Beiträge von klaus

    Hallo Supernette,


    theoretisch müsste die ARGE euch nun 6 Monate Zeit geben um euch eine angemessene Wohnung zu suchen. Die Frage stellt sich nur wie lange darf der Verstorbene mit angerechnet werden ( siehe Advokat).


    Den Betrag den euch die ARGE berechnet hat ist in etwa ein Drittel der gesamten KDU, wenn man das Warmwasser abzieht. So dass Sie vermutlich den Verstorbenen noch angerecht hat. Wie groß und teuer die Wohnung sein darf, muss euch die zuständige ARGE sagen, ist von der Region abhängig in der man wohnt. Frage einfach mal beim Sachbearbeiter nach, wie er auf den Betrag kommt.


    Siehe § 22 SGB:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Gruß Klaus

    Hallo Supernette,


    erstmal Beileid zum Todesfall.


    Ich verstehe dich nicht ganz.


    Wie kannst du der ARGE mitteilen dass Ihr nur noch zu zweit in der Wohnung seit und du schon einen Bescheid hast, wenn der Todesfall erst heute war.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    hier der § 11 Abs. 3


    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    1.Einnahmen, soweit sie als
    a)zweckbestimmte Einnahmen,
    b)Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
    einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
    2.Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.


    Gutes neues Laetitia


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    die Scheinheiligen bezogen sich in deinem Beitrag auf die "Versicherungsheinis" nicht auf die Scheinselbstständigen. Es gibt in jedem Berufszweig solche und solche und je mehr man verdienen kann, oder manche glauben eine schnellen Reibach machen zu können, umsomehr schwarze Schafe wirst du darunter finden. Spiegelt sich doch in unserer Gesellschaft, durch unsere Führungsperönlichkeiten in Politik und Wirtschaft, wider.


    Ich selber war fast 8 Jahre Selbstständig und musste auf Grund einer Krankheit aufgeben.
    War leider nicht genug abgesichert, das ist aber eine andere Baustelle und ich stehe dazu, auch wenn ich für diesen Fehler, jetzt teuer bezahlen muss, stehe ich dazu und mache auch keinen anderen für meine Situation verantwortlich. Jeder der etwas erreichen will, muss einmal mehr austehen als hinfallen.


    Mit der Scheinselbstständigkeit gebe ich dir Recht, dass viele Unternehmen die Regelung unterlaufen und missbrauchen um Lohnnebenkosten zu sparen. Man sollte den Missbrauch viel stärker einschränken.
    Negative Erfahrungen mit Scheinselbstständigen habe ich nur bei meinen Kunden gemacht, noch schlimmer waren Ich AG`s. Nur hat das, mit Selbstständigkeit, nichts zu tun.


    Einen guten Rutsch und weiterhin viel Kraft nicht bequem zu sein.


    Gruß Klaus

    Die Erbringung der Leistung ist als Sach-oder Geldleistung möglich, wobei nur noch selten Sachleistungen erbracht werden.
    Bei der Geldleistung musst du nur aufpassen. Du bekommst nicht soviel Geld, dass die Möbel einfach im Möbelgeschäft kaufen kannst. Du wirst auch auf dem Gebrauchtwarenmarkt einkaufen müssen. Die ARGE will bei Geldleistung einen Nachweis, in Form von Rechnungen, über die gekauften Gegenstände. So ist gewährleistet, dass das Geld nicht anderweitig verbraucht wird.


    Gruß Klaus

    Pass bei der Wohnung auf, wenn preis o.k. aber qm zuviel, dann bekommst du die Nebenkosten nur anteilig auf angemessene Größe bezahlt, den Rest musst du selber zahlen. Ist moantlich oft gar nicht soviel, teuer kanns werden, wenn eine hohe Nebenkostennachzahlung ins Haus flattert, wo du dann einen großen Teil selber zahlen musst.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    @grigu


    man kann sich seit einiger Zeit auch als Selbstständiger bei der Arge gegen arbeitslosigkeit freiwillig versichern. Informier dich darüber. außerdem wenn du dich selbstständig machen willst, stell dir zuerst einen in neudeutsch Businessplan auf. Du solltest spätestens nach 1,5 bis 2 Jahren soweit sein, dass du ohne Unterstützung gut leben kannst. und noch ein Tipp: Rechne dir die Selbstständigkeit nicht schön.


    @ horst


    Ich war auch einer deiner "Scheinheiligen". Bitte Horst versuche nicht alle und alles zu verpauschalisieren.
    In deine Beiträgen wehrst du dich auch zu Recht dagegen.


