Beiträge von klaus

    Hallo,


    ein PC gehört meines Wissens, nicht zur Grundausstattung einer Wohnung.


    Es gibt den Antrag Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten. Da kann man sich das Geld für die Druckerpatrone, erstatten lassen.


    Warum hat er schon zum x-ten mal die Bewerbung nicht dabei gehabt. Das heisst er ist schon öfters der Forderung nicht nachgekommen. Sorry aber wenn er da nicht nachkommt, dann braucht ihr euch auch nicht wundern, dass die Mitarbeiterin sauer reagiert und euch abblitzen lässt.
    Sollte ich es falsch verstanden haben dann sorry.


    Zur Selbstständigkeit:
    Ihr solltet aufpassen, das was ihr schildert riecht nach Scheinselbstständigkeit. Außerdem bei Selbstständigkeit muss dein Mann alle Sozialversicherungen ( mindestens GKV, PV) aus seinem Einnahmen selber zahlen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
    Stellt euch einen, in Neudeutsch, Businessplan auf, d.h. schreibt die Einnahmen auf die eine Seite und die Ausgaben auf die andere Seite. Und eine große Bitte, seit nicht zu euphorisch auf der Einnahmenseite und plant auch laue Phasen ein. Ich empfehle nur jemanden sich Selbstständig zu machen, wenn er 3-6 Monate ohne Einnahmen überleben kann. Ansonsten kommen die meisten aus der Selbstständigkeit mit einem Haufen Schulden raus.
    Hoffe konnte euch ein bischen helfen und wenn ihr es wirklich wagen solltet dann toi, toi,toi.


    Gruß Klaus

    Hallo


    ALG II


    316 Du
    316 Er
    211 Kind 1
    211 Kind 2
    - Nettoeinkommen Er
    -Kindergeld Du
    -Unterhalt für beide Kinder
    +Kosten der Unterkunft( Angemessenheit vorrausgesetzt)
    + Freibetrag Einkommensbereinigung


    = Gesamtssumme postiv ist dann ALG II Betrag.


    Such dir im Netz einen ALG II Rechner und rechne es aus.


    Gruß Klaus

    Hallo Silvia132,


    deine Tochter muss das nicht mit ihren Vater klären.
    Sie kann dir das übertragen und dann kannst es du für sie regeln.


    Gruß Klaus

    Hallo melffi,


    da werden sich die Ämter gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und es wird nichts passieren.
    Soti sollte sich bei der Caritas oder einer einer ähnlichen Einrichtung Hilfe suchen.
    Die haben auch Leute, die sich rechtlich genau auskennen und wissen was zu tun ist.


    Nach meinem ALG II Antrag musste ich auch 10 Wochen auf das erste Geld warten.
    Seit wann interessiert es die Leute von der ARGE wie du klarkommst. die interessiert nur wenn du lange ohne Hilfe gelebt hast, wie sie dir deine Leistungen kürzen, da du ja nicht bedürftig bist. Ist ja bis jetzt auch gegangen. Deshalb professionelle Hilfe, um das soti zu ersparen.



    Gruß klaus

    U 25 Regelung heisst das einem unter 25 Jahren (ledig ohne Kind) keine Wohnung und auch kein ALG II zusteht, da die Eltern unterhaltspflichtig sind. Und die Unterhaltsleistungen der Eltern vor ALG II kommen.


    Ich hoffe es stimmt so in der Kürze.



    Gruß Klaus

    Hallo Lisa63,


    die Unterhaltspflicht endet im Normalfall mit Abschluß der ersten Berfusausbildung.
    Du findest auch hier im Forum unter Unterhalt viele Informationen.


    Gruß Klaus

    Hallo senior,


    schau dir mal meine Beiträge an, wenn du dann immer noch der Meinung bist, ich nehme alles hin, dann kann ich dir auch nicht helfen und akzeptiere deine Meinung.


    Nur deine Einstellung, immer von der Allgemeinheit zu verlangen, dir zu helfen und dann die große Freiheit wollen, funktioniert nicht. Ich habe dir vorher schon gesagt, Freiheit ist unabhängig sein von allen. Bedenke auch wie Groß deine Freiheit sein kann, wenn jeder diese Ansprüche stellt .
    Maximal soweit wie du, dem nächsten, seine Freiheit einschränkst.
    Fazit : Es gibt keine grenzenlose Freiheit.


