 982€ ALG II incl. Kosten der Unterkunft.
Eure Einnahmen sind aber deutlich höher, daher keine Bedürftigkeit, da Ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werdet.
Mir der Krankenversicherung musst du aufpassen. Es gibt seit dem 01.04.2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht.
Du musst dich freiwillig bei einer GKV melden. Dein Beitrag monatlich wird so um die 130€ liegen.
Die GKV kann von dir falls Du schon länger nicht versichert bist die Beiträge ab dem 01.04.2007 nachverlangen solltest Du solnge nicht mehr versichert sein.
Außerdem ist es ohne Krankenversicherung doch sehr riskant.
Deinen Beitrag für die GKV kann den Freund in der Steuer geltend machen.
Gruß Klaus
Hallo,
Warmwasserkosten sind in der Regelleistung bereits enthalten, und werden somit nicht nochmal über die KDU erstattet, sondern aus den Nebenkosten herrausgerechnet.
Sollte das nicht möglich sein wird eine Pauschale von 30% aus den Haushaltsenergiekosten in der Regelleistung ermittelt und von der KDU abgezogen(Urteil Bundessozialgericht vom 27.02.2008 B14/11b AS 15/07 R).
Gruß Klaus
Hallo Nurmalso,
was da manche Schreiben geht mir am A.... vorbei, da Sie die Situation in der ich bin, nicht im geringsten einschätzen können.
Bin im Augenblick dabei einen Vergleich mit den Gläubigern auszuhandeln.
Das konnte ich jedoch erst, als ich sicher war, dass ich mit der ARGE deswegen keine Probleme bekomme.
Ich war 8 Jahre Selbstständig und da lernt man einmal mehr aufstehen als hinfallen.
Keep on rocking.
Gruß Klaus
Hallo Nella,
der Beitrag für die private Krankenversicherung ändert sich nicht.
Du erhälts nur keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber, da Du in Elternzeit bist.
PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen!!
Wenn dein Mann auch privat versichert ist,
Maximaler AG-Zuschuss PKV : 250,20 €
Maximaler AG-Zuschuss Pflege : 39,60 €
Den Rest müsst Ihr selber finanzieren.
Siehe auch http://www.pkv-1x1.de/1bbg/bbg.html
Gruß Klaus