    Gruß Klaus

    Hallo Neu hier,


    mein Erstantrag hat über 8 Wochen gedauert und dann nochmal 2 Wochen bis das Geld auf meinem Konto war.
    Du bist nicht schwer von Begriff, sondern du denkst nur zu schnell für die meisten ARGE-Mitarbeiter.
    Es ist schwierig aus einer Schnecke einen Geparden zu machen. Aber man soll die Hoffnung nie aufgeben.


    Ist es bei euch so leicht eine Wohnung zu bekommen ?


    Trotzdem nimm dir einen Anwalt, wenn du ihn nicht bezahlen kannst, beantrage beim Amtsgericht Beratungsbeihilfe. Mit diesem Schreiben gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl und der kostet dann max. 10 €. Der wird dann die nötigen Schritte einleiten. Mann kann übrigens auch in einer Wohnung getrennt von Tisch und Bett leben.


    Bei der Mietwohnung pass auf, dass dir die ARGE nicht gleich einen Strick daraus dreht, weil sie zu groß und zu teuer ist. Die müssen dir eine angemessene Zeit, in der Regel 6 Monate, geben um dir was Angemessenes zu suchen. Bis dahin dürfen Sie auch die für die jetztige Wohnung übernehmen.


    Lass dich nicht abspeisen mit mündlichen Aussagen, nur schriftliches zählt.


    Gruß Klaus

    Du kannst den Antrag jetzt schon stellen, wenn du sicher bist, dass dein Mann wirklich in 10-20 Tagen auszieht.
    Er wird für die Kinder auf jedenfall Unterhalt zahlen müssen. Das Jugendamt zahlt nur für Kinder bis 12 Jahren Unterhaltsvorschuss. Es kommt also auf das Alter der Kinder an.
    Die ARGE wird, falls Kinder unter 12 da sind, von dir verlangen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
    Unterhalt für Kinder ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
    Deinen Unterhalt kann dir dein Anwalt sagen, das liegt an dem Einkommen von deinem Mann und den Selbstbehaltgrenzen.
    Du musst nur schauen ob die Wohnung, wenn dein Mann ausgezogen ist, noch als angemessen anzusehen ist. Solltet Ihr eine Eigentumswohnung haben gelten höhere qm-Grenzen als angemessen.


    Du solltest bei der ARGE anfragen, dass dir die Leistungen bis zur endgültigen Bewilligung als Darlehen zu gewähren sind, damit du bis dahin um die Runden kommst.So ein Bescheid kann locker ab Abgabe aller Unterlagen bis zu 6 Wochen oder mehr dauern.



    Gruß Klaus

    Hallo Salle,


    verstehen kann ich es auch und ich habe auch nicht behauptet, dass die Hilfe dann effektiver wäre, wenn man sich mit seinem Namen anmeldet.


    Ich bin nur der Meinung wenn die Menschen mehr Selbstvertrauen hätten, dann würden auch die ARGE-Mitarbeiter nicht so leicht mit ihren oft nicht erklärbaren Entscheidungen so einfach durchkommen.
    Da dann die Hilfebedürftigen nicht Bittsteller sein würden, sondern dem Kundengedanken näher kämen und die ARGEN darauf reagieren müssten.
    Und das wäre für alle von Vorteil.


    Gruß klaus

    Ja,


    ihr müsst einen Mietvertrag machen und die Nebenkosten pauschal ansetzen im Verhältnis Gesamtgröße zur Mietwohnungsgröße.
    Über die angemesse Miethöhe und angemessene Nebenkosten kann euch die ARGE Auskunft geben, die für den neuen Wohnort zuständig ist.
    Wenn er alleine einzieht sind 45 qm Wohnfläche max. angemessen.


    Wenn die ARGE den Umzug bezahlen soll, dann muss der Umzug genehmigt werden.
    Wird von der jetztigen ARGE genehmigt und muss vom deinem Vater/Stiefvater begründet werden.


    Ihr geltet dann als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft.


    Gruß Klaus

    Hallo Salle,


    mein Nachname ist Kammermeier und ich heisse auch im wirklichen Leben Klaus.
    Ich wohne im LK München, was aus meinen Threads hervorgeht.


    Wieso Hosen runter lassen.
    Wenn jemand hier vernünftige Hilfe bekommen will, muss er auch hier " Die Hosen runter lassen", da ansonsten die Antworten die er bekommt völlig oder teilweise falsch sind.



    Gruß Klaus

    Hallo Salle,


    das passiert dann wenn der alte Vermieter ihr das Geld aus das Konto überweist.
    Damit ist es kein Geldeingang von Sozialleistungen, Passiert oft wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt für die Kinder an den Unterhaltsberechtigten überweist.


