Beiträge von klaus

    Hallo Horst,


    der 400€ Job fällt in 2 Moanten weg.
    Die einzige Frage ist, ob Sie vorher einen Job hatte und der alte Arbeitgeber Sie wieder nehmen muss,
    Elternzeitende.


    Drum habe ich geschrieben : erst ALG I anspruch prüfen.


    Gruß klaus

    Hallo,


    als 1. gilt es zu prüfen, ob du Anspruch auf ALG I hast. Wenn ja dann beantragen.


    Hast du keinen Anspruch auf ALG I dann kommt ALG II in betracht.


    Die bildest mit deiner Tochter eine Bedarfgemeinschaft und ihr als BG mit deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft( HG).


    Du musst mit deiner Mutter ein Mietvertrag machen, dann muss die ARGE oder das Landratsamt, wenn Wohnungsgröße und Miete angemessen, dir die Kosten für die Unterkunft KDU bezahlen. Herausgerechnet werden die Aufwendungen für Warmwaser.


    Als Regelleistung steht dir zu ( für dich, deine Tochter und Alleinerziehendenzuschlag).
    Wieviel das ist, schau hier beim H4 Rechner nach.


    Du bekommst aber nur ALG II, wenn erklärst, dass du mit deiner Mutter nicht gemeinschaftlich Wirtschaftest und ihr keine gegenseitigen Kontovollmachten habt. Ebenso musst du erklären, dass du deine Tochter ohne Mithilfe deiner Mutter erziehst.
    Das Einkommen deiner Mutter spielt keine Rolle und lass dir nichts anderes einreden.
    Abgezogen von den Leistungen wird dir das Kindergeld und der Unterhalt für deine Tochter.
    Falls du keinen Unterhalt für sie bekommst, must du Unterhaltsverschuss beim Jugendamt beantragen.
    Der wird dann auch abgezogen.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    den Umzug kann euch keiner verbieten, nur werdet ihr nicht die kompletten Unterkunftskosten bekommen.
    Die Tochter zählt erst dann zur BG, wenn sie immer bei euch ist und bei euch gemeldei ist.
    Für das Land gelten andere Sätze für Unterkunft und Nebenkosten.Kannsr du bei der ARGE/JobCenter erfragen die für den neuen Wohnort zuständig ist.


    Kaution, Maklergebühren, Rennovierungskosten und Umzug muss von euch bezahlt werden, da Wohnung nicht angemessen.


    Gruß Klaus

    Hallo silvia132,


    lies dir meinen oben genannten Link sofort und nicht erst im Sommer durch, dann wirst du alle Antworten erhalten.
    Ein bischen Eigeninitiative muss schon sein.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    wie funktioniert das mit dem Mehrbedarf bei Besuch der Kinder.
    Ich hole ca. alle 14-Tage meine Kinder übers Wochenende zu mir. Das kostet mich alle 14 Tage ca. 20€, was mir mit H4 natüurlch weh tut.
    Kann ich die Fahrttickets als Mehrbedarf geltent machen?
    Eine Besuchregelung gibt es bei mir noch nicht, bis jetzt klappts auch so, wenn meine Kiddys zu mir wollen dürfen Sie auch.


    Gruß Klaus

    Hallo 1970,


    habe es auch so Verstanden dass es einen Unfall gab. Sollte der Leasingvertrag ein Restwertleasing sein, dann trägt das Risiko voll der Leasingnehmer, also deine Freundin.
    Bei einem reinem Kilometerleasing trägt den Wertverlust die Leasinggesellschaft, bis auf die übermäßige Abnutzung bei normalen Ablauf. Bei vorzeitiger Kündigung trägt das Risiko immer der Leasingnehmer.
    Deshalb Vorsicht vor Leasing und Finanzierungsverträgen.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    das mir dem Businessplan ist von der Idee her sehr gut. Es sollte ja auch bei den Ich-AG`s eine erfahrener Selbstständiger zur Seite gestellt werden. Nur ist es wie fast immer bei uns im Staate Deutschland, viele Köche verderben den Brei und an guten Ideen wird solange rumdiskutiert, bis was rauskommt, das nur noch den Namen der Unrsprungsidee hat und was man den Leuten am einfachsten positiv verkaufen kann. Dass da nur noch Scheiße rauskommt ist doch klar. Auch wenn man der Scheiße einen anderen Namen gibt bleibt es Sch... Sorry für die Fäkaliensprache, aber mir war gerade danach.