    Aber jetzt genug philosphiert.


    Klaus

    Hallo senior,


    versuche mal deinen Blickwinkel zu verändern. O.K. du bist vom Leben nicht gerade verwöhnt worden.
    Trozdem, du siehst immer nur das was nicht geht und willst Sachen ändern die du nicht ändern kannst.


    Lebe Lösungsorientiert d.h. sehe was machbar ist und TUE es und ändere Sachen die du ändern kannst.
    Verschwende keine Energie für Dinge die feststehen. Schaffe dir die Bedingungen die du haben willst.
    Das geht nicht von heute auf morgen.


    Dann wird es dir auch besser gehen.


    Gruß Klaus

    Zusammenziehen dürft ihr schon, aber dein Freund würde keine ALG II Leistungen erhalten,


    da die Eltern noch unterhaltspflichtig sind( bis 25).


    Also heiraten und dann zusammenziehen, dann kann die euch die ARGE nicht ans Bein pinkeln.


    Geduld ist eine Kunst, die erlernt sein will, auch wenn es schwer fällt, wenn man auf Wolke 7 schwebt.


    Viel Glück Klaus

    Hallo natascha,


    das zusammenziehen in die Wohnung wird finanziell nicht machbar sein.
    Da dein Freund wie du schreibst noch 200 € Unterhalt zahlen muss, fehlen euch die, wenn ihr zusammenzieht, da dir ARGE es nicht interessiert, ob und wieviel Zahlungsverpflichtungen du hast und das Einkommen von deinem Freund wird dir gegengerechnet. Horst hat dir eine Rechnung aufgemacht,die hinkommt.
    Suche einfach weiter eine günstigere Wohnung. Glaube ich weis wovon ich spreche. Auch ich wohne zur Zeit wieder zu "Hause". Ich habe in München auch keine Wohnung gefunden die gepasst hätte, ausgenommen Wohnkloos.


    Ich wünsche dir bei der Suche viel Glück.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    ich glaube Steffi meint, dass sie nicht weis welches ALG der vom Amt gemeint hat.


    Dass die dir bei der ARGE nicht sagen was du sonst noch beantragen kannst, ist doch nichts Neues.


    Könnten doch Ausgaben für die ARGE dabei rauskommen und das ist schlecht für die Statistik.


    Außerdem hätten wir hier nicht mehr viel zu tun. Was sollten wir mit der ganzen Zeit plötzlich anfangen ???


    Gruß Klaus

    Hallo senior,


    Freiheit hat aber auch 2 Seiten. Die Freiheit zu wohnen wo ich will und die Freiheit das ohne Hilfe des Staates zu tun, nämlich frei sprich unabhängig zu sein, besagt ohne fremde Hilfe.


    Sie es mal aus der Perspektive.


    Gruß Klaus

    Hallo Steffi,


    lass dir vom Arbeitsamt schriftlich geben, dass du keinen ALG I Anspruch hast, um nicht hin und her geschickt zu werden.


    Wenn du einen Antrag auf ALG II stellst, wird vermutlich dein Freund mit einbezogen, da Bedarfsgemeinschaft, heisst sein Einkommen wird angerechnet. Nachdem du schon ausgezogen bist, bevor du Leistungen nach dem SGB II beantragt hast, solltest du ALG II anspruch haben. Siehe hier U25 Regelung.
    Nimm einfach mal einen Hartz 4 Rechner aus dem Internet und rechne es mit euren Zahlen durch.
    Strom ist aus den Regelleistungen zu bezahlen, ebenso wie die KFZ-Versicherung, die kannst du allerdings bei einem Nebenverdienst ansetzen. Die anderen Wohnnebenkosten Heizung, Müll u.s.w. werden dann Anteilsmäßig von der ARGE oder Landratsamt übernommen, ebenso die Miete !?!?!


    Stell deinen Antrag zeitnah, da es Leistunngen esrt ab Antragsstellung gibt und nicht rückwirkend.
    Lass dich nicht abspeisen.



    Gruß Klaus