    Hallo iceandangel,


    Ob du noch krankenversichert bist, erfährst du am einfachsten wenn du bei deiner GKV anrufst.
    Gehe mit deinen kompletten Unterlagen zur ARGE und kläre es, wenn nötig mit dem Teamleiter.
    Lass dich nicht abspeisen und bestehe auf eine Entscheidung.
    Sage ihnen dass du ohne eine Entscheidung auf der Starße sitzt. Die ARGE-Mitarbeiter haben eine Fürsorgepflicht.



    Gruß Klaus

    Hallo,


    Du hast Anspruch auf Leistungen ab Antragsstellung.
    Sei froh dass du einen Job hast und soviel verdienst dass du "die" nicht mehr brauchst.
    Denke nicht in der Vergangenheit sondern in die Zukunft.
    Es gibt keine Probleme nur Lösungen und mache dir keine Gedanken über Dinge ,die du nicht ändern kannst, sondern ändere die Dinge, die du beinflussen kannst.


    Lebe nach dem Motto und es wird dir vieles leichter fallen.


    Gruß klaus

    Hallo albadira,


    schließe mit deinen Eltern einen Mietvertrag ab, dann kann die ARGE nichts machen.
    Standardmietvertrag bekommst du im Internet oder im Schreibwarenhandel.
    Wenn deine Eltern das Schreiben so aufsetzten gibt es nit Sicherheit Probleme.
    Sezte eine Schreiben auf indem ihr der ARGE versichert, dass ihr getrennt wirtschaftet und keine gegenseitigen Kontovollmachten existieren. Die ARGE darf euch nur als Haushaltsgemeinschaft und nicht als Bedarfsgemeinschaft ansehen.


    Deine Hilfbedürftigkeit wird wie folgt berechnet:


    Dein Einkommen minus 351€ für Lebensunterhalt minus Unterkunftskosten = Bedarf
    Ist der Bedarf negativ dann steht dir ALG II zu.
    Verdienst du mehr bekommst du nichts.
    Deine Schulden bzw die Schuldenrückzahlung bei deinen Eltern ineressiert die ARGE nicht und wird nicht berücksichtigt!!!


    Sind die Schuldenrückzahlungen über dein Konto gegangen ?


    Wenn, nein dann ist alles o.k., denn die ARGE bekommt nur deine Kontoauszüge.


    Sind aber Bareinzahlungen und Überweisungen von deinen Eltern auf dein Konto eingegangen, adnn wirst du diese der ARGE erklären müssen. sollte das so sein, dann setze ein Schreiben auf, dass das Geld zweckgebunden für die Rückzahlung der Schulden verwendet werden muss und macht einen Darlehensvertrag über die Summe, und schreibt rein dass du mit der Rückzahhlung des Darlehens beginnst, sobald die Hilfsbedürftigkeit vorbei ist.


    Lass dich von den Argemitarbeitern nicht verrückt machen, das ist ihr System.
    Glaube nicht dass die für dich da sind.


    Keep on rocking.


    Gruß Klaus

    Hallo an alle,


    mich würde mal interessieren warum sich hier fast alle mit einem Pseudonym anmelden.


    Vor was müsst ihr euch verstecken? Was sind die Gründe ?:confused::confused::confused:


    Ich stehe zu meinen Aussagen und da kann auch jeder wissen wie ich heisse.


    Freue mich auf eure Kommentare.


    Gruß Klaus

    Hallo albadira,


    Wenn Du nicht im Grundbuch stehst geht die ARGE auch das Haus deiner Eltern nichts an.
    Weder der Verkehrswert noch Einheitswert u.s.w.,mit den Schulden auf dem Haus verhält es sich genauso.
    Solltest du aber im Grundbuch als Eigentümer oder Miteigentümer aufgeführt sein, dann musst du es Ihnen vorlegen, da es zu deinem Vermögen zählt. Ist möglich durch Überlassung oder vorzeitige Schenkung.
    Lege gegen den ALG II Bescheid Widerspruch ein. Pass auf die 4-Wochenfrist auf !!!
    Widerspruch per Einschreiben Rückschein oder persölich bei denen abgeben und die Abgabe schriftlich bestätigen lassen.


    Gruß Klaus

    Hallo kunde0815,


    wenn die Kinder nicht bei dir leben und gemeldet sind, dann hast du nur Anspruch auf eine Wohnung für einen 1-Personenhaushalt. Wie oft und wieviel die Kinder bei dir sind spielt keine Rolle.


    Wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist, wird dir die ARGE/JobCenter ,weder die Kaution noch den Umzug genehmigen. Es müssen halt mal Grenzen festgelegt werden und die sind einzuhalten.


    Gruß Klaus