    Das schlimme an dem Businessplan ist, dass die Beitrage zu den Sozialversicherungen immer öfter danach ausgelegt werden. D.h. solltest du nicht von Anfang an im Plan sein ist die Pleite vorprogrammiert.
    Wenn sich heute jemand Selbstständig machen will, brauchr er Rücklagen und zwar soviel, dass er co. 3-6 Monate ohne Einkommen überleben kann. Nur so kann er die Höhen und Tiefen der Auftragslage überstehen und kann weitermachen.



    Gruß Klaus

    Hallo 1970,


    zur Kontopfändung:


    http://www.insolvenzhilfeverein.de/wordpress/?page_id=24


    bist du sicher dass nur 2 Raten offen sind ? Sofort Kpntakt mit dem Gläubiger aufnehmen und mit Ihm eine Vereinbarung treffen. Man kann mit fast allen reden. Werden nur sauer wenn man gar nicht reagiert.


    Als ALG II steht ihr zu 351€ Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft, wenn Sie alleine wohnt, dann eine Wohnung mit 45 qm.Was genau bezahlt wird bei der zuständigen ARGE erfragen, da regional sehr unterschiedlich. Und ihr steht ein befristeter Zuschlag zu siehe:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Wenn Sie Vermögen hat, dann muss Sie dieses bis auf die Freibeträge zuerst verbrauchen dann bekommt sie ALG II. kannst du hier auf der Seite nachlesen.


    Wohngeld und ALG II schliesen sich aus.


    Wenn der Kleinwagen Schrott ist, dann kommt doch die Versicherung auf, bei Fremdverschulden die des Unfallgegners bei Eigenverschulden die eigene Vollkasko.


    Gruß Klaus

    Hallo melffi,


    muss mal die Männer etwas in Schutz nehmen.
    Meine Ex ( H4 wie ich)hetzt unsere Kinder gegen mich auf, indem ich der böse bin, weil ich mit meinen Kindern, wenn Sie bei mir sind, etwas unternehme und sie kein Geld dafür hat.
    Ich kann mir das auch nur leisten, da ich seit 12 Wochen nicht mehr rauche. Sie hingegen verdampft im Monat 100 €.
    Sie verbietet den Kindern mir bestimmte Sachen zu sagen, die zu Hause ablaufen, was nicht funktioniert und die Kinder sich dann schuldig fühlen wenn sie es mir doch erzählen.


    Das ist oft ein Scheissgefühl.
    Das sind nur ein paar Beispiele aus der Sicht eines Mannes.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    du brauchst nur dem admin eine mail schreiben
    username sozialleistungen.info


    Ihr wertet doch den Beitrag selber noch auf, indem ihr "sie" immer wieder angreift.
    Warum gebt ihr in einem Forum, wo Menschen geholfen werden soll, jemandem wie "ihr" eine solche Aufmerksamkeit. Je mehr wir angreifen, desto heftiger wird verteidigt.
    Das hat in der kompletten Geschichte der Menschheit noch nichts Gutes hervorgebracht.
    Solche Menschen wird es immer geben, aber muss man ihnen auch Aufmerksakeit schenken?


    Ich werde meine Zeit sinnvoller verbringen als auf so etwas noch zu antwarten.
    Denn viele Menschen benötigen Hilfe und nehmen sie auch dankbar an.
    Das wars.


    Gruß Klaus

    Hallo supernette,


    du sagst der Verstorbene hat den Mietvertrag unterschrieben.
    Steht ihr denn, in dem Mietvertrag mit drin oder habt ihr einen Untermietvertrag gemacht.
    Sollte der Mietvertrag für das gesamte Haus nicht auf euch laufen, gibt es mit Sicherheit mehr Probleme als bisher. Ihr seit dann nicht einmal offizeller Mieter. Da wird es ohne verbindliche Rechtsberatung ( Rechtsanwalt für Sozialrecht) nicht gehen.


    Gruß klaus

    Hallo,


    selbst wenn die Großeltern haften müssten dann auch die Großeltern mütterlicher Seite, also deine Eltern.
    d.h. du müsstest auch deine Eltern auf Unterhalt verklagen.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    dein Bekannter soll zu seinem Sachbearbeiter gehen, und der soll ihm Kopien von den Unterlagen machen.
    Lasst euch immer eine Kopie von den Sachen geben die ihr abgebt, für eure Unterlagen.
    Wenn möglich behaltet ihr die Originale und der SB macht sich Kopien und gibt euch die Originale gleich wieder mit. gilt nur für eure Unterlagen, bei den Anträgen bleibt euch nur die Kopie.
    Wäre nicht das erste mal, dass die ARGE etwas verliert.


    Gruß Klaus