Hallo albadira,
schließe mit deinen Eltern einen Mietvertrag ab, dann kann die ARGE nichts machen.
Standardmietvertrag bekommst du im Internet oder im Schreibwarenhandel.
Wenn deine Eltern das Schreiben so aufsetzten gibt es nit Sicherheit Probleme.
Sezte eine Schreiben auf indem ihr der ARGE versichert, dass ihr getrennt wirtschaftet und keine gegenseitigen Kontovollmachten existieren. Die ARGE darf euch nur als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft ansehen.
Deine Hilfbedürftigkeit wird wie folgt berechnet:
Dein Einkommen minus 351€ für Lebensunterhalt minus Unterkunftskosten = Bedarf
Ist der Bedarf negativ dann steht dir ALG II zu.
Verdienst du mehr bekommst du nichts.
Deine Schulden bzw die Schuldenrückzahlung bei deinen Eltern ineressiert die ARGE nicht und wird nicht berücksichtigt!!!
Sind die Schuldenrückzahlungen über dein Konto gegangen ?
Wenn, nein dann ist alles o.k., denn die ARGE bekommt nur deine Kontoauszüge.
Sind aber Bareinzahlungen und Überweisungen von deinen Eltern auf dein Konto eingegangen, adnn wirst du diese der ARGE erklären müssen. sollte das so sein, dann setze ein Schreiben auf, dass das Geld zweckgebunden für die Rückzahlung der Schulden verwendet werden muss und macht einen Darlehensvertrag über die Summe, und schreibt rein dass du mit der Rückzahhlung des Darlehens beginnst, sobald die Hilfsbedürftigkeit vorbei ist.
Lass dich von den Argemitarbeitern nicht verrückt machen, das ist ihr System.
Glaube nicht dass die für dich da sind.
Keep on rocking.
Gruß Klaus